Drucksache - 1596/XVIII  

 
 
Betreff: Alternative Flugrouten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/SozWohnUm
Verfasser:Knörr, SabineBüge, Michael
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
06.10.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wohnen und Umweltschutz Entscheidung
03.11.2010 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wohnen und Umweltschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
08.12.2010 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.01.2011 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 08. Dezember 2010 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich bei den zuständigen Stellen für alternative Abflugrouten für den Flughafen BBI einzusetzen. Diese alternativen Flugrouten sollten so gewählt werden, dass die bevölkerungsreichsten Gebiete so wenig wie möglich belastet werden.

 

Der Bezirk Neukölln ist mit dem Dezernenten der Abteilung Soziales, Wohnen und Umwelt bzw. dem Leiter des Umweltamtes in der Kommission nach Paragraph 32b Luftverkehrsgesetz, umgangssprachlich Fluglärmkommission genannt, vertreten. Damit ist eine weitgehende Mitsprachemöglichkeit bei der weiteren Verfahrensplanung der Flugsicherung und Genehmigung durch das Bundsaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) gegeben.

 

In dieses Gremium wurden die von den Planungen für die Flugrouten betroffenen Landkreise für den Airport Berlin Brandenburg International (BBI), der 2012 in Betrieb gehen soll, aufgenommen.

 

Die ehrenamtliche Kommission, die bei der Beratung der An- und Abflugverfahren rund um den Flughafen mitwirkt, tagt laut Geschäftsordnung, die sich das Gremium selbst gegeben hat, nicht öffentlich. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Für die Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit ist der Vorsitzende der Fluglärmkommission zuständig.

 

Die Flughafengenehmigungsbehörde, die Flugsicherung und das BAF nehmen per Gesetz an den Sitzungen als Gäste teil, sie werden beraten. Wer darüber hinaus als Gast teilnehmen kann, legt die Kommission selbst fest.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 
 

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