Drucksache - DS/0596/V
Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 18.06.2003 beschlossen
(DS-Nr. V/596): Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat und beim
Abgeordnetenhaus von Berlin dafür einzusetzen, dass das Abitur in Berlin
zukünftig nach 12 Schuljahren abgelegt werden kann. Hierzu wird berichtet : Nachdem der Rat der Bürgermeister am 19.06.2003 dem Entwurf
des neuen Schulgesetzes für das Land zugestimmt hat und damit auch die
gründliche Prüfung der Neuordnung der Gymnasialen Oberstufe mit der Möglichkeit
eines Abiturabschlusses nach dem 12. Schuljahr zur Kenntnis genommen hat, hat
der Senat von Berlin in seiner Sitzung am 24.06.2003 den endgültigen
Gesetzentwurf für das neue Schulgesetz beschlossen. Noch im Juni 2003 hatte auch die Kultusministerkonferenz der
Einführung des Abiturs nach zwölf Jahren in Berlin verbindlich zugestimmt. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat den Gesetzentwurf nach
der Sommerpause in seiner Sitzung am 28.08.2003 in erster Lesung behandelt. Für
den Herbst ist die Verabschiedung des neuen Schulgesetzes geplant. Damit
könnte, laut Senator Böger, die Verkürzung der Schulzeit bereits ab dem
Schuljahr 2004/2005 spätestens jedoch ab dem Schuljahr 2005/2006 in Kraft
treten. Im Bezirksamt waren mit den Fragen der Neuordnung der
Gymnasialen Oberstufe mehrfach verschiedene Gremien befasst. So haben sich der
Bezirksschülerausschuss unter anderem am 04.12.2002, der Bezirkslehrerausschuss
am 10.12.2002, der Bezirkselternausschuss am 12.05.2003 und der
Bezirksschulbeirat am 29.04.2003 mit diesem Thema beschäftigt. In den
Schulleiterberatungen der Außenstelle der Senatsverwaltung für Jugend, Bildung
und Sport, an denen das Amt für Schule, Bildung und Sport regelmäßig teilnimmt,
sowie in den vielen bilateralen Beratungen zwischen dem Amt für Schule, Bildung
und Sport und der Schulaufsicht wurde die Neuordnung der Gymnasialen Oberstufe
mehrfach thematisiert. Das Bezirksamt hat dabei die Verkürzung der Schulzeit
befürwortet. Die Meinungsbildung im Senat zur Einführung des Abiturs nach
12 Jahren ist durch den Beschluss zum neuen Schulgesetz am 24.06.2003
abgeschlossen. Gemäß Artikel 60 der Verfassung von Berlin ist das
Abgeordnetenhaus von Berlin für die Gesetzgebung zuständig. Die Verwaltung
eines Bezirkes kann im Gegensatz zu den politischen Parteien auf Bezirks- und
Landesebene darauf keinen Einfluss nehmen. Emmrich Räßler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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