Drucksache - 0165/XX  

 
 
Betreff: Sonnenallee soll Sonnenallee bleiben!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDHaushWiVerwGleich
Verfasser:Lüdecke, AndreasMorsbach, Michael
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
10.05.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
21.06.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Integration Vorberatung
21.11.2017 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration im Ausschuss abgelehnt     
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Vorberatung
12.02.2018 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.02.2018 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
19.03.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
21.03.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag AfD 0165
Antrag vertagt
Antrag überwiesen
Ausschuss Int Beschluss
Ausschuss HWVG Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, seinen Einfluss dahingehend geltend zu machen, dass in amtlichen oder amtlich erscheinenden Veröffentlichungen wie die Neuköllner Bezirksbroschüre des Apercu-Verlags „Neukölln – interessant, interkulturell und innovativ“ die Bezeichnung „Sonnenallee“ künftig nicht mehr mit “شارع  العربي“ sondern, wenn sie denn schon in sinngemäßer Übersetzung erfolgen soll, mit “شارع  الشمس“ wiedergegeben wird.

 

 

Begründung:

Der Bezirk Neukölln, in dem sich die Sonnenallee befindet, liegt bekanntermaßen in der Hauptstadt Deutschlands. Als Teil der Berliner Verwaltung sollte es für das Bezirksamt eigentlich selbstverständlich sein, den Straßen Neuköllns auch dann ihre amtlichen Bezeichnungen zu belassen, wenn wegen der Schwierigkeiten einer buchstabengetreue Transkription wie etwa زنناليه auf eine sinngemäße Übersetzung in der jeweiligen Fremdsprache zurückgegriffen wird. Das gilt ganz besonders, wenn bei Drucksachen, zu denen das Bezirksamt maßgeblich zum Inhalt beiträgt und ihm sogar ein Korrekturentwurf vorgelegt wird.

 

Die Bezeichnung شارع  العربي  mag die Wunschträume manch einer der Parteien oder sonstigen der ihnen nahe stehenden zweifelhaften Gruppierungen – möglicherweise auch des Bezirksamts – widerspiegeln, läuft aber jedenfalls zurzeit und bis auf weiteres denen der Bürger des Bezirks zuwider, auch wenn und gerade weil sich der kulturelle Charakter der Straße in letzter Zeit mit geradezu rasender Geschwindigkeit verändert, wie exemplarisch daran zu erkennen, dass das einst so erfolgreiche Straßenfest „Singende, klingende Sonnenallee“ mit seinen Bühnen, viel Live-Musik und seinen Biergartenflair verbreitenden Getränkeständen seit 2009 vom Bezirksamt nicht mehr genehmigt wird.

 

Die in dieser Broschüre verwendete Bezeichnung verkennt nicht nur, dass bislang dort auch noch eine weitere Volksgruppe sichtbar vertreten ist, sie dient auch nicht der Integration und verstärkt zu all dem auch noch in ihrer kolonialistisch-besitzergreifenden Art alle Befürchtungen, wie sie unter denjenigen, „die schon länger hier leben“, verbreitet sind.

 

Die Umbenennung der Straßen Neukölln, wie sie hier offensichtlich mit Billigung des Bezirksamts schleichend-heimlich erfolgt, greift zudem unzulässig in die Rechte der Bezirksverordnetenversammlung ein.

 
 

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