Billigkeitsleistungen

EqualStart Berlin – der GründerinnenBONUS

Das Land Berlin gewährt mehrheitlich von weiblichen Personen gegründeten innovativen Unternehmen einen finanziellen Ausgleich für die strukturellen Nachteile und Härten, denen sie auf Grund ihres Geschlechts ausgesetzt sind („EqualStart Berlin – der GründerinnenBONUS“). Die Hilfe wird innovativen Unternehmen gewährt, welche mehrheitlich von Frauen gegründet worden sind bzw. an denen Frauen überwiegende Gesellschaftsanteile halten.

Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Mailadresse GruenderinnenBONUS@senweb.berlin.de zur Verfügung.

  • Antrag auf Bewilligung des „EqualStart Berlin – der GründerinnenBONUS“

    PDF-Dokument (228.2 kB)

  • De-minimis-Erklärung

    PDF-Dokument (152.1 kB)

  • Richtlinie zum Programm EqualStart Berlin - der GründerinnenBONUS

    PDF-Dokument (65.3 kB)

Meister- und MeisterinnenBONUS

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe startet zusammen mit der Handwerkskammer Berlin das neue Förderprogramm ,,Meister- und MeisterinnenBONUS‘‘.

Ziel des Meister- und MeisterinnenBONUS ist es, den finanziellen Nachteil durch die Kosten für die Meisterausbildung, im Vergleich zu den akademischen Ausbildungen, die an staatlichen Einrichtungen zumeist kaum anfallen, auszugleichen. Das Förderprogramm soll damit den finanziellen Nachteil derjenigen abmildern, denen in der Meisterausbildung hohe Kosten entstehen.

Details zu den Fördervoraussetzungen finden Sie in der Richtlinie.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und das Antragsformular finden Sie auf den Seiten der Handwerkskammer Berlin.

  • Richtlinie zum Meister- und MeisterinnenBONUS Berlin

    PDF-Dokument (70.7 kB)