Die Anerkennung im Ausland erworbener beruflicher und schulischer Qualifikationen spielt auch im Hinblick auf die Selbstständigkeit von Migrantinnen und Migranten eine große Rolle. Besonders im Handwerk, aber auch in anderen Branchen kann die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen von weitreichender Bedeutung sein. Aber auch für Fachkräfte, die ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland bzw. Berlin anstreben, ist die Möglichkeit, den im Heimatland erworbenen beruflichen Abschluss einer Gleichwertigkeitsprüfung unterziehen zu lassen, eine wichtige Chance, um in dem passenden Beruf arbeiten zu können.
Mit der Verabschiedung des „Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen” (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG) im April 2012 wurden wichtige Erleichterungen und Vereinheitlichungen dieser Verfahren eingeführt. Auch in den jeweiligen Bundesländern werden für die landesrechtlich geregelten Berufe entsprechende Länderregelungen gesetzlich verankert. Das Berliner Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG Bln. wurde im Dezember 2013 verabschiedet.
Eine grundsätzliche Information und Orientierung bietet das Portal Anerkennung in Deutschland des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Bei der konkreten Suche nach dem richtigen Ansprechpartner nutzen Sie den Anerkennungs-Finder.