Tagesordnung - 42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 08.12.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Vorlage zur Kenntnisnahme      
Ö 1.1  
Einführung eines neuen Mitgliedes in die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  
1685/XVIII  
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 3  
Geschäftliches      
Ö 4  
Der Bürgermeister hat das Wort      
Ö 5  
Entschließungen      
Ö 6     Vorlagen zur Wahl      
Ö 6.1  
Wahl eines Beisitzers in den Vorstand der BVV Neukölln von Berlin  
1684/XVIII  
Ö 6.2  
Nachwahl eines Mitgliedes in den Beirat für das Vivantes Klinikum Neukölln  
1695/XVIII  
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1  
Ferienzeit der BVV Neukölln von Berlin zum Jahreswechsel 2010/2011 und im Jahr 2011  
1710/XVIII  
Ö 8     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 8.1  
Benennung einer Bezirksverordneten als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss  
1686/XVIII  
Ö 8.2  
Benennung eines Mitgliedes in den Beirat für Menschen mit Behinderung  
1696/XVIII  
Ö 9     Mündliche Anfragen      
Ö 9.1  
Bildung und Kultur in Neukölln  
Enthält Anlagen
1697/XVIII  
Ö 9.2  
Endlich JÜL auf freiwilliger Basis!  
Enthält Anlagen
1702/XVIII  
Ö 9.3  
Kosten für die Musikschule  
Enthält Anlagen
1706/XVIII  
Ö 9.4  
Pädophilie  
Enthält Anlagen
1709/XVIII  
Ö 9.5  
Grundwasseranstieg in Buckow und Rudow  
Enthält Anlagen
1698/XVIII  
Ö 9.6  
Sonderschulen vor dem Aus?  
Enthält Anlagen
1703/XVIII  
Ö 9.7  
Mentorenprogramme an Neuköllner Schulen  
Enthält Anlagen
1699/XVIII  
Ö 9.8  
Sport an der Fritz-Karsen-Schule  
Enthält Anlagen
1704/XVIII  
Ö 9.9  
Als "offene Wohnungen" getarnte Anlaufstellen für sexuelle Übergriffe  
Enthält Anlagen
1700/XVIII  
Ö 9.10  
Übertragung von Abteilungsdefiziten  
Enthält Anlagen
1707/XVIII  
Ö 9.11  
Personalsituation an der Fritz-Karsen-Schule  
Enthält Anlagen
1705/XVIII  
Ö 9.12  
Einsparungen beim Programm Soziale Stadt  
Enthält Anlagen
1701/XVIII  
Ö 9.13  
Krippe und Stall sind keine Lösung?  
Enthält Anlagen
1708/XVIII  
Ö 10     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 10.1  
Geld für die Jugend statt für Parkplätze!  
Enthält Anlagen
1640/XVIII  
Ö 10.2  
Haushaltsplan 2011  
Enthält Anlagen
1649/XVIII  
Ö 10.3  
Zukunft der QM's in Neukölln  
Enthält Anlagen
1651/XVIII  
Ö 10.4  
Chaos an der Röntgen-Schule  
Enthält Anlagen
1653/XVIII  
Ö 10.5  
Keine Kürzungen im Jugendhaushalt  
1641/XVIII  
Ö 10.6  
Ergänzungsplan zum Bezirkshaushalt 2011  
1650/XVIII  
Ö 10.7  
Entwicklung von Arbeitsgelegenheiten in 2011  
1642/XVIII  
Ö 10.8  
Integrationssteuer  
1658/XVIII  
Ö 10.9  
Mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz (3) Hauptausschuss soll öffentlich tagen  
1646/XVIII  
Ö 10.10  
Zusammenlegung von Schülern deutscher Herkunft auf wenige gemeinsame Schulen  
1659/XVIII  
Ö 10.11  
Mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz (4) Tischvorlagen des Bezirksamtes nur in begründeten Fällen  
1647/XVIII  
Ö 10.12  
Mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz (5) Bürgerinnen und Bürger an Haushaltsfortschreibung beteiligen  
1648/XVIII  
Ö 11     Beschlussempfehlungen      
Ö 11.1  
Tempelhofer Feld
1425/XVIII  
Ö 11.2  
Schillerkiez beruhigen
1492/XVIII  
Ö 11.3  
Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2009  
1578/XVIII  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

