Tagesordnung - 17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 21.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 3  
Geschäftliches      
Ö 4  
Entschließungen      
Ö 5     Vorlagen zur Wahl      
Ö 5.1  
Wahl zum Bezirksbürgermeister auf Vorschlag der aus den Fraktionen der SPD und Grünen bestehenden Zählgemeinschaft  
Enthält Anlagen
0563/XX  
Ö 5.2  
Wahl von Vertrauenspersonen als Beisitzer für den beim Amtsgericht Neukölln zu bildenden Ausschuss für die Wahl der Schöffen  
Enthält Anlagen
0583/XX  
Ö 5.3  
Verteilung der Geschäftsbereiche unter den Mitgliedern des Bezirksamtes  
Enthält Anlagen
0596/XX  
Ö 6     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 6.1  
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Jahre 2019 bis 2023  
Enthält Anlagen
0562/XX  
Ö 7  
Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 8     Mündliche Anfragen      
Ö 8.1  
Fußgängerampel Gutschmidtstraße/Ecke Fritz-Reuter-Allee  
Enthält Anlagen
0584/XX  
Ö 8.2  
Raumnot an Neuköllner Schulen  
Enthält Anlagen
0586/XX  
Ö 8.3  
Parkplätze –Theodor-Loos-Weg  
Enthält Anlagen
0589/XX  
Ö 8.4  
Gesinnungsschnüffelei statt gemeinsamer Kampf für Toleranz und gegen Rechts  
Enthält Anlagen
0591/XX  
Ö 8.5  
Restaurant Reuterstraße 28 (III)  
Enthält Anlagen
0585/XX  
Ö 8.6  
Rias Gelände  
Enthält Anlagen
0587/XX  
Ö 8.7  
Glasbruch  
Enthält Anlagen
0590/XX  
Ö 8.8  
Warum gibt es keine neue Küche für den Jugendclub Manege?  
Enthält Anlagen
0592/XX  
Ö 8.9  
Grundstück Karl-Marx-Straße 179  
Enthält Anlagen
0588/XX  
Ö 8.10  
Weiteres Hotel am Hermannplatz?  
Enthält Anlagen
0593/XX  
Ö 8.11  
Wahlplakate  
Enthält Anlagen
0594/XX  
Ö 8.12  
Mietvertrag des Bündnisses Neukölln mit dem Nachbarschaftsheim Neukölln  
Enthält Anlagen
0595/XX  
Ö 9     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 9.1  
Neukölln baut einen Bezirksjugendring auf
Enthält Anlagen
1481/XIX  
Ö 9.2  
Defibrillator fürs Rathaus Neukölln  
Enthält Anlagen
1555/XIX  
Ö 9.3  
Gehweg in der Köpenicker Straße ab Eingang Schmiedeteich bis Alt-Rudow  
Enthält Anlagen
0131/XX  
Ö 9.4  
Abgabe von Unterlagen durch Jobcenter Neukölln wieder bestätigen  
Enthält Anlagen
0376/XX  
Ö 9.5  
Sonnenallee soll Sonnenallee bleiben!  
Enthält Anlagen
0165/XX  
Ö 9.6  
Abwehr von Gefahren für Leib und Leben einer Vielzahl von Bürgern  
Enthält Anlagen
0174/XX  
Ö 9.7  
Flüchtlingsunterkünfte in Buckow  
Enthält Anlagen
0523/XX  
Ö 9.8  
Entwicklung der sogenannten Müll Hot Spots  
Enthält Anlagen
0524/XX  
Ö 9.9  
Klagen wegen fehlenden Kitaplätzen: Bezirk muss jetzt handeln!  
Enthält Anlagen
0525/XX  
Ö 9.10  
Ordnungsamt Neukölln  
Enthält Anlagen
0529/XX  
Ö 9.11  
Durch das Jugendamt Neukölln betreute unbegleitete minderjährige Asylbewerber  
Enthält Anlagen
0527/XX  
Ö 9.12  
Grüne Welle Sonnenallee  
Enthält Anlagen
0509/XX  
Ö 9.13  
Fond für die Kosten der Verlegung von Stolpersteinen für Nachfahren der Opfer des Nationalsozialismus  
Enthält Anlagen
0510/XX  
Ö 9.14  
Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen  
Enthält Anlagen
0511/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Wasserpfeifenlokale, oftmals auch Shisha-Bars genannt, zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden. In diesem Zusammenhang sollten Regelungen geschaffen werden, die verpflichtende Anforderungen

 

  • r die Be- und Entlüftung der Gaststätte,
  • r die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte,
  • r den Brandschutz der Gaststätte,
  • r die Reinigung- u. Desinfektion der Shisha-Wasserpfeifen, der Schläuche und der Mundstücke,
  • r die Fläche der Gaststätte an sich

enthalten.

