Drucksache - 0583/XX  

 
 
Betreff: Wahl von Vertrauenspersonen als Beisitzer für den beim Amtsgericht Neukölln zu bildenden Ausschuss für die Wahl der Schöffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/StadtSozBüd
Verfasser:Biedermann, JochenBiedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
21.03.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Wahl
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin wählt gemäß § 40 Abs

Wahl der Vertrauenspersonen für den beim Amtsgericht Tiergarten zu bildenden Ausschuss gemäß § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes

 

  1. Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Zu Vertrauenspersonen für den gemäß § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes zu bildenden Ausschuss beim Amtsgericht Tiergarten werden gewählt:

 

1.                       

 

2.                       

 

3.                       

 

4. ___                    

 

5.                       

 

6.                       

 

7.                       

 

  1. Begründung:

 

Bei dem Amtsgericht tritt jedes fünfte Jahr ein Ausschuss zusammen, der über die gegen die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen erhobenen Einsprüche entscheidet und aus der berichtigten Vorschlagliste die erforderliche Zahl von Schöffinnen und Schöffen sowie Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen wählt (§ 40 Abs. 1, § 41 und § 42 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz).

 

Der Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden und einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern (§ 40 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz).

 

Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks von der Vertretung des ihm entsprechenden unteren Verwaltungsbezirks mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt. Umfasst der Amtsgerichtsbezirk mehrere Verwaltungsbezirke oder Teile mehrerer Verwaltungsbezirke, so bestimmt die zuständige oberste Landesbehörde die Zahl der Vertrauenspersonen, die von den Vertretungen dieser Verwaltungsbezirke zu wählen sind (§ 40 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz).

Für den beim Amtsgericht Tiergarten zu bildenden Ausschuss durch die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln sind sieben Vertrauenspersonen zu wählen.

 

I.d.R. sind die Vertrauenspersonen aufgrund von Vorschlägen der Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung zu wählen. Der Beschlussentwurf enthält daher keine Namensvorschläge für die sieben zu wählenden Vertrauenspersonen.

 

 

  1. Rechtsgrundlage:

 

§§ 40 - 42 Gerichtsverfassungsgesetz

 

  1. Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

        Keine

 

 

 

Berlin-Neukölln, den 22.02.2018

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

 

 

Dr. GiffeyBiedermann

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 
 

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