Fragen und Antworten - Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S

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Ab dem 1. Januar 2023 wird der berlinpass durch den neuen Berechtigungsnachweis ersetzt. Wie schon der berlinpass eröffnet dieser Nachweis den Zugang zum Berlin-Ticket S und zu zahlreichen weiteren Vergünstigungen.

Übergangsregelung

Für die Berechtigten des Berlin-Ticket S wird es ab 19. Januar 2024 wieder einfacher sein, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen.

Grundsätzlich kann das Berlin-Ticket S nur zusammen mit der gültigen VBB-Kundenkarte Berlin S genutzt werden. Ab 19. Januar 2024 kann das Berlin-Ticket S auch mit dem aktuellen Leistungsbescheid genutzt werden. Zur Nutzung des Berlin-Ticket S ist darauf das Aktenzeichen oder BG-Nummer des Leistungsbescheides einzutragen. Der Leistungsbescheid kann in Kopie und auch geschwärzt verwendet werden.

Diese Regelung ist mit den Berliner Verkehrsbetrieben abgestimmt und gilt vorerst unbefristet.

Bei Fragen bezüglich der VBB Kundenkarte Berlin S oder wenn Sie Unterstützung beim Beantragen benötigen, können Sie die zentrale Hotline der BVG unter der Nummer 19449 erreichen. Unter Punkt 5 hören Sie folgenden Text: “Sie haben Fragen zur VBB Kundenkarte Berlin S oder benötigen Unterstützung bei der Beantragung? Bitte sagen Sie ‘Sozialticket’ oder drücken Sie die 5.” Daraufhin werden Sie mit einem Mitarbeiter verbunden, der Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen wird.

  • Was ist der Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S?
    Muster Berechtigungsnachweis
    Der Berechtigungsnachweis ist ein Papier in DinA4-Format mit der Überschrift “Berechtigungsnachweis”. Darunter sind für jede aufgeführte Person in einer Tabelle folgende Daten aufgeführt:
    • Name
    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Gültigkeitszeitraum
    • QR-Code

    Weitere Daten von Ihnen und den Personen Ihrer Haushalts- oder Bedarfsgemeinschaft enthält der Berechtigungsnachweis nicht.

    Der QR-Code und die darin aufgeführte Nummer dient der Fälschungssicherheit und wird von der BVG für die Ausstellung der VBB-Kundenkarte Berlin S benötigt. Ohne diesen QR-Code können Sie den Berechtigungsnachweis nicht nutzen.

  • Wer bekommt den Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S?

    Den Berechtigungsnachweis erhalten alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben und eine der folgenden Leistungen erhalten:

    1. Bürgergeld (Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld)
    2. Sozialhilfe
    3. Grundsicherung im Alter
    4. Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung
    5. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    6. Wohngeld
    7. Leistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen:
      • Opferrente nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
      • Ausgleichsleistungen nach § 8 Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BRehaG)
      • Ausgleichsrente für Schwerbeschädigte oder Berufsschadensausgleich nach § 21 StrRehaG, § 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) und § 3 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) in Verbindung mit § 144 SGB XIV
      • Berufsschadensausgleich nach § 21 StrRehaG, § 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) und § 3 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) in Verbindung mit § 89 SGB XIV
      • NS-Ausgleichsrente nach § 13 Gesetz über die Anerkennung und Versorgung der politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus (PrVG)

    Darüber hinaus können bei den Leistungen 1 bis 5 auch die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft der leistungsberechtigten Person (Familienangehörige) den Berechtigungsnachweis erhalten sowie die Haushaltsmitglieder eines Wohngeldempfängers, sofern sie bei der Berechnung des Anspruchs auf Wohngeld berücksichtigt wurden.
    Dies gilt auch für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, die wegen ihres Einkommens selbst keinen eigenen Leistungsanspruch haben, aber mit ihrem übersteigenden Einkommen den Bedarf der anderen Mitglieder decken.

