Auszug - Umsetzung des Straßenreinigungsgesetzes  

 
 
20. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 42
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 18.06.2003 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzwecksaal
Ort: Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin
DS/0591/V Umsetzung des Straßenreinigungsgesetzes
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVOBezirksamt
Verfasser:M. Platta, H. Oertel, B. Papke, P. FischerBzStR UmGes,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Antrag zur Beschlussfassung wurde mehrheitlich beschlossen

Der Antrag zur Beschlussfassung wurde mehrheitlich beschlossen.

Beschluss:

Beschluss:

Das Bezirksamt wird gebeten die Bezirksverordnetenversammlung in Form einer Vorlage zur Kenntnisnahme über die Umsetzung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes durch das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben zu informieren. Dabei sollte der Bericht insbesondere zu folgenden Fragen Aussagen enthalten:

·       Wie viele Grundstücke in Berlin (und damit in der Zuständigkeit des Amtes RegOrd) fallen unter die Kombination A/C-Straßen bzw. A/Öffentlich/Privat? Wie groß ist die Gesamtfläche dieser Grundstücke?

·       Wie groß ist die damit durch das Straßenreinigungsgesetz erfasste Fläche?

·       In wie vielen Fällen (Anzahl/Fläche) liegt eine Entscheidung über die Anwendung der Härtefallregelung nach Ziffer 5 AV SenStadt zu § 5 Abs. 3 StrReinG vor? Wie hoch ist der Anteil der herausgerechneten Flächen bezogen auf die Gesamtfläche der Grundstücke, für die die Härtefallregelung Anwendung findet?

·       Welche finanziellen Entlastungen der Bezirkshaushalte (insbesondere für Lichtenberg) würden eintreten, wenn für öffentlich genutzte Grundstücke (Tierpark, öffentliche Friedhöfe u.a.) eine analoge Härtefallregelung wie für private nicht gewerblich genutzte Grundstücke bzw. für konfessionelle Friedhöfe Anwendung finden würde?

 

Bei der Beantwortung dieser Fragen möge das Bezirksamt sowohl die Gesamt-Berliner Sicht als auch die Zahlen für Lichtenberg darstellen.

 

 
 

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