Auszug - Wahl von Vertrauenspersonen als Beisitzer für den beim Amtsgericht Neukölln zu bildenden Ausschuss für die Wahl der Schöffen  

 
 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 5.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: gewählt
Datum: Mi, 21.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0583/XX Wahl von Vertrauenspersonen als Beisitzer für den beim Amtsgericht Neukölln zu bildenden Ausschuss für die Wahl der Schöffen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/StadtSozBüd
Verfasser:Biedermann, JochenBiedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
 
Beschluss


Wahl der Vertrauenspersonen für den beim Amtsgericht Tiergarten zu bildenden Ausschuss gemäß § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes

 

  1. Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Zu Vertrauenspersonen für den gemäß § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes zu bildenden Ausschuss beim Amtsgericht Tiergarten werden gewählt:

 

1.                 

 

2.                 

 

3.                 

 

4. ___              

 

5.                 

 

6.                 

 

7.                 

 

8.                 

 

  1. Begründung:

 

Bei dem Amtsgericht tritt jedes fünfte Jahr ein Ausschuss zusammen, der über die gegen die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen erhobenen Einsprüche entscheidet und aus der berichtigten Vorschlagliste die erforderliche Zahl von Schöffinnen und Schöffen sowie Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen wählt (§ 40 Abs. 1, § 41 und § 42 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz).

 

Der Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden und einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern (§ 40 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz).

 

Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks von der Vertretung des ihm entsprechenden unteren Verwaltungsbezirks mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt. Umfasst der Amtsgerichtsbezirk mehrere Verwaltungsbezirke oder Teile mehrerer Verwaltungsbezirke, so bestimmt die zuständige oberste Landesbehörde die Zahl der Vertrauenspersonen, die von den Vertretungen dieser Verwaltungsbezirke zu wählen sind (§ 40 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz).

Für den beim Amtsgericht Tiergarten zu bildenden Ausschuss durch die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln sind sieben Vertrauenspersonen zu wählen.

 

I.d.R. sind die Vertrauenspersonen aufgrund von Vorschlägen der Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung zu wählen. Der Beschlussentwurf enthält daher keine Namensvorschläge für die sieben zu wählenden Vertrauenspersonen.

 

 

  1. Rechtsgrundlage:

 

§§ 40 - 42 Gerichtsverfassungsgesetz

 

  1. Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

        Keine

 

 

 

Berlin-Neukölln, den 22.02.2018

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

 

 

Dr. GiffeyBiedermann

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 

 

Nach dem Namensaufruf rügt Herr Vorsteher Oeverdieck Herrn BV Schröter für das Fotografieren und Veröffentlichen seines Stimmzettels zur Wahl TOP 5.1 Drs. 0563/XX bei Twitter.

 

In geheimer Abstimmung werden im 1. Wahlgang bei der Vorlage zur Wahl gewählt:

 

Herr Scharmberg mit 34 Stimmen

Herr Koglin mit 36 Stimmen

Frau Lanske mit 44 Stimmen

Herr Glücklich mit 40 Stimmen bei 48 gültigen abgegebenen Stimmen.

 

Herr Vorsteher Oeverdieck unterbricht die Sitzung um 19:21 Uhr bis 19:30 Uhr.

 

In geheimer Abstimmung werden im 2. Wahlgang bei der Vorlage zur Wahl gewählt:

 

Herr Szczepanski mit 38 Stimmen

Herr Abed mit 37 Stimmen

Herr Buch mit 39 Stimmen bei 46 gültigen von 48 abgegebenen Stimmen.


 
 

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