    Auch Personen im Berliner Justizvollzug, die an Maßnahmen außerhalb des Vollzuges teilnehmen, können den Berechtigungsnachweis erhalten.

    Zusätzlich wird der Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S auf Antrag auch an Personen ausgegeben, die
    • in Berlin leben (z.B. in einer besonderen Wohnform, einem Heim) und in einem anderen Bundesland Sozialhilfeleistungen beziehen,
    • ohne festen Wohnsitz sind und eine der oben benannten Leistungen vom Land Berlin beziehen oder
    • in Berlin ihren Wohnsitz haben und in einem anderen Bundesland Opferrenten oder Ausgleichsleistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen beziehen.

    Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII oder andere nicht hier aufgeführte Leistungen beziehen, haben keinen Anspruch auf den Berechtigungsnachweis.

  • Bekommen auch Kinder und Jugendliche den Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S?

    Kita-Kinder sowie Schülerinnen und Schüler aus Familien, die Sozialleistungen beziehen, haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Wenn Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie keinen Berechtigungsnachweis mit QR-Code, sondern – wie schon bisher – den berlinpass-BuT. Lediglich Kinder und Jugendliche, für die kein berlinpass-BuT beantragt wurde, werden auf dem Berechtigungsnachweis aufgeführt und erhalten einen eigenen QR-Code.
    Nähere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket: Das Bildungspaket – Berlin.de (Das Bildungspaket)

  • Wie bekomme ich den Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S?

    Den Berechtigungsnachweis erhalten Sie automatisch von Ihrer Leistungsstelle jeweils für den Zeitraum Ihrer Leistungsbewilligung. Ein gesonderter Antrag für den Berechtigungsnachweis ist grundsätzlich nicht nötig.

    Bekommen Sie Leistungen vom Jobcenter, beachten Sie die weiteren Hinweise.

    Ausnahmen:
    • Personen die Leistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen nicht von einer Berliner Behörde erhalten, bekommen ihren Berechtigungsnachweis auf Anfrage beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.
    • Personen im Berliner Justizvollzug erhalten den Berechtigungsnachweis von ihrer Ansprechperson in der Justizvollzugsanstalt.
    • Personen, die in einer Berliner Einrichtung leben und in einem anderen Bundesland Sozialhilfeleistungen beziehen, bekommen ihren Berechtigungsnachweis auf schriftlichen Antrag vom Amt für Soziales des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
      Füllen Sie hierfür das Übersendungsschreiben aus, lassen Sie es von Ihrer Unterkunft abstempeln und unterschreiben und schicken Sie es zusammen mit einer Kopie Ihres Leistungsbescheides an das Amt für Soziales Friedrichshain-Kreuzberg, Amt für Soziales, Sekretariat Amtsleitung, Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin.
      Sie erhalten dann von dort Ihren Berechtigungsnachweis per Post zugeschickt.
    • Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, die wegen ihres Einkommens selbst keinen eigenen Leistungsanspruch haben, aber mit ihrem übersteigenden Einkommen den Bedarf der anderen Mitglieder decken, bekommen den Berechtigungsnachweis nicht automatisch. Bitte wenden Sie sich an Ihre Leistungsstelle und fordern den Berechtigungsnachweis dort an.
  • Wie bekomme ich den Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S, wenn ich Leistungen vom Jobcenter erhalte?
    Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten, bekommen Sie den Berechtigungsnachweis nach jeder Neu- oder Weiterbewilligung Ihrer Leistungen erneut ausgestellt. Diese Ausstellung erfolgt nicht durch die Jobcenter selbst, sondern diese werden zeitlich verzögert immer in regelmäßigen Abständen zentral ausgestellt und versandt. Die Ausstellungen erfolgen in der:
    • Kalenderwoche 51 (18.12.-24.12.2023)
    • Kalenderwoche 09 (26.02.-03.03.2024)
    • Kalenderwoche 15 (08.04.-14.04.2024)
    • Kalenderwoche 23 (03.06.-09.06.2024)
    • Kalenderwoche 30 (22.07.-29.07.2024)
    • Kalenderwoche 36 (02.09.-08.09.2024)
    • Kalenderwoche 43 (21.10.-27.10.2024) und
    • Kalenderwoche 50 (16.12.-22.12.2024)
    Wenn
    • Sie trotz verstrichenem Drucktermin den Berechtigungsnachweis nicht erhalten haben,
    • der nächste Drucktermin noch über 14 Tage dauert,
    • Sie einen fehlerhaften Berechtigungsnachweis erhalten haben,
    • der QR-Codes Ihres Berechtigungsnachweises wegen einer fehlerhaften Antragsstellung verbraucht ist,
    • Sie den Berechtigungsnachweis oder die VBB-Kundenkarte Berlin S verloren haben,
    • Sie den Berechtigungsnachweis nicht erhalten haben, aber Ihr übersteigendes Einkommen auf die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird und Ihr Leistungsanspruch deshalb 0 € beträgt,

    wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter und bitten um (Neu-)Ausstellung des Berechtigungsnachweises.

    Bis zum Erhalt des aktuellen Berechtigungsnachweises können Sie die Vergünstigungen im Bereich Bildung, Kultur, Freizeit und Sport sowie auch das Berlin-Ticket S trotzdem nutzen. Bitte beachten Sie hierbei die Hinweise zur Übergangsregelung.

  • Warum sind nicht alle Personen meines Haushalts bzw. meiner Bedarfsgemeinschaft auf dem Berechtigungsnachweis aufgeführt?

    Personen, die andere Leistungen, beispielsweise Leistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen oder eine NS-Ausgleichsrente nach dem PrVG erhalten, bekommen ihren Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) oder dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).

    Zu beachten:
    • Kinder und Jugendliche, bei denen ein Bedarf für Bildung und Teilhabe anerkannt und der berlinpass-BuT ausgestellt wurde, erhalten grundsätzlich keinen Berechtigungsnachweis.
    • Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, die wegen ihres Einkommens selbst keinen eigenen Leistungsanspruch haben, aber mit ihrem übersteigenden Einkommen den Bedarf der anderen Mitglieder decken, erhalten den Berechtigungsnachweis für sich nicht automatisiert. Diese Personen wenden sich bitte an ihre Leistungsstelle und fordern den Berechtigungsnachweis dort an.
  • Wozu dient der QR-Code auf dem Berechtigungsnachweis?
    • Für jeden Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S erhält jede darauf benannte und berechtigte Person einen neuen QR-Code. Der QR-Code und die darin aufgeführte Nummer dient der Fälschungssicherheit und wird von der BVG für die Ausstellung der VBB-Kundenkarte Berlin S benötigt. Ohne diesen QR-Code können Sie den Berechtigungsnachweis nicht nutzen. Darüber hinaus hat der QR-Code keine weiteren Funktionen und führt auch nicht zu einer Internetseite oder App.
    • Ohne aufgebrachten QR-Code ist der Berechtigungsnachweis für die jeweilige Person ohne QR-Code nicht gültig.
  • Was muss ich tun, wenn ich den Berechtigungsnachweis noch nicht erhalten habe?

    Für alle Berechtigten aus sämtlichen Rechtskreisen gilt gleichermaßen:

    Im Falle des Nichterhalts, Verlustes oder der Beschädigung des Berechtigungsnachweises oder des QR-Codes darauf müssen Sie sich an Ihre Leistungsstelle wenden, um eine (Neu-)Ausstellung des Berechtigungsnachweises zu beantragen. Dies betrifft auch die Personen, die Anspruch auf Bürgergeld haben, da die Jobcenter mittlerweile in der Lage sind, unabhängig von den regulären zentralen Drucken, auch in Einzelfällen Berechtigungsnachweise auszustellen.

