Nutzen Sie unser Onlineformular, wenn Sie Ihre Stellungnahme gleich elektronisch abgeben möchten. Für die technisch korrekte und vollständige Übertragung Ihrer Daten können wir allerdings keine Gewähr übernehmen. Ansonsten ist es natürlich weiterhin möglich, den normalen Postweg zu nutzen.
- Alle Unterlagen geben lediglich den aktuellen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren Verfahren noch ändern. Sie sind nicht rechtsverbindlich!
- Das Baugesetzbuch sieht bei Bebauungsplanverfahren eine verbindliche Öffentlichkeitsbeteiligung in Papierform vor. Die im Internet bereitgestellten Informationen stellen daher lediglich eine Ergänzung der offiziellen Öffentlichkeitsbeteiligung dar. Vollständige Originalunterlagen können Sie nur in den Räumen des Fachbereichs Stadtplanung einsehen.
Des Weiteren empfehlen wir Ihnen, sich die Planung von uns in einem persönlichen Gespräch erläutern zu lassen. Sie können hierzu innerhalb der jeweils angegebenen Zeit ohne vorherige Anmeldung vorbeikommen.