Es wird folgender Beschluss gefasst:
Dem TSG 1898 e.V. werden für die Anschaffung eines
Beamers für die Ausbildung im Kinder- und Jugendbereich
1000,00 e
aus
Sondermitteln der BVV des Haushaltsjahres 2005 unter der Maßgabe zur Verfügung
gestellt, dass das Gerät auch allen anderen Sportvereinen im Revier zur
Verfügung gestellt wird.
Die
Ausreichung der Sondermittel der BVV steht unter dem Vorbehalt, dass alle
haushalts-rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen,
insbesondere der nach
§ 44 der LHO, erfüllt werden.
Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 4060, Titel 68569, nachzuweisen.