    Bis zum Erhalt des aktuellen Berechtigungsnachweises können Sie die Vergünstigungen im Bereich Bildung, Kultur, Freizeit und Sport sowie auch das Berlin-Ticket S trotzdem nutzen. Bitte beachten Sie hierbei die Hinweise zur Übergangsregelung.

  • Wie lange gilt mein Berechtigungsnachweis?

    Die Gültigkeit Ihres Berechtigungsnachweises richtet sich im Regelfall nach der Dauer Ihrer Leistungsbewilligung. Mit jedem neuen Bewilligungsbescheid erhalten Sie auch einen neuen Berechtigungsnachweis.

    Zu beachten:
    • Bei Empfängerinnen und Empfängern von Opferrenten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen sowie von NS Ausgleichrenten nach dem PrVG gilt der Berechtigungsnachweis bis zum 31. Dezember 2026.
    • Personen im Berliner Justizvollzug erhalten den Berechtigungsnachweis im Regelfall für jeweils sechs Monate.
    • Bekommen Sie Leistungen vom Jobcenter, erhalten Sie eventuell zeitlich verzögert nach der nächsten Leistungsbewilligung einen neuen Berechtigungsnachweis oder Sie fordern diesen bei Ihrem Jobcenter an.

    Wichtig:
    Damit Sie das Berlin-Ticket-S (Sozialticket) ohne zeitliche Unterbrechung nutzen können, müssen Sie rechtzeitig die Weiterbewilligung Ihrer Leistung beantragen.

    Bis zum Erhalt des aktuellen Berechtigungsnachweises können Sie die Vergünstigungen im Bereich Bildung, Kultur, Freizeit und Sport sowie auch das Berlin-Ticket S trotzdem nutzen. Bitte beachten Sie hierbei die Hinweise zur Übergangsregelung.

  • Wie bekomme ich meine Vergünstigungen im Bereich Sport, Bildung, Kultur und Freizeit?

    Damit Sie die Vergünstigungen zum Beispiel für das Theater, die Berliner Bäder Betriebe, den Tierpark oder die Bibliotheken nutzen können, müssen Sie den Berechtigungsnachweis bei dem jeweiligen Anbieter vorzeigen.

    Bis zum Erhalt des aktuellen Berechtigungsnachweises können Sie die Vergünstigungen im Bereich Bildung, Kultur, Freizeit und Sport sowie auch das Berlin-Ticket S trotzdem nutzen. Bitte beachten Sie hierbei die Hinweise zur Übergangsregelung.

    Alle Angebote in Berlin finden Sie auf dieser Angebotsseite.

  • Wie kann ich das Berlin-Ticket S (Sozialticket) nutzen?
    Muster Berlin-Ticket S

    Um das Berlin-Ticket S (Sozialticket) nutzen zu können, brauchen Sie die VBB-Kundenkarte Berlin S. Wenn Ihnen die VBB-Kundenkarte Berlin S vorliegt, können Sie das Berlin-Ticket S wie gewohnt am Automaten, in den Verkaufsstellen oder in der App erwerben. Bitte tragen Sie auf dem Berlin-Ticket S oder in der App die Nummer der VBB-Kundenkarte Berlin S ein.

    Bei der Nutzung von Bus und Bahn müssen Sie dann immer die VBB-Kundenkarte Berlin S und das gültige Berlin-Ticket S mit darauf vermerkter Nummer dabeihaben. Auch ein gültiges Ausweisdokument muss bei Kontrollen vorgezeigt werden.

    Bis zum Erhalt des aktuellen Berechtigungsnachweises oder der VBB-Kundenkarte Berlin S können Sie die Vergünstigungen im Bereich Bildung, Kultur, Freizeit und Sport sowie auch das Berlin-Ticket S trotzdem nutzen. Bitte beachten Sie hierbei die Hinweise zur Übergangsregelung.

  • Wie bekomme ich meine VBB-Kundenkarte Berlin S?
    Muster VBB-Kundenkarte Berlin S

    Die VBB-Kundenkarte Berlin S wird nicht in den BVG-Kundenzentren ausgegeben. Sie können über das Online-Antrags-Portal die VBB-Kundenkarte Berlin S beantragen. Füllen Sie hierzu das Online-Antragsformular aus, laden Sie den Berechtigungsnachweis, ein Passfoto sowie das Personalausweisdokument oder einen anderen Identitätsnachweis mit Passfoto hoch. Nach Abschluss des Online-Antrags erhalten Sie die VBB-Kundenkarte Berlin S in der Regel innerhalb von 14 Tagen zugestellt.

    Nur noch in Ausnahmefällen gibt es Fehlermeldungen bei der Beantragung. Sollten Sie deshalb die VBB-Kundenkarte Berlin S nicht beantragen können, versuchen Sie es in ein paar Stunden erneut. Sollte dies auch nach ein paar Stunden weiterhin nicht möglich sein, bitten wir Sie, uns die Fehlermeldung zuzusenden. Bitte beachten Sie hierbei auch die nachfolgenden Hinweise.

    Wichtig:
    Überprüfen Sie bei der Eingabe Ihre Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Fehlerhaft eingegebene Daten können zum Antragsabbruch führen. Wird der Antragsvorgang abgebrochen, erhalten Sie hierüber eine Nachricht. Bitte beachten Sie die darin aufgeführten Hinweise.

    • Bekommen Sie Leistungen vom Jobcenter, erhalten Sie eventuell zeitlich verzögert nach der nächsten Leistungsbewilligung einen neuen Berechtigungsnachweis oder Sie fordern diesen bei Ihrem Jobcenter an.

    Bis zum Erhalt des aktuellen Berechtigungsnachweises oder der VBB-Kundenkarte Berlin S können Sie die Vergünstigungen im Bereich Bildung, Kultur, Freizeit und Sport sowie auch das Berlin-Ticket S trotzdem nutzen. Bitte beachten Sie hierbei die Hinweise zur Übergangsregelung.

    Wenn Sie das Online-Antrags-Portal nicht nutzen können:
    Die VBB-Kundenkarte Berlin S wird nicht in den BVG-Kundenzentren ausgegeben. In diesem Fall können Sie die VBB-Kundenkarte Berlin S schriftlich beantragen. Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Leistungsstelle oder bei den Berliner Bürgerämtern. Der ausgefüllte Antrag kann entweder in den BVG-Kundenzentren in speziell dafür aufgestellte Briefkästen eingeworfen oder per Post verschickt werden.

  • Was muss ich beim Antrag über das Online-Antrags-Portal beachten?

    Die Antragstellung ist nur mit dem aktuell gültigen Berechtigungsnachweis möglich. Ein Antrag mit dem Leistungsbescheid, auch wenn dort ein QR-Code aufgedruckt ist, ist nicht möglich und führt zu einem Abbruch oder einer Fehlermeldung.

