Drucksache - 1690/XVIII  

 
 
Betreff: Bildungsangebot an der Albrecht-Dürer-Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDUBA/BiSchulKuSport
Verfasser:Oeverdieck/SchwarzerDr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
08.12.2010 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.05.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Anlage zum Schlussbericht
Vorlage zur Kenntnisnahme - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer 40. Sitzung am 06.10.2010 das BA gebeten, sich für die Grundständigkeit des Albrecht-Dürer-Gymnasiums einzusetzen. Eine Intervention der Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurde erforderlich, weil der bisherige Schulversuch bezüglich der Schnellläuferklassen durch die Regelung, nach der an Gymnasien das Abitur grundsätzlich in 12 Jahren erreicht wird [§ 28 Abs. 2 Schulgesetz für das Land Berlin (Schulgesetz - SchulG) vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2010 (GVBl. S. 342], obsolet geworden ist.

 

Mit Schreiben vom 07.02.2011 hat die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung dem Albrecht-Dürer-Gymnasium die Genehmigung erteilt, an dem geänderten Schulversuch „Schnelllerner“ teilzunehmen. Danach solle sich (zunächst) an den vereinbarten Kapazitäten für die neu ab dem Schuljahr 2011/2012 aufzunehmenden 5. Klassen im neu gestalteten Schulversuch „Schnelllernerzüge“ nichts ändern. So werden auch zum Schuljahr 2011/2012 wieder begabte und hochbegabte Schülerinnen und Schüler am Albrecht-Dürer-Gymnasium mit der Klassenstufe 5 starten können. Die Voraussetzungen dafür sind ein entsprechendes Bildungsangebot und das schriftliche Einverständnis der Schüler/innen und Erziehungsberechtigten. Deren Erfüllung liegt in der Verantwortung der Schule. Etwaige Probleme oder Hindernisse sind hier nicht bekannt.

 

Die BVV hat zudem in ihrer 42. Sitzung am 08.12.2010 das BA gebeten, sich für eine Bewahrung des bestehenden Bildungsangebotes von zwei 5. Klassen am Albrecht-Dürer-Gymnasium einzusetzen. Aus diesem Grund hatte die Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport bei der Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Schulaufsicht) mit Schreiben vom 23.01.2011 nachgefragt, unter welchen Voraussetzungen von der Vorschrift des § 17 Abs. 3 SchulG, die die Implementierung der Jahrgangsstufe 5 an Sekundarschulen und Gymnasien mit der Einrichtung eines altsprachlichen Bildungsganges in Zusammenhang stellt, abgewichen werden darf. Nach Stellungnahme der Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Schulaufsicht) vom 29.03.2011 wurden grundständige Klassen bisher eingerichtet für fremdsprachliche, altsprachliche und bilinguale Bildungsgänge, aber auch für solche mathematisch-naturwissenschaftlicher, sportlicher oder musikalischer Prägung.

 

Zwischenzeitlich muss aber festgestellt werden, dass für eine zweite 5. Klasse am Albrecht-Dürer-Gymnasium im Schuljahr 2011/2012 derzeit nicht genügend Anmeldungen vorliegen. Für die Aufnahme in die 5. Klasse (für hochbegabte Schüler/innen) lagen insgesamt 35 Anmeldungen vor, von denen nur 14 Schüler/innen den Test bestanden haben. Diese Gruppe wird auf 24 erhöht mit Schüler/innen, die das geforderte Testergebnis nur knapp verfehlt haben, und mit Härtefällen.

 

Die Schule hat sich mit Schreiben vom 15.03.2011 unter anderem an die Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport gewandt und auf den Anpassungsbedarf an die veränderten Bedingungen durch die Gesamtdiskussion um die verkürzte Schulzeit hingewiesen. Dem Einbruch der Anmeldezahlen soll im Interesse der Integration, der in Neukölln lebenden Bürger und des Schulprofils des Albrecht-Dürer-Gymnasiums übergangsweise mit einer flexibleren Handhabung der Punktwerte (aus den Testergebnissen), durch die Unterstützung von Reformideen und eine angemessene Gebäudeausstattung gegengesteuert werden.

 

Dem entgegen stehen die hohen Hürden, die von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Schreiben vom 25.03.2011 formuliert wurden, nach denen für die Einrichtung eines zusätzlichen Zuges für den 5. Jahrgang an einer Schule folgende Bedingungen einzuhalten sind:

 

  • Die Übernachfrage muss mindestens eine Klassenstärke aufweisen.
  • Es darf keine Übernachfrage in Jahrgang 7 bestehen.
  • Die Anzahl der Züge im 5. Jahrgang darf die Anzahl der Züge im 7. Jahrgang nicht übersteigen.
  • Es müssen räumliche Kapazitäten vorhanden sein.

 

Das derzeit dreizügige Albrecht-Dürer-Gymnasium würde nach derzeitigem Stand die Spiegelpunkte 1 - 2 nicht erfüllen, weshalb auch künftig nur eine 5. Klasse im Modell „Schnelllerner“ eingerichtet werden könnte.

 

Damit wird sich die Gesamtelternvertretung des Albrecht-Dürer-Gymnasiums aber nicht abfinden. In ihrem offenen Brief an Herrn Senator Zöllner vom 04.04.2011 (Anlage) macht sie deutlich, dass sie eine ungerechtfertigte Begünstigung verschiedener Gymnasien am Stadtrand in anderen Bezirken beobachtet. Die Eltern weisen darauf hin, dass die Grundständigkeit des Albrecht-Dürer-Gymnasiums für ein ausgeglichenes Verhältnis von Kindern deutscher und nicht deutscher Herkunft und somit für die integrativen Bemühungen im Bezirk von erheblicher Bedeutung ist.

 

Der Bezirk wird die Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Schulaufsicht) bitten, das Albrecht-Dürer-Gymnasium bei der Umsetzung von Reformideen bzw. der Profilbildung zu beraten und zu unterstützen, damit ggf. zum Schuljahr 2012/2013 die Einrichtung einer zweiten 5. Klasse erfolgreich beantragt und das Interesse der Eltern verstärkt auf diese Schule gerichtet werden kann.

 

Es wird gebeten, die Berichtsaufträge - 1597/XVIII und 1690/XVIII - damit als erledigt zu betrachten.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen