Beschluss:
Das Bezirksamt wird gebeten die
Bezirksverordnetenversammlung in Form einer Vorlage zur Kenntnisnahme über die
Umsetzung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes durch das Amt für regionalisierte
Ordnungsaufgaben zu informieren. Dabei sollte der Bericht insbesondere zu
folgenden Fragen Aussagen enthalten:
·
Wie
viele Grundstücke in Berlin (und damit in der Zuständigkeit des Amtes RegOrd)
fallen unter die Kombination A/C-Straßen bzw. A/Öffentlich/Privat? Wie groß ist
die Gesamtfläche dieser Grundstücke?
·
Wie
groß ist die damit durch das Straßenreinigungsgesetz erfasste Fläche?
·
In
wie vielen Fällen (Anzahl/Fläche) liegt eine Entscheidung über die Anwendung
der Härtefallregelung nach Ziffer 5 AV SenStadt zu § 5 Abs. 3 StrReinG vor? Wie
hoch ist der Anteil der herausgerechneten Flächen bezogen auf die Gesamtfläche
der Grundstücke, für die die Härtefallregelung Anwendung findet?
·
Welche
finanziellen Entlastungen der Bezirkshaushalte (insbesondere für Lichtenberg)
würden eintreten, wenn für öffentlich genutzte Grundstücke (Tierpark,
öffentliche Friedhöfe u.a.) eine analoge Härtefallregelung wie für private
nicht gewerblich genutzte Grundstücke bzw. für konfessionelle Friedhöfe
Anwendung finden würde?
Bei der Beantwortung dieser Fragen möge das Bezirksamt
sowohl die Gesamt-Berliner Sicht als auch die Zahlen für Lichtenberg
darstellen.