Drucksache - 0824/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Beschilderung „geschützte Grünanlage“ (Königstraße / Kronprinzessinnenweg) und das Zusatzschild „beachten: Leinenpflicht, Fahrradfahrverbot und Fußballspielen verboten“ zu erneuern und eine weitere Beschilderung an der dem Wasser zugewandten Seite aufzustellen. Das Ziel ist, die Bürger für die Erhaltung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen zu sensibilisieren, damit sie sich an die Benutzungsregeln halten. Des Weiteren soll das Bezirksamt dafür sorgen, dass durch regelmäßige Kontrollen durch das Personal des Ordnungsamtes Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden.
Begründung:
Der Gesetzgeber stellt die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen unter einen besonderen Schutz; dieser ist im Grünanlagengesetz geregelt. Es ist zu beobachten, dass sich viele Bürger nicht an die Regeln halten. Dies ist nicht hinnehmbar. Wir wollen am Wannsee keine Verhältnisse wie im Tiergarten.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09.04.2018
Für die AfD-Fraktion
DöhnertGollombeck
Der Antrag wurde am 21.06.2018 in der 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung beraten und bei einer Abstimmung mit 1 Ja-Stimme und 11 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 23. Sitzung am 17.10.2018 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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