Drucksache - 1517/XIX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt möge prüfen, ob in Zusammenarbeit mit den Berliner Wasserbetrieben ein Trinkbrunnen (öffentlicher Wasserspender) auf dem Rathausvorplatz aufgestellt werden kann.
Ursprungstext: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Berliner Wasserbetrieben zwei Trinkbrunnen (öffentliche Wasserspender) auf dem Rathausvorplatz und dem Alfred-Scholz-Platz aufzustellen. Soweit Kosten für den Bezirk entstehen, soll versucht werden dafür Sponsoren zu finden (Inhaber von Ladengeschäften in der Nähe).
Begründung Trinkbrunnen steigern die Aufenthaltsqualität öffentlicher Plätze. Sie sind sozial und demokratisch, weil sie ohne Ansehen der Person und ohne Bezahlung Erfrischung ermöglichen. Sie vermeiden den Müll für gekaufte Wasserflaschen und entlasten so die Umwelt. Sie erfreuen durch ihre formschöne Gestaltung auch die, die sie nicht benutzen. Im Vergleich zum hohen Nutzen kosten sie wenig: fünf- bis sechstausend Euro. (Quelle und weitere Info: http://www.bwb.de/content/language1/html/7279.php) Wenn ein Sponsoring nicht zustande kommt, sollte im Interesse einer Attraktivitätssteigerung Neuköllns die Finanzierung aus dem Tiefbauetat (Unterhaltung öffentlichen Straßenlandes) geprüft werden. Die vorgeschlagenen Aufstellorte sind zwei prominente Plätze im Norden Neuköllns, langfristig sind weitere vorstellbar.
-Schlussbericht-
Bis 31.12.2017 haben die Berliner Wasserbetriebe im Internet über vier neue Standorte für Trinkwasserbrunnen abstimmen lassen. Im Rahmen des Brunnen-Votings 2017 gehörte auch der Rathausvorplatz zu den insgesamt zwanzig vorgeschlagenen Standorten. Im Ergebnis errang der Neuköllner Standort aber nur Platz 6, so dass die Realisierung eines Trinkwasserbrunnens auf diesem Wege nicht möglich war.
Die Berliner Wasserbetriebe haben aber angedeutet, dass ihnen zusätzliche Mittel für die Aufstellung von Trinkbrunnen avisiert wurden. Das Unternehmen ist gerade dabei, eine Aufstellung für die erste Standortwelle zusammenzustellen. Da die technische Machbarkeit bereits überprüft wurde, steht der Rathausvorplatz dabei in engerer Wahl.
Insoweit muss nun abgewartet werden, ob die avisierten Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den . Februar 2018
Dr. Franziska Giffey Bezirksbürgermeisterin |
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