Drucksache - DS/0598/V
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: a) Das Ergebnis der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung für den B-Plan 11-9 für eine Teilfläche des Sportforums
Hohenschönhausen nördlich der Konrad-Wolf-Straße zwischen Weißenseer Weg und
dem Grundstück Konrad-Wolf-Straße 40 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt –
Hohenschönhausen. b) Für den Bebauungsplan die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen. c) Mit der Durchführung des Beschlusses
b) das Amt für Planen und Vermessen, Fachbereich Stadtplanung, zu beauftragen. Begründung
siehe Anlage 1 Lompscher
Emmrich Bezirksstadträtin
für Stadtentwicklung Bezirksbürgermeisterin Anlage
1
AUSWERTUNG DERFRÜHZEITIGEN BÜRBERBETEILIGUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN 11-9A) Durchführung der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 20. November bis
einschließlich 20. Dezember 2002 im Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abt.
Stadtentwicklung, Amt für Planen und
Vermessen, Fachbereich Stadtplanung statt. Die öffentliche
Bekanntmachung erfolgte am 15. November 2002 in den Tageszeitungen “Berliner
Zeitung” , “Berliner Tagesspiegel” und “Berliner Morgenpost”, die Weiterleitung
an die Pressestelle SenStadt am 14. November 2002. B) Beteiligung und
Resonanz der Bürger / Entscheidungen des Bezirksamtes 9 Bürger nahmen die
Möglichkeit der Einsichtnahme wahr. Es gingen 2 schriftliche Äußerungen im
Stadtplanungsamt ein. 1. Wesentlicher Inhalt – Anregungen des Amtes
für Umwelt und Natur Stellungnahme vom 16.12.2002
Punkt 1 der Stellungnahme
Im Ergebnis des
städtebaulichen Workshopverfahrens wurden Rahmenbedingungen zur Betonung der
Ecksituation Konrad-Wolf-Straße/Weißenseer Weg formuliert. Der Gebäudekomplex
sollte vom Grundsatz her die "wertvolle Vegetation als raumbildendes
Element" integrieren. Ohne vermessenen Baumbestand konnte allerdings im
Workshop-Verfahren nicht flächenscharf über die Baulinie entschieden werden. Nach dem nun vorliegendem Vermesserplan
müssten wertvolle, raumprägende Bäume (Nr.21 bis 23) gefällt werden. Zur
Erhaltung der geschlossenen Baumgruppe (Nr.20 bis 23) wäre ein Zurücksetzen der
Baulinie um mind. 5 m erforderlich. Da es die Intention der Planung ist,
wertvolle Vegetation in diesem Bereich zu integrieren, bitten wir um eine
Modifikation der Baufläche. Antwort des Bezirksamtes
Die Baugrenze greift die
Flucht der weiter nördlich liegenden großen Sporthalle auf. Aus städtebaulichen
Gründen soll diese Flucht aufgenommen werden. Der dazu im rechten Winkel
stehende Verlauf der Baugrenze resultiert aus den vorliegenden städtebaulichen
Entwürfen, die den Funktionen entsprechende Raum- und Achsmaße angenommen haben
und gleichzeitig versucht haben, einen möglichst großen Teil der bestehenden Vegetation auf der Ecke des
Grundstücks zu respektieren. Diese Anforderungen sind zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht verändert worden. Der Abstand der einzelnen
Bäume der Gruppe zur Baugrenze ist sehr unterschiedlich. Der am nächsten zur
Baugrenze stehende Baum (Nr. 23) ist 5,10 m die folgenden 7,40 m (Nr. 22),
8,50 m (Nr. 21) und 16,10 m (Nr. 20) entfernt. Bei der Baumgruppe
handelt es sich um Kastanien, die hier ein raumprägendes Ensemble bilden. Der
der Baugrenze am nächsten stehende Baum mit der lfd. Nr. 23 ist der kleinste
der Gruppe und für den prägenden Eindruck der Gruppe nicht unbedingt
erforderlich. Die geplante Baugrenze
berührt knapp die Kronentraufbereiche der Bäume Nr. 22 und 23. Da die
Baumgruppe (speziell die Nr. 21 bis 23) zudem vom Baufenster aus gesehen hinter
