Drucksache - DS/0584/V
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht den Übertragungsprozess von
Kitas in öffentlicher Trägerschaft auf freie Träger in Lichtenberg so zu
gestalten, dass die Übertragung tatsächlich im Jahr 2003 und 2004 vollzogen
werden kann. Auf die Bildung eines kommunalen, überbezirklichen oder
Landes-Kita-Trägers ist zu verzichten. Für die noch in kommunaler Verantwortung
befindlichen Kitas ist ein Verfahren zu entwickeln, bei welchem angestrebt
wird, dass mehrere Kitas in einem Paket zusammengefasst werden, in welchem nach
baulichem Zustand (guter, mittlerer, schlechter baulicher Zustand) gestaffelt
an freie Träger übergeben werden. Die bisherigen Kita-Übertragungsverfahren
sind bis zum Ende des Jahres 2003 abzuschließen. Das Bezirksamt möge bis
31.08.2003 nach weiteren folgenden Steuerungskriterien Kitas benennen: ·
regionale
Träger- und Angebotsvielfalt ·
Anzahl
der Plätze in freier Trägerschaft im Sozialraum ·
Belegungssituation
und perspektivische Platzbelegung ·
Kosten
pro Einrichtung Die Trägerauswahl möge in einem transparenten Verfahren
vorgenommen werden. Die Mitarbeiter der Kitas sowie die in Frage kommenden
freien Träger sind frühzeitig zu informieren und in den Prozess einzubeziehen.
Ein freiwilliger Wechsel der Mitarbeiter soll unterstützt und gefördert werden.
Das Bezirksamt möge zur Beseitigung des im Einzelfall
möglichen Übertragungshemmnisses "Zweiter baulicher Rettungsweg"
prüfen, ob es möglich ist, gemeinsam mit den übernehmenden freien Trägern eine
vorläufige Betriebserlaubnis zu erwirken und ihnen einen Festbetrag bei
Übertragung zur Verfügung zu stellen, mit dem sie den zweiten baulichen
Rettungsweg zeitnah in Eigenregie realisieren können. Hierfür möge sich das
Bezirksamt mit dem Landesjugendamt und ggf. anderen zu beteiligenden Behörden
in Verbindung setzen. Das Bezirksamt möge der BVV in einem Bericht darlegen, wie
es das Problem notwendiger Investitionen in die bauliche Substanz der Kitas
lösen wird und sicherstellt, dass in den Kitas – unabhängig von der
Trägerschaft – die gleichen Bedingungen und Ausstattungen als Voraussetzung für
die notwendige Qualitätssicherung vorhanden sind. In diesem Sinne möge sich das Bezirksamt auch bei der
berlinweiten Arbeitsgruppe einsetzen. Der BVV ist
bis zum 31.08.2003 zu berichten. Begründung: Nach den Erfahrungen mit dem kommunalen
"Großträger" Jugendaufbauwerk und den damit verbundenen
Zuwendungssummen, die das Land Berlin in den letzten Jahren aufbringen musste,
ist es nicht angebracht, nun weitere "Großträger" zu installieren.
Vielmehr sollten die vorhandenen finanziellen Mittel für eine schnelle
Übertragung weiterer bezirklicher Kitas an freie Träger genutzt werden. Freie
Träger arbeiten kostengünstiger und haben nach dem KJHG Vorrang vor staatlichen
Kitas. Angesichts des Zustands vieler Lichtenberger Kitas in
öffentlicher Trägerschaft bestehen Zweifel an ihrer Übertragbarkeit unter den
gegenwärtigen Bedingungen, weil bei einer Übertragung die Betriebserlaubnis
erlischt. Damit werden aber auch Duldungen und Bestandsschutz der Einrichtung
hinfällig. Deshalb ist eine Verlängerung der Betriebserlaubnis – ggf. mit bestimmten Auflagen – sinnvoll. Es darf nicht der Zustand nach einem Übertragungsprozess
eintreten, dass die an freie Träger übertragenden Kitas saniert werden müssen
und die kommunalen Kitas nicht bzw. nun einen geringen Sanierungsbedarf haben. |
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