    Achten Sie bei der Antragstellung bitte genau
    • auf die Richtigkeit der eingegebenen Daten,
    • auf den durch das Online-Antrags-Portal vorgegebenen Ablauf,
    • die Richtigkeit der Unterlagen (Berechtigungsnachweis, Passfoto und Personalausweisdokument),
    • darauf, dass die Unterlagen vollständig hochgeladen werden (keine Teil-Fotos, nicht nur Auszüge vom Berechtigungsnachweis zum Beispiel nur den QR-Code) und
    • auf die Hinweise des Online-Antrags-Portal während der Antragstellung.
    Bei dem Einscannen oder Abfotografieren der Unterlagen beachten Sie darüber hinaus bitte:
    • gut beleuchtet (um eine Lesbarkeit zu gewährleisten)
    • knitterfrei (bitte Faltkanten herausstreichen)
    • hohe Auflösung (die Unterlagen müssen gut lesbar sein)
    • DIN A4 stehend / frontal (nicht halb liegend, ungleichmäßig)
    • Ausweisdokumente im Querformat, Schrift lesbar, nicht kopfstehend
    • maximale Dateigröße 5 MB (bei zu großer Dateigröße muss diese Datei komprimiert/verkleinert werden)
    • Berechtigungsnachweis und Ausweisdokument können im Dateiformat JPG hochgeladen werden, in Ausnahme als PDF.
    • Passfotos (keine Freizeitfotos) können nur im JPG-Format hochgeladen werden.
    Sollte es beim Hochladen der Dokumente oder des Fotos zu Fehlermeldungen kommen, kann das auch daran liegen,
    • dass es nicht im notwendigen Format JPG hochgeladen wurde,
    • dass das Foto kein Passfoto ist (nicht frontal, nicht Kopf gerade – Freizeitfotos können nicht verwendet werden.)
    • dass bei dem verwendeten Gerät nicht alle vorhandenen Updates durchgeführt wurden oder
    • dass die Sicherheitseinstellungen des verwendeten Browsers das Hochladen nicht zulassen.
  • Wie lange ist meine VBB-Kundenkarte Berlin S gültig?

    Die Gültigkeit steht auf der VBB-Kundenkarte Berlin S. Die VBB-Kundenkarte Berlin S ist solange gültig, wie der Berechtigungsnachweis.
    Ausführungen zur Gültigkeit des Berechtigungsnachweises finden Sie weiter oben unter der Frage “Wie lange gilt mein Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S?”.

  • Was muss ich tun, wenn meine VBB-Kundenkarte Berlin S demnächst abläuft?

    Für jeden Bewilligungszeitraum Ihrer Leistungen erhalten Sie einen neuen Berechtigungsnachweis. Mit dem neuen Berechtigungsnachweis können Sie dann eine neue VBB-Kundenkarte Berlin S beantragen.

    Erhalten Sie Leistungen vom Jobcenter, beachten Sie bitte die weiteren Hinweise weiter oben.

    Bis zum Erhalt des aktuellen Berechtigungsnachweises oder der VBB-Kundenkarte Berlin S können Sie die Vergünstigungen im Bereich Bildung, Kultur, Freizeit und Sport sowie auch das Berlin-Ticket S trotzdem nutzen. Bitte beachten Sie hierbei die Hinweise zur Übergangsregelung.

  • Übergangsregelung - Ist das Berlin Ticket S auch ohne die VBB-Kundenkarte Berlin S gültig?

    Bis zum Erhalt des Berechtigungsnachweises oder der VBB-Kundenkarte Berlin S können Sie die Vergünstigungen im Bereich Bildung, Kultur, Freizeit und Sport sowie auch das Berlin-Ticket S trotzdem nutzen. Vorerst unbefristet gelten hierfür folgende Übergangsregelungen:

    Nutzung der Vergünstigungen im Bereich Bildung, Kultur, Freizeit und Sport (zum Beispiel im Zoo, Theater oder der Bibliothek): Grundsätzlich wird hierfür der Berechtigungsnachweis vorgelegt. Da Ihnen der Berechtigungsnachweis noch nicht vorliegt, können Sie davon abweichend als Nachweis
    • Ihren gültigen Leistungsbescheid in Kopie
    • zusammen mit dem Personalausweisdokument

    verwenden.
    Der Leistungsbescheid kann hierfür auch geschwärzt werden.

    Nutzung des Berlin-Ticket S: Ohne einen gültigen Berechtigungsnachweis können Sie die dafür notwendige VBB-Kundenkarte Berlin S nicht beantragen. Deshalb können Sie davon abweichend als Nachweis
    • Ihren gültigen Leistungsbescheid in Kopie
    • zusammen mit dem Personalausweisdokument

    verwenden.

    Der Leistungsbescheid kann hierfür auch geschwärzt werden. Zur Nutzung des Berlin-Ticket S tragen Sie auf dem Ticket das Aktenzeichen Ihres Leistungsbescheides (zum Beispiel die Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) ein.

  • Wie kann ich meinen Leistungsbescheid schwärzen?
    geschwaerzter Musterbescheid
    Um die Vergünstigungen zum Beispiel für das Theater, die Berliner Bäder Betriebe, den Tierpark oder die Bibliotheken oder das Berlin-Ticket S nutzen zu können, gibt es neben dem Berechtigungsnachweis beziehungsweise der VBB-Kundenkarte Berlin S die Möglichkeit, den Leistungsbescheid (auch in Kopie) zu verwenden. Sie können Ihren Leistungsbescheid auch schwärzen. Verwenden Sie möglichst eine Kopie des Leistungsbescheides. Folgende Angaben im Leistungsbescheid müssen aber lesbar bleiben:
    • Kopfbogen
    • Überschrift/Betreff
    • Name und Vorname der Person, die den Leistungsbescheid verwendet
    • Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) oder Aktenzeichen des Leistungsbescheides und
    • Bewilligungszeitraum.

    Alle weiteren Angaben (beispielsweise die Höhe der Leistungen oder Kontendaten) können geschwärzt werden.

  • Was muss ich tun, wenn ich eine Nachricht über den Abbruch des Antragsvorgangs per Post oder per E-Mail bekommen habe?

    Bitte lesen Sie sich die Nachricht über den Abbruch des Antragsvorganges genau durch. Im Regelfall wird der verwendete Berechtigungsnachweis mit QR-Code wieder aktiviert. Dann können Sie mit diesem Berechtigungsnachweis erneut einen Antrag stellen.

    Zu beachten:
    Bitte beachten Sie hierbei unbedingt die Hinweise in der Nachricht zum Antragsabbruch, um einen erneuten Antragsabbruch zu vermeiden. Überprüfen Sie bei der Eingabe Ihre Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Fehlerhaft eingegebene Daten können zum Antragsabbruch führen.

    Wichtig:
    Erhalten Sie Leistungen vom Jobcenter, beachten Sie bitte die weiteren Hinweise weiter oben.

    Bis zum Erhalt des aktuellen Berechtigungsnachweises oder der VBB-Kundenkarte Berlin S können Sie die Vergünstigungen im Bereich Bildung, Kultur, Freizeit und Sport sowie auch das Berlin-Ticket S trotzdem nutzen. Bitte beachten Sie hierbei die Hinweise zur Übergangsregelung.

  • Was muss ich tun, wenn ich die VBB-Kundenkarte Berlin S innerhalb von 14 Tagen nach Beantragung nicht bekommen habe?

    In diesem Fall scheint etwas bei der Zustellung der VBB-Kundenkarte Berlin S nicht geklappt zu haben. Dies kann passieren, wenn eine nicht zustellfähige Adresse oder eine fehlerhafte Adresse angegeben wurde. Falls Sie den Antrag für die VBB-Kundenkarte online gestellt haben und diese nicht zugestellt werden konnte, werden Sie per E-Mail benachrichtigt. In einem solchen Fall wird der verbrauchte Berechtigungsnachweis erneut aktiviert und Ihre alte Karte wird datenschutzkonform vernichtet. Danach haben Sie die Möglichkeit, Ihre VBB-Kundenkarte erneut mit denselben Unterlagen zu beantragen.

    Bei Fragen bezüglich der VBB Kundenkarte Berlin S oder wenn Sie Unterstützung beim Beantragen benötigen, können Sie die zentrale Hotline der BVG unter der Nummer 19449 erreichen. Unter Punkt 5 hören Sie folgenden Text: “Sie haben Fragen zur VBB Kundenkarte Berlin S oder benötigen Unterstützung bei der Beantragung? Bitte sagen Sie ‘Sozialticket’ oder drücken Sie die 5.” Daraufhin werden Sie mit einem Mitarbeiter verbunden, der Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen wird.

