Drucksache - DS/0599/V  

 
 
Betreff: Übertragung von Kitas in freie Trägerschaft
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR JugBilSportBzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.06.2003 
20. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument

Entsprechend der Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und der PDS für die Legislaturperiode 2001 – 2006, in der festgelegt wurde, dass 66% der Kitaplätze im Bezirk an freie Träger zu übertragen sind, hat das Jugendamt den als Anlage beigefügten Sachst

Entsprechend der Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und der PDS für die Legislaturperiode 2001 – 2006, in der festgelegt wurde, dass 66% der Kitaplätze im Bezirk an freie Träger zu übertragen sind, hat das Jugendamt den als Anlage beigefügten Sachstand gegeben.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV die als Anlage beigefügte Information zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

 

 

 

 

10360 Berlin,               2003

                                                       

                                                                                               

 

 

 

Emmrich                                                             Räßler

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für

                                                                            Jugend, Bildung und Sport

 

 

                                                           

 

 

 

 

 

 

                                                                        Anlage

 

 

 

 

 

Information zur Übertragung von Kitas in freie Trägerschaft

 

1. Allgemeine Ausgangssituation zum Übertragungsprozess in Berlin

 

In der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung wurde beschlossen, bis 2006 in den Berliner Bezirken 66% der Kitaplätze an freie Träger zu übertragen. Die verbleibenden 34% Kitaplätze werden weiter durch einen kommunalen Träger verwaltet.

In seiner 16.Sitzung am 30.April 2002 hat der Senat im Rahmen der Beschlussfassung zur Senatsvorlage “Schlussfolgerungen des Senats aus dem Abschlussbericht der Experten-

kommission Staatsaufgabenkritik” u.a. beschlossen.

Der Senat beabsichtigt bis 01.01.2004 alle noch von den Bezirken betriebenen Kindertagesstätten aus der Bezirksverwaltung auszugliedern und auf einen bzw. mehrere regionale Träger kommunaler Kindertagesstätten zu übertragen.

Ziel ist:

- die Jugendämter auf die staatlichen Kernaufgaben zu konzentrieren,

- eine Verlagerung der Leistungserbringung in Kitas,

- eine Finanzierung über Kostensätze und damit die Schaffung der Voraussetzungen zur    

  angestrebten Gutscheinfinanzierung,

- eine Budgetierung der Jugendämter auf Basis der im Bezirk zu versorgenden Kinder.

 

Da es keine einheitlichen Vorgaben im Land Berlin zur Übertragung von Kitas gab, wurde im Mai 2002 eine zentrale Arbeitsgruppe Maßnahmenkatalog (AG, MAK) gebildet.

Diese zentrale AG hat 4 Unterarbeitsgruppen gebildet:

1. UG – Personalübergabe

2. UG – Immobilien

3. UG – Strategie

4. UG – Rechtsform

Die Ergebnisse der AG und der UG wurden im Bericht über die “Neuordnung der Kitalandschaft” zusammengefasst.

Aus diesem Bericht heraus sind bis zum 30.04.2003 entscheidungsreife Festlegungen zu Rahmenvereinbarungen unterschriftsreif vorzulegen.

Die AG Maßnahmenkatalog hat sich dafür ausgesprochen, den Übertragungsprozess aus dem kommunalen Träger heraus weiterzuführen. Bis Ende 2003 sind auf der Grundlage einer 10jährigen Planung die Standorte zu lokalisieren, die erhalten bleiben sollen und welche davon auf freie Träger übertragen werden sollen.

 

2. Stand der bezirklichen Maßnahmen zur Übertragung von Kindertagesstätten an freie        

    Träger

2.1. Beschlussvorgabe im Bezirk

 

Im Mai 2001 hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Beratung zur Übertragung der Kitas in freie Trägerschaft im Ergebnis u.a. festgelegt, dass mit JHA-Beschluss Nr. IV/13-01 den Mitgliedern für die Juni-Sitzung Kriterien bezüglich der Übertragung als Abstimmgrundlage übergeben werden sollen.

                                                                                                                                               

 

In Zusammenarbeit des Jugendamtes, der AG Jugendhilfeplanung und dem Bezirkselternaus-

schuss wurden diese Kriterien erarbeitet und dem JHA unterbreitet.

