Drucksache - 1552/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, das gesamte Gebiet Zehlendorf-Mitte mit Anwohnerparken und Parkraumbewirtschaftung auszustatten.
Begründung:
In einer wachsenden Stadt wie Berlin gewinnt die Frage nach intelligenten und den geänderten Bedarfen angepassten Verkehrskonzepten an Bedeutung. Straße und Plätze sind öffentliche Räume, die von allen Verkehrsteilnehmenden gleichermaßen beansprucht werden. Perspektivisch muss aus ökologischer Sicht auf eine drastische Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs hingewirkt werden. Ein erster Schritt ist es, alles dafür zu tun, die Attraktivität für Autofahrende speziell in den Städten zu reduzieren, damit verstärkt der ÖPNV genutzt wird. Zehlendorf-Mitte ist bestens durch S-Bahn und diverse Buslinien an den ÖPNV angebunden. Auch wenn es schwierig wird, den Durchgangsverkehr zu minimieren, kann es durch ein Parkkonzept (wie von der BI Zehlendorf-Mitte angeregt) gelingen, für eine dringend benötigte Entlastung im Kiez zu sorgen. Eine Kombination von Anwohnerparken und Parkraumbewirtschaftung wäre hier das Mittel der Wahl: die Parkraumbewirtschaftung würde dazu beitragen, dass wirklich Bedürftige schneller einen Parkplatz finden (weil die Fluktuation größer ist), Parkplätze tatsächlich nur für die Dauer des Einkaufs (u.ä.) genutzt werden und viele womöglich doch eher auf Bus oder Bahn setzen. Das (gebührenpflichtige) Anwohnerparken würde einerseits gewähren, dass es für die hier lebenden Bürger*innen ausreichend Parkraum gibt, andererseits aber auch aufzeigen, dass es keine Selbstverständlichkeit ist, den öffentlichen Raum zu nutzen, um ein Fahrzeug darauf abzustellen.
Der Antrag wurde am 15.10.2019 in der 32. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft sieht sich als unzuständig.
Hippe Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 30.10.2019 in der 13. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, das gesamte Gebiet Zehlendorf-Mitte mit Anwohnerparken und Parkraumbewirtschaftung auszustatten.
Begründung:
In einer wachsenden Stadt wie Berlin gewinnt die Frage nach intelligenten und den geänderten Bedarfen angepassten Verkehrskonzepten an Bedeutung. Straße und Plätze sind öffentliche Räume, die von allen Verkehrsteilnehmenden gleichermaßen beansprucht werden. Perspektivisch muss aus ökologischer Sicht auf eine drastische Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs hingewirkt werden. Ein erster Schritt ist es, alles dafür zu tun, die Attraktivität für Autofahrende speziell in den Städten zu reduzieren, damit verstärkt der ÖPNV genutzt wird. Zehlendorf-Mitte ist bestens durch S-Bahn und diverse Buslinien an den ÖPNV angebunden. Auch wenn es schwierig wird, den Durchgangsverkehr zu minimieren, kann es durch ein Parkkonzept (wie von der BI Zehlendorf-Mitte angeregt) gelingen, für eine dringend benötigte Entlastung im Kiez zu sorgen. Eine Kombination von Anwohnerparken und Parkraumbewirtschaftung wäre hier das Mittel der Wahl: die Parkraumbewirtschaftung würde dazu beitragen, dass wirklich Bedürftige schneller einen Parkplatz finden (weil die Fluktuation größer ist), Parkplätze tatsächlich nur für die Dauer des Einkaufs (u.ä.) genutzt werden und viele womöglich doch eher auf Bus oder Bahn setzen. Das (gebührenpflichtige) Anwohnerparken würde einerseits gewähren, dass es für die hier lebenden Bürger*innen ausreichend Parkraum gibt, andererseits aber auch aufzeigen, dass es keine Selbstverständlichkeit ist, den öffentlichen Raum zu nutzen, um ein Fahrzeug darauf abzustellen. Aus Sicht der Antrag stellenden Fraktion umfasst das Kerngebiet Zehlendorf-Mitte folgende Straßenabschnitte: - Teltower Damm von Berliner Straße bis Mühlenstraße - Mühlenstraße von Teltower Damm bis Seehofstraße - Hampsteadstraße, Prinz-Handjery-Straße, Stubenrauchstraße bis zur Seehof- und Mühlenstraße - Herbergerweg, Gartenstraße und Bogenstraße - Seehofstraße von Berliner Straße bis Mühlenstraße - Martin-Buber-Straße mit Nentershäuser- und Postplatz, die Kirchstraße - die Machnower Straße bis zur Berlepschstraße - und die öffentlich genutzten Parkplätze des Bezirkes am Finanzamt und am Rathaus
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde vertagt.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 29.01.2020 in der 26. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Ausschuss erklärt sich einstimmig für nicht zuständig.
Graffstädt Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 04.03.2020 in der 17. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und mit 1 Ja-Stimme und 9 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 07.05.2020 in der 45. Sitzung des Ausschusses Haushalt,Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und mit 2 Ja Stimmen, 11 Nein Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Buchta Ausschusvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 38. Sitzung am 20.05.2020 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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