Drucksache - DS/0598/V  

 
 
Betreff: Auswertung der Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Bebauungsplanverfahren 11-9
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.06.2003 
20. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

a)      Das Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung für den B-Plan 11-9 für eine Teilfläche des Sportforums Hohenschönhausen nördlich der Konrad-Wolf-Straße zwischen Weißenseer Weg und dem Grundstück Konrad-Wolf-Straße 40 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt – Hohenschönhausen.

 

b)      Für den Bebauungsplan die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen.

 

c)      Mit der Durchführung des Beschlusses b) das Amt für Planen und Vermessen, Fachbereich Stadtplanung, zu beauftragen.

 

 

Begründung siehe Anlage 1

 

 

 

 

 

Lompscher                                                                              Emmrich

Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung                                   Bezirksbürgermeisterin

 


Anlage 1

 

 

AUSWERTUNG DER

FRÜHZEITIGEN BÜRBERBETEILIGUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN 11-9

 

 

A) Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 20. November bis einschließlich 20. Dezember 2002 im Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abt. Stadtentwicklung,  Amt für Planen und Vermessen, Fachbereich Stadtplanung statt.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 15. November 2002 in den Tageszeitungen “Berliner Zeitung” , “Berliner Tagesspiegel” und “Berliner Morgenpost”, die Weiterleitung an die Pressestelle SenStadt am 14. November 2002.

 

 

B) Beteiligung und Resonanz der Bürger / Entscheidungen des Bezirksamtes

 

9 Bürger nahmen die Möglichkeit der Einsichtnahme wahr. Es gingen 2 schriftliche Äußerungen im Stadtplanungsamt ein.

 

 

1.   Wesentlicher Inhalt – Anregungen des Amtes für Umwelt und Natur

      Stellungnahme vom 16.12.2002

 

 


Punkt 1 der Stellungnahme

 

Im Ergebnis des städtebaulichen Workshopverfahrens wurden Rahmenbedingungen zur Betonung der Ecksituation Konrad-Wolf-Straße/Weißenseer Weg formuliert. Der Gebäudekomplex sollte vom Grundsatz her die "wertvolle Vegetation als raumbildendes Element" integrieren. Ohne vermessenen Baumbestand konnte allerdings im Workshop-Verfahren nicht flächenscharf über die Baulinie entschieden werden.

Nach dem nun vorliegendem Vermesserplan müssten wertvolle, raumprägende Bäume (Nr.21 bis 23) gefällt werden. Zur Erhaltung der geschlossenen Baumgruppe (Nr.20 bis 23) wäre ein Zurücksetzen der Baulinie um mind. 5 m erforderlich. Da es die Intention der Planung ist, wertvolle Vegetation in diesem Bereich zu integrieren, bitten wir um eine Modifikation der Baufläche.

 

Antwort des Bezirksamtes

 

Die Baugrenze greift die Flucht der weiter nördlich liegenden großen Sporthalle auf. Aus städtebaulichen Gründen soll diese Flucht aufgenommen werden. Der dazu im rechten Winkel stehende Verlauf der Baugrenze resultiert aus den vorliegenden städtebaulichen Entwürfen, die den Funktionen entsprechende Raum- und Achsmaße angenommen haben und gleichzeitig versucht haben, einen möglichst großen Teil  der bestehenden Vegetation auf der Ecke des Grundstücks zu respektieren. Diese Anforderungen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verändert worden.

Der Abstand der einzelnen Bäume der Gruppe zur Baugrenze ist sehr unterschiedlich. Der am nächsten zur Baugrenze stehende Baum (Nr. 23) ist 5,10 m die folgenden 7,40 m (Nr. 22), 8,50 m (Nr. 21) und 16,10 m (Nr. 20) entfernt. Bei der Baumgruppe handelt es sich um Kastanien, die hier ein raumprägendes Ensemble bilden. Der der Baugrenze am nächsten stehende Baum mit der lfd. Nr. 23 ist der kleinste der Gruppe und für den prägenden Eindruck der Gruppe nicht unbedingt erforderlich.

Die geplante Baugrenze berührt knapp die Kronentraufbereiche der Bäume Nr. 22 und 23. Da die Baumgruppe (speziell die Nr. 21 bis 23) zudem vom Baufenster aus gesehen hinter einem kleinen Trafogebäude steht, ist zu erwarten, dass das Wurzelwerk der flachwurzelnden Kastanien sich nicht wesentlich in Richtung der Baugrenze entwickelt hat. Je nach Art der Bebauung ist dennoch nicht auszuschließen, dass es zumindest für den nächststehenden Baum zu Beschädigungen oder Verlust kommt.

 

Eine Verschiebung der Baugrenze von der Konrad-Wolf-Straße weg ist wegen der Flucht zur großen Halle nördlich des Parkplatzes nicht wünschenswert, eine Vergrößerung der Aussparung in Richtung der Bäume Nr. 24 und 25 ist bei Konkretisierung des Raumprogramms und des Entwurfes denkbar. Die Lage der Baugrenze soll bei der weiteren Konkretisierung der Planung kritisch im Hinblick auf den Erhalt der gesamten Baumgruppe überprüft werden, im derzeitigen Planungsstadium wird aber eine Veränderung der Baugrenze nicht für sinnvoll angesehen.

 

 

Dem Einwand wird nicht gefolgt - Keine Änderung der Planung

 

 

Punkt 2 der Stellungnahme

 

Ferner ist der Baumbestand Nr. 78 bis 100 - in zukünftigen privaten Sportflächen gelegen, erhaltenswert und bietet sich als Entwicklungspotential für eine Grünfläche an. Wir bitten deshalb, diese Fläche als Ausgleichsfläche festzusetzen. Die Grünfläche soll gleichzeitig der Gliederung der Sportflächen dienen und ein hohes Niveau der Grüngestaltung sichern. Im Übrigen sieht die Planung eine weitgehende Versickerung von Niederschlägen vor. Auch hierfür müsste eine Grünfläche im Kerngebiet bereitgestellt werden.

 

Antwort des Bezirksamtes

 

Die Planung sieht im hinteren Teil des Baufeldes Sport-Freianlagen vor, deren genaue Funktion, Ausmaße und Lage zur Zeit nicht bekannt sind. In der weiteren Konkretisierung der Planung werden für die Sportanlagen entsprechende Flächen auszuweisen sein. Da diese Flächen zum jetzigen Planungsstand nicht definiert werden können, ist eine sinnvolle Auswahl aus dem Baumbestand zur Zeit ebenso wenig möglich wie die genaue Festlegung über Flächen zum Ausgleich und zur Versickerung. Bei der Ermittlung der Ausgleichsmaßnahmen wird deshalb vorerst von einem notwendigen Ausgleich für die Fällung der Bäume ausgegangen.

 

Da die Bäume jedoch ein großes Gestaltungspotenzial darstellen, zudem der Erhalt jedes Baumes auch notwendige Ausgleichsmaßnahmen mindert, ist davon auszugehen, dass sie sicher nicht ohne zwingenden Grund aufgegeben werden.

 

Bei weiterer Konkretisierung der Planung hinsichtlich der konkreten Nutzung und Lage von Sportflächen können auch genauere Aussagen zum Erhalt von Bäumen oder Baumgruppen gemacht werden.

 

 

Dem Einwand wird nicht gefolgt - Keine Änderung der Planung

 

 

 

2.   Wesentlicher Inhalt – Anregungen der Deutschen Telekom AG

      Stellungnahme vom 17.12.2002

 

 


Gegen die o.a. Planung haben wir keine grundsätzlichen Bedenken. Wir bitten Sie den Hinweis aufzunehmen, dass bei einer Realisierung der 3 Bereiche mit den geplanten Nutzungen in den Straßen und Wegen geeignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung von Telekommunikationsanlagen vorgesehen wird.

 

Antwort des Bezirksamtes

 

Die Stellungnahme wird ohne Auswirkungen auf die Planinhalte zur Kenntnis genommen

 

 

C) Ergebnis

 

In Auswertung der vorgebrachten Anregungen konnten keine prinzipiell neuen Erkenntnisse vorgebracht werden. Die Planung wird auf der Grundlage des Bebauungsplanvorentwurfs weiter verfolgt.


Anlage 2

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

Amt für Planen und Vermessen

Fachbereich Stadtplanung

 

 

 

Bebauungsplan 11-9

 

für eine Teilfläche des Sportforums Hohenschönhausen

nördlich der Konrad-Wolf-Straße zwischen Weißenseer Weg

und dem Grundstück Konrad-Wolf-Straße 40

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    

                                                                                                                                                                   Maßstab 1:5000

Ziel/Zweck: Festsetzung eines Kerngebietes

 

 

 


 

 
 

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