Drucksache - DS/0584/V  

 
 
Betreff: Zeitnahe Übertragung von Kitas an freie Träger ohne Bildung eines kommunalen "Großträgers"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUFraktion CDU
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.06.2003 
20. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht den Übertragungsprozess von Kitas in öffentlicher Trägerschaft auf freie Träger in Lichtenberg so zu gestalten, dass die Übertragung tatsächlich im Jahr 2003 und 2004 vollzogen werden kann.

 

Auf die Bildung eines kommunalen, überbezirklichen oder Landes-Kita-Trägers ist zu verzichten. Für die noch in kommunaler Verantwortung befindlichen Kitas ist ein Verfahren zu entwickeln, bei welchem angestrebt wird, dass mehrere Kitas in einem Paket zusammengefasst werden, in welchem nach baulichem Zustand (guter, mittlerer, schlechter baulicher Zustand) gestaffelt an freie Träger übergeben werden. Die bisherigen Kita-Übertragungsverfahren sind bis zum Ende des Jahres 2003 abzuschließen. Das Bezirksamt möge bis 31.08.2003 nach weiteren folgenden Steuerungskriterien Kitas benennen:

 

·       regionale Träger- und Angebotsvielfalt

·       Anzahl der Plätze in freier Trägerschaft im Sozialraum

·       Belegungssituation und perspektivische Platzbelegung

·       Kosten pro Einrichtung

 

Die Trägerauswahl möge in einem transparenten Verfahren vorgenommen werden.

 

Die Mitarbeiter der Kitas sowie die in Frage kommenden freien Träger sind frühzeitig zu informieren und in den Prozess einzubeziehen. Ein freiwilliger Wechsel der Mitarbeiter soll unterstützt und gefördert werden.

 

Das Bezirksamt möge zur Beseitigung des im Einzelfall möglichen Übertragungshemmnisses "Zweiter baulicher Rettungsweg" prüfen, ob es möglich ist, gemeinsam mit den übernehmenden freien Trägern eine vorläufige Betriebserlaubnis zu erwirken und ihnen einen Festbetrag bei Übertragung zur Verfügung zu stellen, mit dem sie den zweiten baulichen Rettungsweg zeitnah in Eigenregie realisieren können. Hierfür möge sich das Bezirksamt mit dem Landesjugendamt und ggf. anderen zu beteiligenden Behörden in Verbindung setzen.

 

Das Bezirksamt möge der BVV in einem Bericht darlegen, wie es das Problem notwendiger Investitionen in die bauliche Substanz der Kitas lösen wird und sicherstellt, dass in den Kitas – unabhängig von der Trägerschaft – die gleichen Bedingungen und Ausstattungen als Voraussetzung für die notwendige Qualitätssicherung vorhanden sind.

 

In diesem Sinne möge sich das Bezirksamt auch bei der berlinweiten Arbeitsgruppe einsetzen.

 

Der BVV ist bis zum 31.08.2003 zu berichten.

 

Begründung:

Nach den Erfahrungen mit dem kommunalen "Großträger" Jugendaufbauwerk und den damit verbundenen Zuwendungssummen, die das Land Berlin in den letzten Jahren aufbringen musste, ist es nicht angebracht, nun weitere "Großträger" zu installieren. Vielmehr sollten die vorhandenen finanziellen Mittel für eine schnelle Übertragung weiterer bezirklicher Kitas an freie Träger genutzt werden. Freie Träger arbeiten kostengünstiger und haben nach dem KJHG Vorrang vor staatlichen Kitas.

 

Angesichts des Zustands vieler Lichtenberger Kitas in öffentlicher Trägerschaft bestehen Zweifel an ihrer Übertragbarkeit unter den gegenwärtigen Bedingungen, weil bei einer Übertragung die Betriebserlaubnis erlischt. Damit werden aber auch Duldungen und Bestandsschutz der Einrichtung hinfällig. Deshalb ist eine Verlängerung der Betriebserlaubnis –  ggf. mit bestimmten Auflagen – sinnvoll.

 

Es darf nicht der Zustand nach einem Übertragungsprozess eintreten, dass die an freie Träger übertragenden Kitas saniert werden müssen und die kommunalen Kitas nicht bzw. nun einen geringen Sanierungsbedarf haben.

 

 
 

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