Mit Beschluss vom 18.09.2001 wurden diese Kriterien vom JHA als Arbeitsgrundlage für den Beginn des Übertragungsprozesses genutzt. Folgende Festlegungen wurden beschlossen:

Zielstellung der Übertragung im Bezirk sind 50% der Plätze.

Die freien Träger sollen folgende Voraussetzungen erfüllen:

- Erfahrungen in der Arbeit im Bezirk sowie in der Kita-Arbeit

- große wirtschaftliche Sicherheit

- Vorliegen der Anerkennung als freier Träger nach §75 KJHG

- Klar erkennbares Trägerprofil, Träger mit unterschiedlicher inhaltlicher pädagogischer

   Ausrichtung

- Fachliche Eignung für das Betreiben einer Kita (Professionalität, Kompetenz)

- Träger arbeitet nach einem Tarifvertrag

 

Für Eltern und Erzieherinnen wurde festgelegt, dass 50% der Eltern der Bereitschaft zum Trägerwechsel zustimmen müssen und 100% Personal zu übertragen ist, mindestens 50% aus der Übertragungskita.

Die Verwaltung des Jugendamtes erhielt die Aufgabe, den Gesprächsprozess vorzubereiten und in alle Aktivitäten den Bezirkselternausschuss einzubeziehen.

 

2.2. Umsetzung des Beschlusses JHA IV-15-01

 

Um den prozentualen Anteil von 50% Kitaplätze in freie Trägerschaft zu erreichen, müssen 2408 kommunale Plätze übertragen werden.

Damit der Prozess begonnen werden konnte, wurden alle vorliegenden Konzeptionen und die durch jeden Träger zu beantwortenden Fragen durch die FB 2 und 3 und den BEA bewertet und in einem Punktekatalog zusammengefasst.

Es ergab sich eine Gesamteinschätzung aus folgenden Indikatoren:

 

Indikatoren                                                                               mögliche Punktzahl

1. Indikatoren als Rahmenbedingung                         24

2. Indikatoren in Bezug auf Inhalte                                          16

3. Indikatoren für freie Träger, die bereits eine oder

    mehrere Kitas führen                                                            6

_______________________________________________________________

Gesamt:                                                                                  46 Pkt.

 

So konnten freie Träger ohne bisherige Kitas 40 Pkt. und Träger, die schon Kitas führen eine Höchstpunktzahl von 46 erreichen.

 

Am 05.08.2002 lag das erste Ergebnis bei 19 Bewerbern freie Träger vor.

Es wurde vom JHA der Auftrag erteilt, die ersten Gespräche zwischen Kitas und freien Trägern vorzubereiten. Hierzu war es notwendig, erste Kitas und freie Träger auszuwählen. Die Auswahl erfolgte durch den FB 2 und den BEA. Die Kitas wurden in den Sozialräumen ausgewählt, in denen noch kein freier Träger über Kitaplätze verfügt.

Durch den BEA wurde festgelegt, dass vorerst nur Träger in die Gespräche gehen, die in der Bewertung mindestens 80% erreichen konnten. Bei der Bewertung müssen bei einer Höchstpunktzahl von 46 Pkt. mindestens 37 Pkt. und bei 40 Pkt. mindestens 32 Pkt. für den Träger vergeben werden, um 80% zu erreichen.

 

Folgende Kitas und Träger wurden benannt:

 

Sozialraum      ausgewählte Kita

 

07                    Dierhagener Str. 1/3                          

10                    Hedwigstr. 9/10

13                    Liebenwalder Str. 12/14

16                    Paul-Junius-Str. 52/54

17                    Bernhard-Bästlein-Str. 52/54

26                    Balatonstr. 9

29                    Honnefer Str. 25

 

Ausgewählter freier Träger

 

- Verein zum Schutz junger Mütter – Lebensnetz e.V.

- Gesellschaft zur Förderung von Kinderbetreuung – Kassel

- BIK e.V.

- EJF

- Sozialdiakonische Jugendarbeit e.V.

- Fröbel e.V.

- urban-consult gGmbH

-Volkssolidarität Landesverband Berlin e.V.

- Verein für ambulante Versorgung e.V.

 

Kindertagesstätten und freie Träger wurden im persönlichen Gespräch und über eine schriftliche Mitteilung informiert. Durch den BEA und den FB 2 wurden die Elternvertreter

der Kitas informiert. Die Gespräche wurden im September begonnen.

