Drucksache - DS/0599/V
Entsprechend der
Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und der PDS für die Legislaturperiode
2001 – 2006, in der festgelegt wurde, dass 66% der Kitaplätze im Bezirk an
freie Träger zu übertragen sind, hat das Jugendamt den als Anlage beigefügten
Sachstand gegeben. Das
Bezirksamt bittet die BVV die als Anlage beigefügte Information zur Kenntnis zu
nehmen: 10360
Berlin, 2003
Emmrich Räßler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Jugend,
Bildung und Sport Anlage Information
zur Übertragung von Kitas in freie Trägerschaft 1.
Allgemeine Ausgangssituation zum Übertragungsprozess in Berlin In der
Koalitionsvereinbarung der Landesregierung wurde beschlossen, bis 2006 in den
Berliner Bezirken 66% der Kitaplätze an freie Träger zu übertragen. Die
verbleibenden 34% Kitaplätze werden weiter durch einen kommunalen Träger
verwaltet. In seiner
16.Sitzung am 30.April 2002 hat der Senat im Rahmen der Beschlussfassung zur
Senatsvorlage “Schlussfolgerungen des Senats aus dem Abschlussbericht der
Experten- kommission
Staatsaufgabenkritik” u.a. beschlossen. Der Senat
beabsichtigt bis 01.01.2004 alle noch von den Bezirken betriebenen
Kindertagesstätten aus der Bezirksverwaltung auszugliedern und auf einen bzw.
mehrere regionale Träger kommunaler Kindertagesstätten zu übertragen. Ziel ist: - die
Jugendämter auf die staatlichen Kernaufgaben zu konzentrieren, - eine
Verlagerung der Leistungserbringung in Kitas, - eine
Finanzierung über Kostensätze und damit die Schaffung der Voraussetzungen
zur angestrebten Gutscheinfinanzierung, - eine
Budgetierung der Jugendämter auf Basis der im Bezirk zu versorgenden Kinder. Da es keine
einheitlichen Vorgaben im Land Berlin zur Übertragung von Kitas gab, wurde im
Mai 2002 eine zentrale Arbeitsgruppe Maßnahmenkatalog (AG, MAK) gebildet. Diese
zentrale AG hat 4 Unterarbeitsgruppen gebildet: 1. UG –
Personalübergabe 2. UG –
Immobilien 3. UG –
Strategie 4. UG –
Rechtsform Die
Ergebnisse der AG und der UG wurden im Bericht über die “Neuordnung der
Kitalandschaft” zusammengefasst. Aus diesem
Bericht heraus sind bis zum 30.04.2003 entscheidungsreife Festlegungen zu
Rahmenvereinbarungen unterschriftsreif vorzulegen. Die AG
Maßnahmenkatalog hat sich dafür ausgesprochen, den Übertragungsprozess aus dem
kommunalen Träger heraus weiterzuführen. Bis Ende 2003 sind auf der Grundlage
einer 10jährigen Planung die Standorte zu lokalisieren, die erhalten bleiben
sollen und welche davon auf freie Träger übertragen werden sollen. 2. Stand
der bezirklichen Maßnahmen zur Übertragung von Kindertagesstätten an freie Träger 2.1.
Beschlussvorgabe im Bezirk Im Mai 2001
hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Beratung zur Übertragung der Kitas in
freie Trägerschaft im Ergebnis u.a. festgelegt, dass mit JHA-Beschluss Nr. IV/13-01
den Mitgliedern für die Juni-Sitzung Kriterien bezüglich der Übertragung als
Abstimmgrundlage übergeben werden sollen. In Zusammenarbeit des Jugendamtes, der AG Jugendhilfeplanung
und dem Bezirkselternaus- schuss
wurden diese Kriterien erarbeitet und dem JHA unterbreitet. Mit
Beschluss vom 18.09.2001 wurden diese Kriterien vom JHA als Arbeitsgrundlage
für den Beginn des Übertragungsprozesses genutzt. Folgende Festlegungen wurden
beschlossen: Zielstellung
der Übertragung im Bezirk sind 50% der Plätze. Die freien
Träger sollen folgende Voraussetzungen erfüllen: -
Erfahrungen in der Arbeit im Bezirk sowie in der Kita-Arbeit - große
wirtschaftliche Sicherheit - Vorliegen
der Anerkennung als freier Träger nach §75 KJHG - Klar erkennbares Trägerprofil, Träger mit
unterschiedlicher inhaltlicher pädagogischer Ausrichtung - Fachliche Eignung für das Betreiben einer Kita
(Professionalität, Kompetenz) - Träger
arbeitet nach einem Tarifvertrag Für Eltern
und Erzieherinnen wurde festgelegt, dass 50% der Eltern der Bereitschaft zum
Trägerwechsel zustimmen müssen und 100% Personal zu übertragen ist, mindestens
50% aus der Übertragungskita. Die
Verwaltung des Jugendamtes erhielt die Aufgabe, den Gesprächsprozess
vorzubereiten und in alle Aktivitäten den Bezirkselternausschuss einzubeziehen. 2.2.
