Drucksache - DS/0560/V  

 
 
Betreff: Sanierung KULTschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBauen/Verkehr
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.05.2003 
19. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Bauen/Verkehr Entscheidung
10.06.2003 
20. Sitzung in der V. Wahlperiode Ausschuss Bauen/Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.06.2003 
20. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Dringl. Beschlussempfehlung Bauen/Verkehr (DS erledigt ÄR 29.08.07) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der DS V/560 - Sachantrag der CDU-Fraktion - in folgender geänderter Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht die Nutzung des Objektes Sewanstraße 43 vertraglich zu regeln.

Die Möglichkeiten des Lichtenberger Kulturvereins, Sponsoringmittel für die Sanierung einzusetzen, sollten genutzt und unterstützt werden.

 

Begründung:

Nach intensiver Diskussion in der Ausschusssitzung am 10.06.03 kommt der Ausschuss einstimmig zu dem obigen Ergebnis mit dem Ziel, für alle Beteiligten Rechtssicherheit herzustellen und die weitere wichtige und anerkannte Arbeit des Kulturvereins sicherzustellen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der dringenden Handlungsnotwendigkeit und dem bisherigen Zeitablauf. Weitere Verzögerungen sollten auf jeden Fall vermieden werden.

 

 

Text des Usprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass die Bedingungen geschaffen werden eine den Möglichkeiten des Lichtenberger Kulturvereins und der von ihm eingeworbenen Sponsorenmittel entsprechende Innen- und Außen-Sanierung der KULTschule in der Sewanstraße 43 nicht behindert, sondern befördert wird. Das betrifft vor allem die behindertengerechte Ausstattung des Gebäudes, die Begrünung der Außenflächen sowie die Einrüstung und farbliche Gestaltung der Fassade.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:     6/0/0

 

 

 

 
 

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