Drucksache - V/1512  

 
 
Betreff: Sozialhilfe/Arbeitslosengeld II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linke.PDSBA
Verfasser:Constance S. PewestorffBuch, Angelika
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
26.01.2006 
46. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
23.02.2006 
47. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 16.01.2006, Linke.PDS
SSchriftliche Beantwortung, 10.02.2006, BA

1
  1. Bis wann wurden die Anträge auf Sozialhilfe gemäß BSHG (laufende Leistungen und einmalige Leistungen), die im 2. Halbjahr des Jahres 2004 gestellt wurden, beschieden und mit welchen Ergebnissen (Bewilligungen, Ablehnungen)?
  2. Welche Bearbeitungszeiten haben Anträge auf Leistungen nach dem SGB II und SGB XII? Bitte unterteilt in erstmalige und Wiederholungsanträge.
  3. Wie ordnet sich der Bezirk damit in eine Rangfolge bezogen auf die anderen Berliner Bezirke ein?
  4. Welche Bearbeitungszeiten haben Widersprüche? Wie ordnet sich der Bezirk damit in eine Rangfolge mit den anderen Berliner Bezirken ein?
  5. Wie viele Widersprüche lagen bis zum 3. Quartal 2005 vor und wie wurden sie beschieden?
  6. Welche Gerichtsurteile (Sozialgericht, Bundessozialgericht) aus dem Jahr 2005 wurden bei der Bearbeitung von Anträgen berücksichtigt, weil sie zu einer veränderten Auffassung oder zu einer Klarstellung führten?
  7. Welche Möglichkeiten nehmen die Vertreter des Bezirksamtes in der ARGE wahr, um die Kundenfreundlichkeit zu gewährleisten (z.B. Wartezeiten, Warteräume, Bewilligungszeit-räume, unbürokratische Bearbeitung – Nutzung moderner Kommunikationsmittel etc.)?
Zu 1

Zu 1.:

Trotz erheblicher Arbeitsbelastungen der Sozialhilfesachbearbeiter/innen, die Vorbereitungsarbeiten für die Einführung des SGB II zu leisten hatten, konnten die im zweiten Halbjahr 2004 gestellten Anträge auf laufende und einmalige Leistungen ganz überwiegend noch im Jahre 2004 beschieden werden. Kurz vor dem Jahreswechsel waren noch knapp 200 Anträge auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt offen, wovon etwa die Hälfte wegen fehlender Nachweise oder aus anderen Gründen nicht entscheidungsreif war. Darüber hinaus waren rund 150 Anträge auf einmalige Leistungen noch nicht abschließend bearbeitet. Es wurden Bescheide über vorschussweise Sozialhilfeleistungen erlassen. Die abschließende Bearbeitung sämtlicher offener Anträge erfolgte in den Monaten Januar und Februar 2005. Über die Ergebnisse der getroffenen Entscheidungen (Bewilligungen, Ablehnungen) sind keine Aufzeichnungen gemacht worden.

 

Dies war auch nicht erforderlich, da ohnehin auf der Grundlage des geltenden Rechts entschieden werden musste.

 

Zu 2.:

Die Bearbeitungszeit bei Anträgen auf Leistungen nach dem SGB II lag im Dezember 2005 bei durchschnittlich 29 Arbeitstagen für Erstantragsteller und bei 15 Arbeitstagen für Wiederholungsanträge. Anträge auf Leistungen nach dem SGB XII werden umgehend nach Eingang bearbeitet. Da Leistungen zum Lebensunterhalt für Bedürftige von existenzieller Bedeutung sind, müssen sowohl bei Erst- als auch bei Folgeanträgen die Entscheidungen über die Leistungsgewährung regelmäßig kurzfristig nach Antragstellung oder Bekanntwerden der Notlage getroffen werden. Häufig bedarf es eines vorläufigen Eintretens mit Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, um akute Mittellosigkeit abzuwenden. Die Gesamtzeit der abschließenden Bearbeitung von Erst- oder Folgeanträgen bis zum Zeitpunkt der Berechnung der bedarfsgerechten Hilfeleistung kann sich im Übrigen über einen Zeitraum von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten erstrecken, da die Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere bei Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII (Klärung der medizinischen Voraussetzungen nach §§ 41 Abs. 1 Nr. 2, 45 SGB XII) oft längere Zeit in Anspruch nimmt.

 

Zu 3.:

Hinsichtlich der Bearbeitungszeiten von Anträgen auf Leistungen nach dem SGB II und SGB XII gibt es keine berlinweite Statistik.

 

Zu 4.:

Auch zu den Bearbeitungszeiten für Widersprüche gibt es keine Statistik im Land Berlin. Diese würde auch keinen Sinn bringen, da die Voraussetzungen in den Jobcentern nicht vergleichbar sind. Gerade den Jobcentern muss eine längere Bearbeitungszeit bei den Widersprüchen eingeräumt werden, da es sich beim SGB II um ein Gesetz handelt, welches erst seit dem 01. Januar 2005 in Kraft ist. Ein routinierter Umgang mit diesem Gesetz in all seinen Detailfragen ist damit derzeit weder den Behörden noch den Gerichten möglich. Zudem fehlten im Jobcenter Treptow-Köpenick im Jahr 2005 ca. 100 Mitarbeiter. Zurzeit liegen daher noch ca. 1500 unbearbeitete Widersprüche dort vor.