einem kleinen Trafogebäude steht, ist zu erwarten, dass das Wurzelwerk der
flachwurzelnden Kastanien sich nicht wesentlich in Richtung der Baugrenze
entwickelt hat. Je nach Art der Bebauung ist dennoch nicht auszuschließen, dass
es zumindest für den nächststehenden Baum zu Beschädigungen oder Verlust kommt. Eine Verschiebung der
Baugrenze von der Konrad-Wolf-Straße weg ist wegen der Flucht zur großen Halle
nördlich des Parkplatzes nicht wünschenswert, eine Vergrößerung der Aussparung
in Richtung der Bäume Nr. 24 und 25 ist bei Konkretisierung des Raumprogramms
und des Entwurfes denkbar. Die Lage der Baugrenze soll bei der weiteren
Konkretisierung der Planung kritisch im Hinblick auf den Erhalt der gesamten
Baumgruppe überprüft werden, im derzeitigen Planungsstadium wird aber eine
Veränderung der Baugrenze nicht für sinnvoll angesehen. Dem Einwand wird nicht
gefolgt - Keine Änderung der Planung Punkt 2 der Stellungnahme
Ferner ist der Baumbestand
Nr. 78 bis 100 - in zukünftigen privaten Sportflächen gelegen, erhaltenswert
und bietet sich als Entwicklungspotential für eine Grünfläche an. Wir bitten
deshalb, diese Fläche als Ausgleichsfläche festzusetzen. Die Grünfläche soll
gleichzeitig der Gliederung der Sportflächen dienen und ein hohes Niveau der
Grüngestaltung sichern. Im Übrigen sieht die Planung eine weitgehende
Versickerung von Niederschlägen vor. Auch hierfür müsste eine Grünfläche im
Kerngebiet bereitgestellt werden. Antwort des Bezirksamtes Die Planung sieht im hinteren Teil des Baufeldes
Sport-Freianlagen vor, deren genaue Funktion, Ausmaße und Lage zur Zeit nicht
bekannt sind. In der weiteren Konkretisierung der Planung werden für die
Sportanlagen entsprechende Flächen auszuweisen sein. Da diese Flächen zum
jetzigen Planungsstand nicht definiert werden können, ist eine sinnvolle
Auswahl aus dem Baumbestand zur Zeit ebenso wenig möglich wie die genaue
Festlegung über Flächen zum Ausgleich und zur Versickerung. Bei der Ermittlung
der Ausgleichsmaßnahmen wird deshalb vorerst von einem notwendigen Ausgleich
für die Fällung der Bäume ausgegangen. Da die Bäume jedoch ein großes Gestaltungspotenzial
darstellen, zudem der Erhalt jedes Baumes auch notwendige Ausgleichsmaßnahmen
mindert, ist davon auszugehen, dass sie sicher nicht ohne zwingenden Grund
aufgegeben werden. Bei weiterer
Konkretisierung der Planung hinsichtlich der konkreten Nutzung und Lage von
Sportflächen können auch genauere Aussagen zum Erhalt von Bäumen oder
Baumgruppen gemacht werden. Dem
Einwand wird nicht gefolgt - Keine Änderung der Planung 2. Wesentlicher Inhalt – Anregungen der
Deutschen Telekom AG Stellungnahme vom 17.12.2002
Gegen die o.a. Planung haben
wir keine grundsätzlichen Bedenken. Wir bitten Sie den Hinweis aufzunehmen,
dass bei einer Realisierung der 3 Bereiche mit den geplanten Nutzungen in den
Straßen und Wegen geeignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung von
Telekommunikationsanlagen vorgesehen wird. Antwort des Bezirksamtes
Die Stellungnahme wird ohne
Auswirkungen auf die Planinhalte zur Kenntnis genommen C) Ergebnis In Auswertung der
vorgebrachten Anregungen konnten keine prinzipiell neuen Erkenntnisse
vorgebracht werden. Die Planung wird auf der Grundlage des
Bebauungsplanvorentwurfs weiter verfolgt. Anlage 2
Bebauungsplan 11-9 für eine Teilfläche des Sportforums
Hohenschönhausen nördlich der Konrad-Wolf-Straße
zwischen Weißenseer Weg und dem Grundstück
Konrad-Wolf-Straße 40 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil
Alt-Hohenschönhausen
Maßstab
1:5000 Ziel/Zweck: Festsetzung eines Kerngebietes
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