Drucksache - DS/0591/V  

 
 
Betreff: Umsetzung des Straßenreinigungsgesetzes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVOBezirksamt
Verfasser:M. Platta, H. Oertel, B. Papke, P. FischerBzStR UmGes,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.06.2003 
20. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.08.2003 
21. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
01.10.2003 
23. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BVO Platta, Oertel, Papke PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV wurde in der 21. Sitzung am 27.08.03 darüber informiert, dass das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben die von der BVV gewünschten Daten zu Grundstücken, die an eine ausgebaute (A-Straße) und eine nicht genügend ausgebaute Straße (C-Straße) bzw. an eine ausgebaute Straße und eine Privatstraße des öffentlichen Verkehrs anliegen, sowie zu landeseigenen Grundstücken nicht zur Verfügung stellen kann, da diesbezüglich keine statistischen Übersichten bestehen.

 

Ebenfalls wurde bereits mitgeteilt, dass das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) bat zu prüfen, welche Daten im Zusammenhang mit der Rechnungslegung statistisch erfasst und entsprechend aufgearbeitet werden können.

In einer ersten Information teilten die BSR mit, dass lediglich ermittelt werden kann, wie viele Grundstückseigentümer die so genannte A/C-Regelung in Anspruch nehmen und welche Grundstücksflächen für die Veranlagung registriert sind (Anlage 2 des o. g. Zwischenberichtes).

 

Dem Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben liegt jetzt die statistische Information der BSR vor. (Siehe Anlagen)

Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben erfassen die BSR lediglich grundstücksrelevante Daten, die im Rahmen der Tourenplanung und der Rechnungslegung notwendig sind. Den BSR stehen daher keinerlei Daten zur Verfügung, die sich auf Straßen des Straßenreini-gungsverzeichnisses C beziehen. Daher ist es nicht möglich, eine Aussage über die Gesamtzahl der Grundstücke in Berlin zu treffen, auf die die A/C-Regelung Anwendung finden könnte. Damit kann auch keine Aussage über die Gesamtfläche dieser Grundstücke gemacht werden.

 

 

Aus den Daten der Rechnungslegung haben die BSR ermittelt:

-          wie viele Grundstückseigentümer die sogenannte A/C-Regelung derzeit in Anspruch nehmen

-          anteilig berechnete C-Straßenfrontmeter

-          Grundstücksgröße.

 


Gegenwärtig erfolgt für 1.488 Grundstückseigentümer eine Minderung des Straßenreini-gungsentgeltes auf der Grundlage der A/C-Regelung. Die Fläche dieser Grundstücke beträgt 8.794.776 m². In der Anlage der BSR ist dargestellt, wie sich diese 1.488 Grundstücke auf die einzelnen Regionalzentren verteilen.

 

In der Auflistung der BSR sind keine landeseigenen Grundstücke enthalten.

 

 

 

 

 

 

 

10360 Berlin, den

 

 

 

Emmrich                                                                         Geisel

Bezirksbügermeisterin                                                    Bezirksstadtrat UmGes 

 

 

 

 

Die Anlagen liegen im Büro der BVV vor!

 

 
 

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