 

Im Sozialamt liegen die Bearbeitungszeiten für Widersprüche zwischen 3 und 6 Monaten. Bei diesen Bearbeitungszeiten ist zu berücksichtigen, dass diese von der Begründung der Widerspruchsführer und vom Vorliegen aller entscheidungsrelevanten Unterlagen abhängig sind. Diese Faktoren werden jedoch maßgeblich von den Widerspruchsführern bestimmt. Die Widersprüche aus 2005 betrafen vorrangig Bescheide nach dem SGB XII, jedoch auch noch Leistungsbewilligungen nach dem BSHG.

 

Zu 5.:

Im Jobcenter Treptow-Köpenick wurden im Zeitraum vom 01.10.2004 bis zum 30.09.2005 insgesamt 2.815 Widersprüche registriert. Insgesamt 1.593 wurden bis zu diesem Zeitpunkt erledigt. Davon wurde 260 Widersprüchen teilweise oder ganz stattgegeben; 60 Widersprüche erledigten sich auf anderen Weise und 1.273 Widersprüche wurden abgelehnt. Im Sozialamt sind im Jahr 2005 insgesamt 273 Widersprüche eingegangen. Mit dem 2004 nicht abschließend bearbeiteten Bestand von 331 Widersprüchen waren damit insgesamt 604 Widerspruchsverfahren im Jahr 2005 im Sozialamt anhängig. 466 Widersprüche konnten im Jahr 2005 im Sozialamt abschließend bearbeitet werden. Davon wurden 285 Widersprüche zurückgewiesen; 58 Widersprüche wurden zurückgenommen und zu 123 Widersprüchen wurden Abhilfebescheide erlassen. 138 Widersprüche befinden sich aus 2005 in der weiteren Bearbeitung.

 

Zu 6.:

 

Mit Wirkung vom 01. Januar 2005 hat sich der Rechtsweg in Sozialhilfeangelegenheiten verändert. Für Streitigkeiten nach dem BSHG waren zuvor die Verwaltungsgerichte zuständig gewesen, seit dem 01.01.2005 sind für Streitigkeiten nach dem SGB XII (wie auch nach SGB II) die Sozialgerichte zuständig. Im Verlaufe des Jahres 2005 ist eine Vielzahl von Entscheidungen der Sozialgerichte - in den meisten Fällen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - , dagegen aber nur wenige Entscheidungen der Landessozialgerichte und kaum Entscheidungen des Bundessozialgerichts ergangen. Rechtsprechung der Sozialgerichte liegt zu allen möglichen Rechtsfragen nach dem SGB XII (und insbesondere zum SGB II) vor. Die gerichtlichen Entscheidungen werden in erster Linie über die Fachliteratur, in Einzelfällen aus eigener Beteiligung des Sozialamtes am gerichtlichen Verfahren hier bekannt. Sie werden systematisch ausgewertet und fließen in die tägliche Entscheidungspraxis des Sozialamtes ein.

 

Dies trifft auch für die Arbeitsweise des Jobcenters zu. Hier werden zusätzlich allgemein gültige gerichtliche Entscheidungen von der Bundesagentur für Arbeit allen beteiligten Dienstkräften in digitalisierter Form bereitgestellt.

 

Zu 7.:

 

Die Vertreter des Bezirksamtes nehmen über ihre Tätigkeit in der Trägervertretung des Jobcenters Treptow-Köpenick aktiv Einfluss auf die Verbesserung der Kundenfreundlichkeit im Jobcenter. Insbesondere durch den Einsatz von 100 zusätzlichen Mitarbeitern zum 01.01.2006 und der kurzfristigen Neuanmietung des Dienstgebäudes Groß-Berliner-Damm 73 A konnten die Voraussetzungen für optimale Arbeitsbedingungen und eine kundenfreundliche Betreuung wesentlich verbessert werden. So verfügt das Jobcenter jetzt über einen ausreichend dimensionierten Empfangstresen und Eingangszonenbereich sowie über einen großen Wartebereich, welcher mit einer elektronischen Aufrufanlage ausgestattet ist. Alle Arbeitsplätze im Jobcenter sind mit moderner Kommunikationstechnik ausgestattet und verfügen über leistungsfähige IT-Verfahren. Bestehende Mängel werden aufgegriffen und möglichst kurzfristig beseitigt. Darüber hinaus stehen nun ausreichend Arbeitsräume und Arbeitsplätze zur Schließung des im Jahr 2005 noch bestehenden Personaldeltas im Jobcenter Treptow-Köpenick zur Verfügung. Damit sind Grundvoraussetzungen für die zügige Bearbeitung der Anträge auf Arbeitslosengeld II sowie die systematische Betreuung der erwerbsfähigen Hilfeempfänger/innen gegeben.

 
 

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