Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt
1. den Entwurf des Bebauungsplans XV-23 vom 31. August
2005 gemäß Anlage 1 des BA-Beschlusses 506/06 und die Begründung vom Januar
2006 gemäß Anlage 2 des BA-Beschlusses 506/06 nach § 6 Abs. 3 AGBauGB,
2. den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des
Bebauungsplans XV-23 gemäß
Anlage 3 des BA-Beschlusses 506/06 nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG.
Dieser
Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren.