Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu 1.
Das Bezirksamt wurde bisher nicht an der Erarbeitung des jetzigen Entwurfs des Straßenausbaubeitragsgesetzes beteiligt.
Zu 2.
Das Bezirksamt hat bislang keine Beteiligung gefordert.
Zu 3. bis 6., 11. und 13.
Der dem Bezirksamt vorliegende Gesetzentwurf ist noch nicht verbindlich, da übereinstimmende Beschlüsse der Koalitionsfraktionen des Abgeordnetenhauses noch nicht vorliegen.
Das Bezirksamt hält es daher für verfrüht auf die gestellte Fragen im Detail zu antworten.
Zu 7. bis 10.
Es ist davon auszugehen, dass der derzeit bekannte Entwurf eher eine Kostenreduzierung für die Anlieger bei der parlamentarischen Überarbeitung erfahren wird. Die derzeitigen Anliegerbelastungen rechtfertigen in keiner Weise die Aussagen einiger Politiker und Interessenvertreter und müssen als unsachlich eingestuft werden.
Auch in den Bundesländern, wo ein derartiges Gesetz bereits seit Jahren erheblich höhere Beteiligungen voraussetzt, gibt es keine Massenvertreibungen von Grundstückseigentümern.
Die Ausbaukosten können nicht auf die Miete bzw. Pacht von Kleingärten umgelegt werden.
Eine massenhafte Abwanderung ins Umland wegen des o.g. Gesetzes ist nicht zu erwarten, da in Brandenburg ein derartiges Gesetz seit Jahren existiert.
Zu 12.
Die dem Bezirksamt bekannten Beispielrechnungen sind nicht nachvollziehbar und müssen unter Bezug auf den bekannten Gesetzentwurf als falsch gewertet werden.