Entwicklungspolitik der deutschen Länder

Berlin Bundesrat

Die Deutschen Länder bringen sich bereits seit über 50 Jahren aktiv in die Entwicklungspolitik ein. Sie pflegen Partnerschaften, leisten entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit und fördern das bürgerschaftliche Engagement für die Eine Welt. Grundsätze ihrer Arbeit beschließen sie gemeinsam in den Ministerpräsidentenkonferenzen.

Internetportal Deutsche Länder in der Entwicklungspolitik

Die Broschüre Entwicklungspolitik der Länder beinhaltet die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenzen von 1962-2014 zur Entwicklungspolitik sowie einen Überblick über die entwicklungspolitischen Aktivitäten in den Deutschen Ländern und Kontaktdaten in den Landesministerien.

Entwicklungspolitik in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen

Im Oktober 2008 wurde von den Regierungschefs der Länder ein Ministerpräsidentenkonferenzen-Beschluss zur Entwicklungszusammenarbeit der Länder verabschiedet, der die bisherigen Beschlüsse ergänzen soll. Der gemeinsame Beschluss greift die Herausforderungen und Verpflichtungen der Länder bezüglich globaler Herausforderungen wie Klimawandel und der Erreichung der Millennium Development Goals (MDG) auf und konkretisiert den zu leistenden Beitrag der Länder. Der Beschlusstext bestätigt die Zielrichtung der Entwickungszusammenarbeit des Landes Berlin. Sie konzentriert sich derzeit auf die Kernkompetenzen der Länder wie Bildung, Wissenschaft und Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren.

  • Ministerpräsidentenkonferenzen-Beschluss 2008

    PDF-Dokument (28.1 kB) - Stand: Oktober / 2008

Die Entwicklungspolitik der Bundesländer vor dem Hintergrund der veränderten internationalen Rahmenbedingungen

Das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik, DIE thematisierte die Debatte, um die Neuausrichtung des entwicklungspolitischen Engagements der Länder in seiner 2008 veröffentlichten Studie. Im Zentrum der Betrachtungen stehen Bedeutung, Möglichkeiten und Konsequenzen der strategischen Ausrichtung der Entwicklungspolitik der Länder. Sie hebt die Kompetenzen der Länder hervor, die mit ihren spezifischen Erfahrungen in der Bildung, in der Wirtschaft oder in der Zusammenarbeit mit den Nichtregierungsorganisationen Kompetenzen in die Entwicklungspolitik einbringen können, über die der Bund nicht verfügt und die aber die deutsche Entwicklungszusammenarbeit in besonderer Weise bereichern.

  • Neuausrichtung der Entwicklungspolitik der Bundesländer vor dem Hintergrund der veränderten internationalen Rahmenbedingungen

    PDF-Dokument (1.1 MB)