 

Hierbei haben der allgemeine Arbeitsschutz der Angestellten, der Gesundheitsschutz der Besucher der Wasserpfeifenlokale und vor allem der Jugendschutz im Vordergrund zu stehen.

 

Der BVV ist bis zur Sitzung der BVV im Juni 2018 zu berichten.

 

Begründung:

Wasserpfeifenlokale kommen besonders bei auf jungen Leuten immer mehr in Mode. Offenbar erinnert sie das orientalische Flair an ihre Heimat, ihren letzten Urlaub oder beides. Es gibt zunehmend Berichte über Kohlenmonoxid-Vergiftungen von Besuchern von Wasserpfeifenlokalen. Aus einigen Bezirken wurden bereits Gesundheitsgefährdungen durch lebensgefährliche Kohlenmonoxid-Werte und Verstöße gegen den Brandschutz sowie gegen Zollbestimmungen und den Jugendschutz gemeldet.

 

Besonders die glühende Kohle ist problematisch. Die Berliner Morgenpost berichtete erst kürzlich über einen Vorfall, bei dem 16 Personen nach dem Aufenthalt in einem Wasserpfeifenlokal mit dem Verdacht auf eine CO-Vergiftung ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten. Die Rettungskräfte stellten dabei fest, dass die zulässigen CO-Grenzwerte überschritten worden waren.

 

Atmet der Mensch Luft mit einer erhöhten Kohlenmonoxidkonzentration ein, bindet sich das CO direkt an die roten Blutkörperchen und blockiert damit die Sauerstoff-Aufnahme. Infolgedessen kommt es schnell zu einem Sauerstoffmangel und den damit verbundenen Gesundheitsgefährdungen. CO-Vergiftungen stellen damit eine äerst ernst zu nehmende Gesundheitsbeeinträchtigung dar, die von Ermüdung, Benommenheit, Schwindel, Kopfschmerzen Übelkeit, Bewusstseins-Einschränkung bis hin zur tödlichen Vergiftung reichen.

 

Doch auch die Feinstaubbelastungen liegen oftmals über den zulässigen Grenzwerten, zumal wenn der Tabak für die Wasserpfeife mit Glycerin oder Melasse angefeuchtet wird. Das aber ist zur Herstellung der vielen exotischen Geschmacksrichtungen, mit denen viele Wasserpfeifenlokale werben, üblich.

 

Einige Shisha-Bars verwenden die Mundstücke mehrmals. Damit besteht ein weiteres Gesundheitsrisiko in der Übertragung von Infektionskrankheiten durch die Benutzung unzureichend desinfizierter Shisha-Pfeifen. Auch hierzu liegen entsprechende Berichte vor.

 

Zugleich wird mit der bisherigen Praxis der Steuerhinterziehung geradezu Vorschub geleistet. Um dem entgegenzuwirken, sind Auflagen erforderlich, welche die Lagerung und die Abgabe von Einzelportionen zum direkten Verzehr vor Ort in einer Weise sicher stellen, die das Tabaksteuerrecht nicht unterlaufen.

   
    28.02.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.8 - vertagt
   

vertagt

   
    19.03.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.37 - vertagt
   

vertagt

   
    21.03.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.14 - überwiesen
   

Der Antrag wird gegen die Nein-Stimmen der LINKEN in den Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung überwiesen.

   
    11.04.2018 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 8 - vertagt
   

Da kein Vertreter des antragstellen Fraktion der AfD anwesend ist, wird dieser TOP vertagt.

   
    13.06.2018 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 10 - im Ausschuss abgelehnt
   

Mit dem Antrag soll das Bezirksamt ersucht werden, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Shisha-Bars zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden.

 

Herr Hikel betont, dass eine verbindliche Reglementierung für Shisha-Bars, insbesondere zur Be- und Entlüftung, zur Installationspflicht von CO-Mess- und Warngeräten sowie zur Erhöhung des Brandschutzes in Shisha-Bars aus Sicht der Verwaltung dringend erforderlich ist. Die Erfahrungen bei Überprüfungen von Shisha-Bars zeigen zweifelsfrei auf, dass die Betreiber zumeist über keinerlei Bewusstsein hinsichtlich der erheblichen Gefahren, die insbesondere von einer erhöhten Kohlenmonoxidkonzentration in der Raumluft ausgehen, verfügen. Die bei der Überprüfung von Shisha-Gaststätten regelmäßig mitgeführten CO-Messgeräte zeigen oftmals stark erhöhte Werte an.