Umsetzung des Beschlusses JHA IV-15-01 Um den
prozentualen Anteil von 50% Kitaplätze in freie Trägerschaft zu erreichen,
müssen 2408 kommunale Plätze übertragen werden. Damit der
Prozess begonnen werden konnte, wurden alle vorliegenden Konzeptionen und die
durch jeden Träger zu beantwortenden Fragen durch die FB 2 und 3 und den BEA
bewertet und in einem Punktekatalog zusammengefasst. Es ergab
sich eine Gesamteinschätzung aus folgenden Indikatoren: Indikatoren mögliche
Punktzahl 1.
Indikatoren als Rahmenbedingung 24 2.
Indikatoren in Bezug auf Inhalte 16 3.
Indikatoren für freie Träger, die bereits eine oder mehrere Kitas führen 6 _______________________________________________________________ Gesamt: 46
Pkt. So konnten
freie Träger ohne bisherige Kitas 40 Pkt. und Träger, die schon Kitas führen
eine Höchstpunktzahl von 46 erreichen. Am
05.08.2002 lag das erste Ergebnis bei 19 Bewerbern freie Träger vor. Es wurde vom JHA der Auftrag erteilt, die ersten Gespräche
zwischen Kitas und freien Trägern vorzubereiten. Hierzu war es notwendig, erste
Kitas und freie Träger auszuwählen. Die Auswahl erfolgte durch den FB 2 und den
BEA. Die Kitas wurden in den Sozialräumen ausgewählt, in denen noch kein freier
Träger über Kitaplätze verfügt. Durch den BEA wurde festgelegt, dass vorerst nur Träger in
die Gespräche gehen, die in der Bewertung mindestens 80% erreichen konnten. Bei
der Bewertung müssen bei einer Höchstpunktzahl von 46 Pkt. mindestens 37 Pkt.
und bei 40 Pkt. mindestens 32 Pkt. für den Träger vergeben werden, um 80% zu
erreichen. Folgende Kitas und Träger wurden benannt: Sozialraum ausgewählte Kita 07 Dierhagener Str. 1/3 10 Hedwigstr. 9/10 13 Liebenwalder Str. 12/14 16 Paul-Junius-Str. 52/54 17 Bernhard-Bästlein-Str. 52/54 26 Balatonstr. 9 29 Honnefer Str. 25 Ausgewählter
freier Träger - Verein
zum Schutz junger Mütter – Lebensnetz e.V. -
Gesellschaft zur Förderung von Kinderbetreuung – Kassel - BIK e.V. - EJF -
Sozialdiakonische Jugendarbeit e.V. - Fröbel
e.V. -
urban-consult gGmbH -Volkssolidarität
Landesverband Berlin e.V. - Verein
für ambulante Versorgung e.V. Kindertagesstätten
und freie Träger wurden im persönlichen Gespräch und über eine schriftliche
Mitteilung informiert. Durch den BEA und den FB 2 wurden die Elternvertreter der Kitas
informiert. Die Gespräche wurden im September begonnen. Mit den 7
benannten Kitas wurden die ersten Gespräche abgeschlossen und der Informations- austausch
mit den freien Trägern, mit denen eine gemeinsame Weiterverhandlungsbasis
gefunden werden konnte, erfolgen weitere Gespräche. Um den
begonnenen Prozess weitere 50% Kitas auf eine Übertragung vorzubereiten, wurden
im KEP die Kindertagesstätten festgeschrieben. Nach Bestätigung des KEP werden
neue Gespräche mit ausgewählten freien Trägern im Bezirk begonnen bzw.
