Drucksache - 1675/XVIII  

 
 
Betreff: Chancengleichheit für alle Neuköllner Kinder
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/BiSchulKuSport
Verfasser:Schwarzer, ChristinaRämer, Jan-Christopher
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
08.12.2010 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Entscheidung
01.03.2011 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.03.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
06.09.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK-SB
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber dem Berliner Senat dahingehend einzusetzen, dass die Anzahl der Vorbereitungsklassen erhöht und somit an die tatsächlichen Gegebenheiten an Neuköllner Grundschulen und weiterführenden Schulen angepasst wird, sowie damit allen in Neukölln lebenden Kindern der Besuch einer Schule ermöglicht wird.

 

 

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23.03.2011 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich gegenüber dem Berliner Senat dahingehend einzusetzen, dass die Anzahl der Vorbereitungsklassen erhöht und somit an die tatsächlichen Gegebenheiten an Neuköllner Grundschulen und weiterführenden Schulen angepasst wird, damit allen in Neukölln lebenden Kindern der Besuch einer Schule ermöglicht wird.

 

Grundsätzlich hat das Schulamt Neukölln jedem Kind und jedem Jugendlichen einen Schulplatz zuzuweisen. Neben der allgemeinen Schulpflicht für behördlich gemeldete Kinder gibt es gemäß § 2 des Berliner Schulgesetz und Art. 20 Abs. 1 der Berliner Verfassung das Recht auf Beschulung unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

 

Neben Menschen aus den Staaten Südosteuropas ist vor allem in den letzten Jahren die Zahl an Flüchtlingen aus Krisenregionen, und damit an weiteren Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, kontinuierlich angestiegen. Die Senatsbildungsverwaltung hat auf diese Entwicklung reagiert und die Anzahl der „Willkommensklassen“ bzw. „Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“ an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Allein im Bezirk Neukölln wurde die Zahl der „Willkommensklassen“ von April 2011 bis Juni 2017 von 12 auf 67 erhöht. Sie verteilen sich auf 39 Lerngruppen an den Grundschulen und 28 Lerngruppen an den Oberschulen.

 

Die Entscheidung über die Einrichtung der Willkommensklassen fällen der Bezirk und die regionale Schulaufsicht, Außenstelle Neukölln, der Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Fa-milie einvernehmlich. Um Willkommensklassen an einer Schule einrichten zu können, müssen sowohl geeignete Unterrichtsräume als auch die Bereitschaft der Schulleitung und des Kollegi-ums dafür vorhanden sein. Sofern ein geprüfter Bedarf für die Einrichtung einer neuen Willkommensklasse besteht, wird er durch die Abteilung I der Senatsverwaltung für Bildung, Ju-gend und Familie genehmigt.

 

Alle Lerngruppen haben zum Ziel, Kinder und Jugendliche unterschiedlichster Herkunft ohne Deutschkenntnisse durch eine konzentrierte Deutsch-Schulung sowie durch die Vermittlung kultureller und lebenspraktischer Informationen und Trainings auf den schnellstmöglichen Be-such einer Regelklasse vorzubereiten.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an. 

 

 

Berlin-Neukölln,

 

 

________________________________________

Dr. Franziska GiffeyJan-Christopher Rämer

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 

 
 

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