Mit den 7 benannten Kitas wurden die ersten Gespräche abgeschlossen und der Informations-

austausch mit den freien Trägern, mit denen eine gemeinsame Weiterverhandlungsbasis gefunden werden konnte, erfolgen weitere Gespräche.

Um den begonnenen Prozess weitere 50% Kitas auf eine Übertragung vorzubereiten, wurden im KEP die Kindertagesstätten festgeschrieben. Nach Bestätigung des KEP werden neue Gespräche mit ausgewählten freien Trägern im Bezirk begonnen bzw. weitergeführt.

 

Sozialraum      Kita                                         

02                    Falkenberger Chaussee 120/122

04                    Crivitzer Str. 16

08                    Matenzeile 2/4

11                    Roedernstr. 14

14                    Schleizer Str. 62

19                    Hubertusstr. 5

19                    Gotlindestr. 36/37

21                    Gensinger Str. 58

22                    Schulze-Boysen-Str. 22/24

24                    Massower Str. 21/23

24                    Wönnichstr. 72

26                    Erieseering 35/37

 

Diese 12 Kitas wurden im Dezember 2002 informiert und auf diese Aufgabe vorbereitet.

 

 

 

Die Mitarbeiter der Kita Wönnichstr. 72/74 und der Kita Schleizer Str. 62 hatten zu den Trägern EJF und urban-consult gGmbH Kontakt aufgenommen und hier haben die Gespräche zu dem Ergebnis geführt, dass von beiden Kitas der Antrag auf Übertragung vorliegt.

Kita Wönnichstr. 72/74  -  EJF

Kita Schleizer Str. 62  -  urban-consult gGmbH

In den 7 Kitas, die in die ersten Gesprächsrunden eingebunden sind, gibt es noch keine Ergebnisse. Durch die FB-Leitung wird seit März mit allen Kitas zum Übertragungsprozess in Dienstberatungen ein Austausch vorgenommen.

 

2.3. Bewerberstand “freie Träger”

 

Zum 30.04.2003 konnten von den bisher vorliegenden 32 Anträgen von freien Trägern auf Übernahme einer Kita 27 Anträge bewertet werden.

Bei den 4 noch offenen Anträgen sind zum Zeitpunkt noch nicht die benötigten Unterlagen zur Konzeption und die zu beantwortenden Fragen eingegangen.

Von den 27 bewerteten freien Träger führen 16 bereits Kitas und 11 freie Träger haben noch keine Kitas in ihrer Verwaltung.

 

2.4. Probleme der Mitarbeiter/innen im Übertragungsverfahren

 

Im Pkt. 2.1. wurde dargestellt, welche Festlegungen es im Bezirk zur Übertragung des Kita-

Personals bei Trägerwechsel gibt. Die Bereitschaft des Personals beruht auf dem Freiwillig-

keitsprinzip. Aus diesem Grund überwiegen gegenwärtig Unsicherheiten bei den Mitarbeiter/innen, die zu keiner positiven Entscheidung für einen Trägerwechsel führen. Hierbei gibt es folgende Problemlagen:

1. Die Mitarbeiter haben Ängste um ihren Arbeitsplatz. (Im öffentlichen Dienst besteht 

    bis 31.12.2004 noch die Gesamt-Vereinbarung zur Verwaltungsreform und Beschäftigungs-

    sicherung.)

2. Die Mitarbeiter befürchten finanzielle Verschlechterungen auf Grund der tariflichen

    Anlehnung an den BAT bzw. Haustarife bei den freien Trägern.

3. Die Mitarbeiter verlieren ihre Ansprüche bezüglich der Altersversorgung. Die freien

    Träger bieten dazu keine Alternativen.

4. Im öffentlichen Dienst bestehen für die Mitarbeiter Möglichkeiten zu Altersteilzeitmodellen

    oder prämienbegünstigtem Ausscheiden. Die freien Träger haben keine analogen Angebote.

    Besonders bei älteren Mitarbeitern ergeben sich dadurch Unsicherheiten und Verlustängste.

 

In den bezirklichen Kitas wird der begonnene Prozess zur Entscheidungsfindung und Übertragung an freie Träger weiterhin durchgeführt.

Darüber hinaus bleibt abzuwarten, welche konkreten Entscheidungen und Vorgaben im Aushandlungsprozess zwischen dem Land Berlin und der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege getroffen werden.

 

 
 

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