 

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2009 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden Abschlussergebnissen genehmigt:

 

 

Einnahmen

630.317.291,71 EURO

 

Ausgaben

628.839.372,19 EURO

 

Kassenmäßiges Jahresergebnis   

1.477.919,52 EURO

 

Haushaltsreste

(= Ausgabeermächtigung für 2010)

 

1.504.965,76 EURO

 

 

Begründung und Rechtsgrundlage:

 

Der Bezirk hat nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) nach Schluss des Haushaltsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Sie ist ein Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 94 der Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat.

 

 

Über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG, allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch das Abgeordnetenhaus auf Grund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

 

Die beiliegende Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr. 9 AV § 80 LHO, Berliner Haushaltsrechnung in der Fassung vom 1. Januar 2009). Sie weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem Bezirksplan gewirtschaftet hat. Sie ist im Wesentlichen ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des Bezirksamtes.

 

 

   
    06.10.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.3 - überwiesen
    Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2009 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden Abschlussergebnissen genehmigt:

Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2009 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden Abschlussergebnissen genehmigt:

 

 

Einnahmen

630.317.291,71 EURO

 

Ausgaben

628.839.372,19 EURO

 

Kassenmäßiges Jahresergebnis   

1.477.919,52 EURO

 

Haushaltsreste

(= Ausgabeermächtigung für 2010)

 

1.504.965,76 EURO

 

 

Begründung und Rechtsgrundlage:

 

Der Bezirk hat nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) nach Schluss des Haushaltsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Sie ist ein Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 94 der Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat.

 

Über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG, allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch das Abgeordnetenhaus auf Grund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

 

Die beiliegende Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr. 9 AV § 80 LHO, Berliner Haushaltsrechnung in der Fassung vom 1. Januar 2009). Sie weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem Bezirksplan gewirtschaftet hat. Sie ist im Wesentlichen ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des Bezirksamtes.

 

Der Überweisung der Vorlage zur Beschlussfassung in den Hauptausschuss wird einstimmig zugestimmt.

   
    25.10.2010 - Hauptausschuss
    N 1 - vertagt
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    15.11.2010 - Hauptausschuss
    N 2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    08.12.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2009 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden Abschlussergebnissen genehmigt:

 

 

Einnahmen

630.317.291,71 EURO

 

Ausgaben

628.839.372,19 EURO

 

Kassenmäßiges Jahresergebnis   

1.477.919,52 EURO

 

Haushaltsreste

(= Ausgabeermächtigung für 2010)

 

1.504.965,76 EURO

 

 

Begründung und Rechtsgrundlage:

 

Der Bezirk hat nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) nach Schluss des Haushaltsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Sie ist ein Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 94 der Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat.

 

 

Über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG, allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch das Abgeordnetenhaus auf Grund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

 

Die beiliegende Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr. 9 AV § 80 LHO, Berliner Haushaltsrechnung in der Fassung vom 1. Januar 2009). Sie weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem Bezirksplan gewirtschaftet hat. Sie ist im Wesentlichen ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des Bezirksamtes.

 

Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, FDP, GRAUEN und LINKEN bei Enthaltung eines fraktionslosen Bezirksverordneten zugestimmt.

