Drucksache - V/1511
Hierzu antwortet das Bezirksamt wie folgt: Zu 1.:)Die Auftragserteilung für eine Steganlagenkonzeption geht auf den Beschluss der BVV Nr. 515/28/04 vom 27.5.2004 zurück.Die BVV hatte beschlossen: “Dem Bezirksamt wird empfohlen darauf hinzuwirken, dass eine mit den Bezirken abgestimmte Steganlagenkonzeption, als Planungsinstrument, erstellt wird.”
Dem BVV-Beschluss liegt der Antrag der CDU-Fraktion zugrunde, mit dem das Bezirksamt ersucht wurde,” die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass gleichziehend mit den Bezirken Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin und in Auswertung bereits vorliegender Unterlagen für die in seiner Zuständigkeit liegenden Gewässer eine Steganlagenkonzeption Treptow-Köpenick als stadtplanerisches Steuerungsinstrument mit dem entsprechenden Kartenmaterial erstellt wird.”
Nach Diskussion dieses Antrages im Ausschuss für Umwelt, Grün und Immoblienwirtschaft und im federführenden Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr wurde dann die veränderte Beschlussempfehlung in die BVV am 27.5.04 eingebracht und in dieser Fassung auch mit nur 1 Gegenstimme beschlossen.
Der BVV-Beschluss wurde der Abteilung Bauen und Stadtentwicklung zur Umsetzung zugeordnet. Durch deren Bezirksstadtrat wurde die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gebeten, die Erarbeitung einer Steganlagenkonzeption zu veranlassen. Mit Schreiben vom 27.10.04 teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung jedoch mit, dass ihrerseits kein Handlungsbedarf besteht, da die Zuständigkeit für Sportbootsstege mit dem 2. Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz mit Wirkung vom Januar 2001 an die Bezirke übergegangen ist.
Daraufhin hat das Bezirksamt mit der Vorlage 411/05 in seiner Sitzung am 1.3.2005 beschlossen, den Auftrag zur Erarbeitung eines Steganlagenkonzeptes zu erteilen. Die Vorlage zum BA-Beschluss wurde am 8.2.05 vom BzStR Bauen und Stadtentwicklung mitgezeichnet. Mit der Umsetzung des Beschlusses wurde das Amt für Umwelt und Natur beauftragt.
Mit der beauftragten Steganlagenkonzeption wird das Ziel verfolgt, eine dynamische, sich entwickelnde Arbeitshilfe für die Verwaltung zu schaffen. Mit der Konzeption sollen die aktuellen Bestandsdaten der Sportbootssteganlagen und Liegeplätze (nicht punktgenau sondern im Maßstab 1:10000) kartiert und Vorranggebiete für den Naturschutz und den Wassersport dargestellt werden sowie die räumliche Einordnung von Steganlagen nach städtebaulicher und landschaftsplanerischer Bewertung (Steggröße, Material, Gestaltung usw.) vorgenommen werden.
Zu 2.:) Alle Bezirksstadträte waren an der Beschlussfassung zum genannten BA-Beschluss beteiligt. Die Auftragsformulierung und –vergabe erfolgte in Verantwortung des Amtes für Umwelt und Natur.
Zu 3.:) Dem Büro ist die Aufgabenstellung vorgegeben worden, wesentliche Auszüge sind:
Kartierung des vorhandenen “Bestandes” im Maßstab (M 1: 10.000) der: - Sportbootssteganlagen und Liegeplätze - Art der Uferausbildung, Uferverbau - Ufervegetation - Schutzgebiete
Kartierung “Bewertungen” im Maßstab (M 1 : 10.000) der: - Ökologische Besonderheiten - Erschließung der Ufergrundstücke und Stege - Städtebauliche/planungsrechtliche Klassifizierung der Uferlagen - Landschafts- und Stadtraum
Kartierung des “Entwicklungskonzeptes” im Maßstab (M 1 : 10.000) der: - Vorranggebiete für unterschiedliche Entwicklungsziele - Stege und sonstige Anlegestellen/Trägerschaft und Größenklassifizierungen / - Ufervegetation - Art der Uferausbildung/Uferverbau - Schutzgebiete
Texte und Tabellen - Steganlagenentwicklungsplanung mit Maßnahmenkonzept - Grobkonzept für den Wassertourismus - Materialsammlung (Anhang) - Rechtliche Interpretationshilfen der §§ 62, 62a Berliner Wassergesetz - etc.
Konkrete Ziele oder ein Rahmen für die erwartete Konzeption wurden nicht vorgegeben. Dies hätte die Unabhängigkeit des Gutachtens infrage gestellt.
Zu 4.:) Diese Frage wird mit “nein” beantwortet.
Es war Auftrag an das Büro, auch die bisherigen bezirklichen Planungen und Konzepte, soweit sie die Gewässer und/oder Uferbereiche tangieren, einzuarbeiten. Dabei sind ggf. Zielkonflikte bzw. aktuelle Entwicklungen darzustellen. Die Besonderheiten des Natur- und Landschaftsschutzes (z.B. Unterschutzstellungsvorhaben “LSG Köpenicker Wald- und Seenlandschaft”) sind zu berücksichtigen. Die Tourismuskonzeption des Bezirkes sowie das Wassertouristische Leitsystem sind zu beachten und in die Steganlagenkonzeption einzubeziehen.
Nach Aussage des Büros wurden vorhandene Untersuchungsergebnisse anderer Büros aus zurückliegenden Jahren verwendet. Hinzu kommen die Auswertung von Luftbildaufnahmen sowie eigene, digitale Fotodokumentationen und Kartierungen. Der Landessportbund wurde gebeten, aufgrund seiner Kenntnisse zu den Steganlagen der Sportvereine, das Büro mit Angaben zu Standorten von Steganlagen und Liegeplätzen der Vereine zu unterstützen. Eine Zuarbeit des Landessportbundes erfolgte nicht.
Zu 5.:) Grundlage für die Bescheidung eines Antrages bzgl. der Genehmigung von Sportbootsstegen sind die §§ 62 und 62a Berliner Wassergesetz (BWG). Bestandsschutz für wasserbauliche Anlagen (Sportbootsstege) gibt es im Berliner Wassergesetz nicht. Gewässerflächen dürfen nur in Anspruch genommen werden, soweit dies unbedingt erforderlich ist. (§ 62 (4) Satz 3 BWG)
Ich gehe davon aus, dass die Wassersportvereine in ihrer Antragstellung die Erforderlichkeit auch nachweisen.
Zu 6.:) Die Steganlagenkonzeption ist eine Arbeitshilfe für die Sachbearbeiter in der Prüfungsphase und soll sie in ihrer Entscheidungsfindung unterstützen. Ich nehme an, dass die BVV bei ihrer Beschlussfassung, eine Steganlagenkonzeption als Planungsinstrument durch das Bezirksamt erarbeiten zu lassen, nicht davon ausgegangen ist, dass diese Konzeption die Existenz von Sportvereinen gefährden soll. Das Bezirksamt geht jedenfalls nicht davon aus.
Zu 7.:) Nach Vorliegen der Konzeption ist folgende Abfolge geplant:
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