 

Herr Hikel informiert darüber, dass die Zielrichtung des Antrages in Richtung Gaststättenrecht jedoch nicht greift. Die Einführung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnispflicht für Shisha-Betriebe durch den Landesgesetzgeber kommt angesichts der Bund-Länder-Kompetenzen nicht in Betracht. Eine solche Regelung wäre von der Länderkompetenz im Gaststättenrecht nicht gedeckt, da das Gaststättenrecht die gewerbliche Verabreichung von Speisen und Getränken regelt, nicht das Verabreichen von Wasserpfeifen. In Anbetracht dessen sollte aus Sicht der Verwaltung der Brandschutz in den Mittelpunkt gestellt und die Shisha-Bars als Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 der Bauordnung eingestuft werden.

 

Die Fraktionen der SPD und der Grünen kündigen an, den Antrag wegen der Ausrichtung auf das Gaststättenrecht und auch wegen einiger Ausführungen in der Begründung nicht mittragen zu wollen.

 

Der Antrag der AfD auf Vertagung des Antrages mit wird Ja-Stimmen der CDU, Linken, AfD und AfD-Neu und Nein-Stimmen der SPD und Grünen abgelehnt.

 

Der BVV wird bei Nein-Stimmen der SPD, CDU, Grünen und Linken sowie bei Enthaltung der AfD und AfD-Neu die Ablehnung des Antrages empfohlen.

 

Es wird folgender Antrag zur Abstimmung gestellt.

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass Gewerbebetriebe, Gaststätten und sogenannte Shisha-Gaststätten, in denen Wasserpfeifen, auch als Shishapfeifen bekannt, zubereitet und verabreicht werden, als Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 Bauordnung Berlin eingestuft werden. Für eine Genehmigung sollen Auflagen im Hinblick auf

 

  • den vorbeugenden Brandschutz in den Betriebsräumen, insbesondere im Hinblick auf die Feuerfestigkeit von Mobiliar und Dekorationen

 

  • das Vorhandensein eines zweiten Rettungsweges

 

  • die Einrichtung eines umschlossenen Ofens einschließlich des dazugehörigen Rauchabzuges an eine geeignete vorhandene oder zu errichtende Schornsteinanlage zur ausschließlichen Vorbereitung der für den Wasserpfeifenbetrieb genutzten Kohlestücke und Abnahme der Anlage durch den Schornsteinfeger analog zu Feuerstellen nach der Bauordnung Berlin

 

  • die ständige Überwachung der Raumluftqualität im gesamten Betrieb im Hinblick auf die Konzentration von Kohlenmonoxid (CO) mittels technischer Messgeräte und

 

  • den Einbau und Betrieb einer Abluftanlage, die in der Lage ist, die Raumluft innerhalb des gesamten Betriebes so auszutauschen und nach außen abzuführen, dass keine Gefahr durch eine Vergiftung mit Kohlenmonoxid für Personen, die sich darin aufhalten, besteht und eine Belästigung und Beeinträchtigung von Nachbarn durch Gase oder Gerüche ausgeschlossen wird

 

erteilt und regelmäßig überprüft werden. Das zur Genehmigung und Kontrolle benötigte zusätzliche Personal soll den zuständigen Stellen im Bezirksamt zur Verfügung gestellt und fachlich qualifiziert werden.

 

Der BVV wird mit Ja-Stimmen der SPD und Grünen, Nein-Stimmen der AfD sowie Enthaltung der CDU, Linken und AfD-Neu die Annahme des Antrages in 1. Lesung empfohlen.

   
    27.06.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.9 - vertagt
   

vertagt

   
    29.08.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.21 - (offen)
   
   
    05.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 1.15 - vertagt
   

vertagt

   
    17.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.8 - in der BVV abgelehnt
   

Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Wasserpfeifenlokale, oftmals auch Shisha-Bars genannt, zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden. In diesem Zusammenhang sollten Regelungen geschaffen werden, die verpflichtende Anforderungen

 

  • für die Be- und Entlüftung der Gaststätte,
  • für die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte,
  • für den Brandschutz der Gaststätte,
  • für die Reinigung- u. Desinfektion der Shisha-Wasserpfeifen, der Schläuche und der Mundstücke,
  • für die Fläche der Gaststätte an sich

enthalten.

 

Hierbei haben der allgemeine Arbeitsschutz der Angestellten, der Gesundheitsschutz der Besucher der Wasserpfeifenlokale und vor allem der Jugendschutz im Vordergrund zu stehen.