    Zu beachten:
    Bitte kontrollieren Sie bei erneuter Antragstellung unbedingt die Angaben zu Ihrer Adresse.

    Wichtig:
    Die oben beschriebene Benachrichtigung bei Nichtzustellungen erfolgt erst für Anträge ab Mitte August. Für Anträge bis Mitte August kann ein Verbleib der VBB-Kundenkarte Berlin S nicht überprüft werden. Die Antragsdaten wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen ebenfalls zwischenzeitlich gelöscht. Sollten Sie die VBB-Kundenkarte vor Mitte August beantragt und diese bislang nicht erhalten haben, müssen Sie daher einen neuen Berechtigungsnachweis beantragen und den Antragsvorgang wiederholen.

    Erhalten Sie Leistungen vom Jobcenter, beachten Sie bitte die weiteren Hinweise weiter oben.

    Bis zum Erhalt des aktuellen Berechtigungsnachweises oder der VBB-Kundenkarte Berlin S können Sie die Vergünstigungen im Bereich Bildung, Kultur, Freizeit und Sport sowie auch das Berlin-Ticket S trotzdem nutzen. Bitte beachten Sie hierbei die Hinweise zur Übergangsregelung.

  • Was muss ich tun, wenn ich meinen Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S verloren habe?

    Damit Sie auch weiterhin die Vergünstigungen in Berlin nutzen können, brauchen Sie einen neuen Berechtigungsnachweis. Diesen können Sie bei Ihrer Leistungsstelle anfordern.

    Wichtig:
    Erhalten Sie Leistungen vom Jobcenter, beachten Sie bitte die weiteren Hinweise weiter oben.

    Bis zum Erhalt des aktuellen Berechtigungsnachweises oder der VBB-Kundenkarte Berlin S können Sie die Vergünstigungen im Bereich Bildung, Kultur, Freizeit und Sport sowie auch das Berlin-Ticket S trotzdem nutzen. Bitte beachten Sie hierbei die Hinweise zur Übergangsregelung.

  • Was muss ich tun, wenn ich meine VBB-Kundenkarte Berlin S verloren habe?

    Zuerst müssen Sie bei Ihrer Leistungsstelle einen neuen Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S für sich anfordern. Dann können Sie mit dem neuen Berechtigungsnachweis einen neuen Antrag auf die VBB-Kundenkarte Berlin S stellen.

    Zu beachten:
    Nur mit einem neuen Berechtigungsnachweis können Sie eine neue VBB-Kundenkarte beantragen.

    Wichtig:
    Erhalten Sie Leistungen vom Jobcenter, beachten Sie bitte die weiteren Hinweise weiter oben.

    Bis zum Erhalt des aktuellen Berechtigungsnachweises oder der VBB-Kundenkarte Berlin S können Sie die Vergünstigungen im Bereich Bildung, Kultur, Freizeit und Sport sowie auch das Berlin-Ticket S trotzdem nutzen. Bitte beachten Sie hierbei die Hinweise zur Übergangsregelung.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

    Sollten Sie auf dieser Seite keine Antwort auf Ihre Frage erhalten haben:

    • Bei allen Fragen im Hinblick auf den Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S können Sie sich vertrauensvoll an Ihre Leistungsstelle wenden.
    • Für Anfragen zur VBB Kundenkarte Berlin S oder Hilfe bei der Antragstellung wenden Sie sich bitte an die zentrale Hotline der BVG unter der Nummer 19449. Bei Auswahl der Option 5 hören Sie folgenden Text: “Haben Sie Fragen zur VBB Kundenkarte Berlin S oder benötigen Sie Unterstützung beim Antragsverfahren? Bitte sagen Sie ‘Sozialticket’ oder drücken Sie die 5.” Anschließend werden Sie mit einem Mitarbeiter verbunden, der Ihnen bei Ihrem Anliegen behilflich sein wird.
    • Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben und hier keine Hilfe finden, können Sie Ihre Anfrage gerne an uns richten.