Drucksache - 0575/XX  

 
 
Betreff: Schöffenwahlausschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDAfD
Verfasser:Lüdecke, AndreasLüdecke, Andreas
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
21.03.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung setzt für die Erstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl von Schöffen und Jugendschöffen einen aus 10 Mitgliedern bestehenden Sonderausschuss „Schöffenwahl“ ein.

 

Begründung:

Es hat gute Gründe, warum eine qualifizierte Mehrheit der Kommunalvertreter erforderlich ist, um jemanden als Schöffen vorzuschlagen. Sie entscheiden schließlich über das Schicksal von Menschen. Das verlangt eine innere Haltung, die eine keinesfalls jedem gegebene Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit garantiert. Außerdem sollten, ja dürfen die Überzeugungen der Bewerber nicht gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit verstoßen. Verfassungstreue, Deutschsprachigkeit und Sozialkompetenz sind weitere für dieses Ehrenamt unabdingbare Eigenschaften. 

 

In kleineren Gemeinden haben dazu Ungeeignete, wie beispielsweise Radikale aller Art, seien diese nun Linksfaschisten, Reichsbürger oder fundamentale Islamisten, aber auch Anhänger der schrägen Thesen des SPD-Mitglieds Thilo Sarrazin, um nur ein weiteres Beispiel anzuführen, keine Chance, für ein solches Amt auch nur in Betracht gezogen zu werden. Genau das ist vom Gesetzgeber beabsichtigt. In einer Großstadt, wie sie der Bezirk Neukölln darstellt, könnte das nur von regionalen Stadtteilvertretungen gewährleistet werden. Nach der mehrfachen Zusammenlegung der einst vorhandenen kleinteiligen Kommunalstruktur gibt es diese aber nicht mehr. An ihre Stelle ist die Bezirksverordnetenversammlung getreten. Um ihrer Aufgabe dennoch gerecht werden zu können, soll hierzu ein Sonderausschuss gebildet werden. 

 

Die BVV in Neukölln macht es sich zu bequem, wenn es eine von irgendwelchen Stellen zufällig zusammengestellte Bewerberliste einfach durchwinkt, anstatt wenigstens die öffentlich zugänglichen Informationen über die in den Zufallslisten jeweils Benannten auszuwerten. Sich damit herauszureden, dass das ja später noch von den Gerichten selbst gemacht werden könnte, geht an den Realitäten vorbei und stellt schlicht „organisierte Verantwortungslosigkeit“ dar.

 

Jede Bezirksverordnetenversammlung, die sich weigert, hier ihren Aufgaben gerecht zu werden, untergräbt das Schöffensystems und leistet der Bildung einer volksfernen Herrschaftsblase weiteren Vorschub.

 
 

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