weitergeführt. Sozialraum Kita 02 Falkenberger Chaussee
120/122 04 Crivitzer Str. 16 08 Matenzeile 2/4 11 Roedernstr. 14 14 Schleizer Str. 62 19 Hubertusstr. 5 19 Gotlindestr. 36/37 21 Gensinger Str. 58 22 Schulze-Boysen-Str. 22/24 24 Massower Str. 21/23 24 Wönnichstr. 72 26 Erieseering 35/37 Diese 12
Kitas wurden im Dezember 2002 informiert und auf diese Aufgabe vorbereitet. Die
Mitarbeiter der Kita Wönnichstr. 72/74 und der Kita Schleizer Str. 62 hatten zu
den Trägern EJF und urban-consult gGmbH Kontakt aufgenommen und hier haben die
Gespräche zu dem Ergebnis geführt, dass von beiden Kitas der Antrag auf
Übertragung vorliegt. Kita
Wönnichstr. 72/74 - EJF Kita
Schleizer Str. 62 - urban-consult gGmbH In den 7
Kitas, die in die ersten Gesprächsrunden eingebunden sind, gibt es noch keine
Ergebnisse. Durch die FB-Leitung wird seit März mit allen Kitas zum
Übertragungsprozess in Dienstberatungen ein Austausch vorgenommen. 2.3.
Bewerberstand “freie Träger” Zum
30.04.2003 konnten von den bisher vorliegenden 32 Anträgen von freien Trägern
auf Übernahme einer Kita 27 Anträge bewertet werden. Bei den 4
noch offenen Anträgen sind zum Zeitpunkt noch nicht die benötigten Unterlagen
zur Konzeption und die zu beantwortenden Fragen eingegangen. Von den 27
bewerteten freien Träger führen 16 bereits Kitas und 11 freie Träger haben noch
keine Kitas in ihrer Verwaltung. 2.4.
Probleme der Mitarbeiter/innen im Übertragungsverfahren Im Pkt.
2.1. wurde dargestellt, welche Festlegungen es im Bezirk zur Übertragung des
Kita- Personals
bei Trägerwechsel gibt. Die Bereitschaft des Personals beruht auf dem
Freiwillig- keitsprinzip.
Aus diesem Grund überwiegen gegenwärtig Unsicherheiten bei den
Mitarbeiter/innen, die zu keiner positiven Entscheidung für einen Trägerwechsel
führen. Hierbei gibt es folgende Problemlagen: 1. Die
Mitarbeiter haben Ängste um ihren Arbeitsplatz. (Im öffentlichen Dienst besteht bis 31.12.2004 noch die Gesamt-Vereinbarung
zur Verwaltungsreform und Beschäftigungs- sicherung.) 2. Die
Mitarbeiter befürchten finanzielle Verschlechterungen auf Grund der tariflichen
Anlehnung an den BAT bzw. Haustarife bei den freien Trägern. 3. Die
Mitarbeiter verlieren ihre Ansprüche bezüglich der Altersversorgung. Die freien Träger bieten dazu keine Alternativen. 4. Im
öffentlichen Dienst bestehen für die Mitarbeiter Möglichkeiten zu
Altersteilzeitmodellen oder prämienbegünstigtem Ausscheiden. Die
freien Träger haben keine analogen Angebote. Besonders bei älteren Mitarbeitern ergeben
sich dadurch Unsicherheiten und Verlustängste. In den
bezirklichen Kitas wird der begonnene Prozess zur Entscheidungsfindung und
Übertragung an freie Träger weiterhin durchgeführt. Darüber
hinaus bleibt abzuwarten, welche konkreten Entscheidungen und Vorgaben im
Aushandlungsprozess zwischen dem Land Berlin und der Liga der Spitzenverbände
der freien Wohlfahrtspflege getroffen werden. |
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