 

Der BVV ist bis zur Sitzung der BVV im Juni 2018 zu berichten.________________________

 

Herr BV Preuß begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Lüdecke, Herr BV Wittke, Herr Schröter, Herr BzBm Hikel

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der AfD und der BN-AfD bei Enthaltung der Gr. FDP beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ö 9.15  
Murat spielt Prinzessin  
Enthält Anlagen
0512/XX  
Ö 9.16  
Wahrheit über die 13. Sitzung der BVV bekanntgeben  
Enthält Anlagen
0514/XX  
Ö 9.17  
Altersfeststellung von Amts wegen bei zweifelhaftem Alter von unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern  
Enthält Anlagen
0516/XX  
Ö 9.18  
Gefährliches Verkehrsverhalten von Radfahrern wirksam bekämpfen  
Enthält Anlagen
0517/XX  
Ö 9.19  
Schulstandort auf dem Tempelhofer Feld
Enthält Anlagen
0632/XIX  
Ö 9.20  
Bebauungsplan XIV-245ba-1 („Sonnenallee 228“)  
Enthält Anlagen
0431/XX  
Ö 10  
Beschlussempfehlungen      
Ö 11     Große Anfragen      
Ö 11.1  
Ursachenforschung für die unterschiedliche Akzeptanz von Notunterkünften in Neukölln im Rahmen der Kältehilfe (vgl. Drs. Nr. 0535/XX)  
Enthält Anlagen
0572/XX  
Ö 11.2  
Folgen des bevorstehenden weiteren Migrantenzuwachs  
Enthält Anlagen
0576/XX  
Ö 11.3  
Bestandsanierung Asbest und präventive Maßnahmen beim Wohnungsneubau  
Enthält Anlagen
0578/XX  
Ö 11.4  
Ambulante ärztliche Versorgung in Neukölln sicherstellen  
Enthält Anlagen
0579/XX  
Ö 11.5  
Polizeiliche Maßnahmen gegen Drogenkriminalität in und um die Hasenheide  
Enthält Anlagen
0582/XX  
Ö 12     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 12.1  
Schulplatzwechsel für alle Schülerinnen und Schüler an die Oberschulen in Neukölln sicherstellen!  
Enthält Anlagen
0526/XX  
Ö 13     Anträge      
Ö 13.1  
Parkraumbewirtschaftung geht gar nicht  
Enthält Anlagen
0564/XX  
Ö 13.2  
Zuzugssperre  
Enthält Anlagen
0573/XX  
Ö 13.3  
Eine neue Küche für den Jugendclub Manege  
Enthält Anlagen
0577/XX  
Ö 13.4  
Qualität und Quantität in der Kältehilfe gemeinsam verbessern  
Enthält Anlagen
0565/XX  
Ö 13.5  
Zeit nicht länger verschwenden.  
Enthält Anlagen
0574/XX  
Ö 13.6  
Gemeinsame Geschäftsordnung im Bezirksamt Neukölln einhalten  
Enthält Anlagen
0566/XX  
Ö 13.7  
Schöffenwahlausschuss  
Enthält Anlagen
0575/XX  
Ö 13.8  
„Kurze Beine, kurze Wege“ - Grundschulkinder nicht im Stich lassen  
Enthält Anlagen
0567/XX  
Ö 13.9  
Schulneubau und -sanierung auf das richtige Gleis setzen.  
Enthält Anlagen
0568/XX  
Ö 13.10  
Auto-Leichen bei OBI günstig zu haben?!  
Enthält Anlagen
0569/XX  
Ö 13.11  
Wohnungsbau blockiert?  
Enthält Anlagen
0570/XX  
Ö 13.12  
Preissystem der Berliner Bäderbetriebe  
Enthält Anlagen
0571/XX  
Ö 13.13  
Attraktive Rixdorfer Höhe  
Enthält Anlagen
0580/XX  
Ö 13.14  
BVV live und archiviert im Internet  
Enthält Anlagen
0581/XX  
Ö 14  
Mitteilungen      
Ö 15     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 15.1  
Aufstellung von Trinkwasserbrunnen
Enthält Anlagen
1517/XIX  
Ö 15.2  
Leerstandsanzeigen
Enthält Anlagen
1529/XIX  
Ö 15.3  
Ausschilderung Öffentliche Toilette
Enthält Anlagen
0125/XX  
Ö 15.4  
Bänke Höltermannsteig
Enthält Anlagen
0228/XX  
Ö 15.5  
Bänke auf dem Lieselotte-Berger-Platz
Enthält Anlagen
0229/XX  
               
 
 

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