 

Ö 11.4  
Bürgerinformationen über Grünanlagenumgestaltung optimieren  
1589/XVIII  
Ö 11.5  
Flugrouten über Neukölln  
1590/XVIII  
Ö 11.6  
Sicherer Überweg für die High-Deck-Siedlung  
1591/XVIII  
Ö 11.7  
Alternative Flugrouten  
1596/XVIII  
Ö 11.8  
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2009  
Enthält Anlagen
1609/XVIII  
Ö 12     Große Anfragen      
Ö 12.1  
Haushaltsunregelmäßigkeiten in der Abteilung Jugend  
Enthält Anlagen
1687/XVIII  
Ö 12.2  
Mehr Vorbereitungsklassen notwendig?  
Enthält Anlagen
1673/XVIII  
Ö 12.3  
Neuköllner Sekundarschulen  
Enthält Anlagen
1688/XVIII  
Ö 12.4  
Otto-Hahn-Schule  
Enthält Anlagen
1674/XVIII  
Ö 12.5  
Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit mangelnden Deutschkenntnissen  
Enthält Anlagen
1679/XVIII  
Ö 12.6  
Wie kommt Bildung zu armen Kindern?  
Enthält Anlagen
1680/XVIII  
Ö 12.7  
Lernqualität an der Konrad-Agahd-Grundschule sichern  
Enthält Anlagen
1693/XVIII  
Ö 12.8  
JobCenterbeirat - Neue Rahmenvereinbarung  
1681/XVIII  
Ö 13  
Große Anfragen - schriftlich      
Ö 14     Anträge      
Ö 14.1  
Bürgerarbeit  
1689/XVIII  
Ö 14.2  
Chancengleichheit für alle Neuköllner Kinder  
1675/XVIII  
Ö 14.3  
Bildungsangebot an der Albrecht-Dürer-Schule  
Enthält Anlagen
1690/XVIII  
Ö 14.4  
Die Ausstellung "Die Mauer. Eine Grenze durch Deutschland" nach Neukölln holen  
1676/XVIII  
Ö 14.5  
Maximale Fördermenge der Brunnengalerie im Glockenblumenweg  
1691/XVIII  
Ö 14.6  
Deutsch-Förderunterricht verstärken  
1682/XVIII  
Ö 14.7  
Zweiter U-Bahnausgang an den Bahnhöfen Lipschitzallee und Zwickauer Damm  
1692/XVIII  
Ö 14.8  
Beteiligung der BVV am JobCenterbeirat  
1683/XVIII  
Ö 14.9  
Lernqualität an der Konrad-Agahd-Grundschule  
1694/XVIII  
Ö 14.10  
Bürgerarbeit aufwerten  
1677/XVIII  
Ö 14.11  
Beleuchtung Schwarzer Weg  
1678/XVIII  
Ö 15     Mitteilungen      
Ö 15.1  
Sicherheit an der Kreuzung Gutschmidtstraße/Ecke Fritz-Reuter-Allee  
1389/XVIII  
Ö 15.2  
Gebührenbefreiung  
1581/XVIII  
Ö 16     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 16.1  
Kita-Ausbildungsverbund
1385/XVIII  
Ö 16.2  
Zuschüsse zu Kita-Fahrten für Kinder aus Hartz-IV-Familien  
Enthält Anlagen
1218/XVIII  
Ö 16.3  
Bebauungsplan XIV-287b vom 06.07.2007 ("Krugpfuhlsiedlung - Rambowstraße")  
Enthält Anlagen
1373/XVIII  
Ö 16.4  
Ausbau der bilingualen Plätze in der Kita Riesestraße  
1430/XVIII  
Ö 16.5  
Bebauungsplan XIV-287c vom 06.07.2007 mit dem Deckblatt vom 05.10.2009 ("Krugpfuhlsiedlung - Parchimer Allee")  
Enthält Anlagen
1453/XVIII  
Ö 16.6  
Einzelhandels- und Zentrenkonzept  
Enthält Anlagen
1455/XVIII  
Ö 16.7  
Bebauungsplan XIV-287a vom 06.07.2007 mit dem Deckblatt vom 05.10.2009 ("Krugpfuhlsiedlung - Hanne Nüte")  
Enthält Anlagen
1456/XVIII  
               
 
 

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