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Rundschreiben Soz Nr. 01/2022 zur Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes; Leistungen an Personen, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind

Version 12.0 mit Stand der Bearbeitung vom 0325.03.2022

Der Krieg in der Ukraine verursacht Fluchtbewegungen u. a. in Richtung Deutschland, und auch in Berlin kommen bereits Menschen an, die hier Schutz suchen.

1. Aufenthaltsrechtliche Situation

UkrainischeGeflüchtete aus der Ukraine, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, und die bis zum 23.05.2022 einreisen, können sich bis zum 23.05.2022 legal, aber zunächst ohne Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland aufhalten. Für
  • ukrainische Staatsangehörige, die imvor Besitzdem eines biometrischen Reisepasses sind, können sich zunächst für 90 Tage in Deutschland visafrei aufhalten. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) hat diesen Zeitraum per Allgemeinverfügung vom 2524.02.2022 bisihren zumAufenthalt 31in der Ukraine hatten, sowie deren Familienangehörige,
  • Staatenlose oder Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24.0502.2022 verlängertin der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben, sowie deren Familienangehörige,
  • Staatenlose oder Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24.

    Aktuell02.2022 istin nochder Ukraine mit einem Aufenthaltstitel rechtmäßig aufgehalten haben und nicht geklärtin der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückzukehren,
    gilt der vorübergehende Schutz auf welcher Rechtsgrundlage der weitere AufenthaltGrund des PersonenkreisesDurchführungsbeschlusses erlaubt(EU) werden wird2022/382. MöglichDiese istPersonengruppen diekönnen Gewährungeinen einer AufenthaltserlaubnisAufenthaltstitel nach § 24 AufenthG wegenerhalten.
    Für desden Kriegesentsprechenden Nachweis kann bei den folgenden Dokumenten im Original von einer geklärten Identität ausgegangen werden:

    1. Für Ukrainer
      1. aa. vorläufiger Identitätsnachweis der ukrainischen Botschaft bzw. Generalkonsulat (A4- Bescheinigung), Anlage
      2. bb. Reisepass, auch biometrisch auch abgelaufen
      3. cc. ID-Karte, auch biometrisch, auch abgelaufen
      4. dd. Diplomatenpass, auch biometrisch, auch abgelaufen
      5. ee. Dienstpass, Service Passport, auch biometrisch, auch abgelaufen
      6. ff. Wehrpass, auch abgelaufen
      7. gg. ukrainischer Kinderausweis, Travel Document of a Child, auch abgelaufen
      8. hh. Reiseausweis zur Rückkehr, Certificate for Returning to Ukraine, auch abgelaufen
    2. Für Nicht- Ukrainer aus der Ukraine
      1. aa. Reisepass, auch biometrisch, auch abgelaufen
      2. bb. Diplomatenpass, auch biometrisch, auch abgelaufen
      3. cc. Dienstpass, auch biometrisch, auch abgelaufen
      4. dd. Passersatz, z.B. ägyptisches „Reisedokument, gültig nur für die Rückreise in die Arabische Republik Ägypten“
      5. ee. Ukrainisches Travel Document for Person Granted Complementary Protection, auch abgelaufen
      6. ff. Ukrainischer Fremdenpass, Stateless Person’s Travel Document, auch abgelaufen
      7. gg. Ukrainischer Reiseausweis für Flüchtlinge, Refugees Document for travelling abroad, auch abgelaufen

Personen, die allerdingssich einenbei entsprechendenKriegsausbruch EU-Ratsbeschlussals voraussetzt,Touristen in der nochUkraine aufgehalten haben, sind nicht vorliegtvom Ratsbeschluss umfasst und erhalten keinen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG.

Leistungsrechtliche1.1 SituationAntragsverfahren nach § 24 AufenthG beim LEA

Die Geflüchteten erhalten die Möglichkeit, sich beim LEA online für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ziehtzu registrieren.
Hierbei sind Stammdaten einzutragen und ist anzukreuzen, dass eine dauerhafte Unterbringung vorhanden ist.
Diese Voraussetzung wird nur dann erfüllt, wenn der Antragstellende mit dem Nachweis, dass er/sie angemeldet ist, oder durch das LAF registriert und nach Berlin verteilt worden ist, oder in einem Berliner Bürgeramt angemeldet ist, oder einen unbefristeten Mietvertrag besitzt, oder durch Bestätigung eines Unterkunftsgebers nachweisen kann, dass er/sie dauerhaft bei Verwandten oder Freunden in Berlin für mindestens 6 Monaten leben kann.

Danach kann ein Dokument ausgedruckt werden, das zusammen mit dem gültigen Ausweisdokument und einem der o.g. Nachweise als Fiktionsbescheinigung gilt, womit dann auch die Beschäftigung erlaubt ist.

Wird bei der nachfolgenden Vorsprache im LEA festgestellt, dass diese Voraussetzungen entgegen den Angaben im Online Antrag doch nicht erfüllt sind, erteilt das LEA keine Aufenthaltserlaubnis, sondern verweist die Antragstellenden zwecks erforderlicher Zuweisungsentscheidung auf das Ukraine Ankunftszentrum TXL in Berlin Tegel.

Für die Vorsprache beim LEA werden nach Online-Antrag Termine per E-Mail versandt. Ab 16.03.2022 werden die ersten Aufenthaltserlaubnisse nach § 124 AbsAufenthG erteilt. 1Sie Nr.werden 3in aForm eines Etiketts erteilt (kein elektronischer Aufenthaltstitel) AsylbLGund diefolgende ZuordnungNebenbestimmungen zumenthalten:

  • Wohnsitznahme Anwendungsbereichin desBerlin
  • Erwerbstätigkeit Asylbewerberleistungsgesetzes nach sicherlaubt.

Die ZuständigkeitAufenthaltserlaubnis wird für die2 LeistungsgewährungJahre vonerteilt.

Alle Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzenerhalten, liegtwerden beidem denLAF Sozialämtern.gemeldet, Liegtdas kein melderechtlicher Eintrag vor oder ist dieser nicht zuständigkeitsbegründendsie im SinneVerteilsystem derfür AVBerlin ZustAsylbLG i.V.meinbucht. AVDamit ZustSozwird erreicht, giltdass dasjede Geburtsdatenprinzip.
Bisaufgenommene zur endgültigen Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Situation sind nach dem Beschluss des Senats vom 1. März 2022 im VorgriffPerson auf die zuBerliner einemAufnahmequote späterenangerechnet Zeitpunktwird.

Soweit zubereits erteilendeneine AufenthaltserlaubnisseVerteilentscheidung auchdes denjenigenLAF Menschenzugunsten Leistungeneines nachanderen demBundeslandes AsylbLGerfolgt zuist, gewährenerteilt das LEA Berlin keinen Aufenthaltstitel, sondern verweist an die aktuellzuständige lediglich einen Reisepass oder ein Visum besitzen.
Die Leistungen schließen bei Bedarf die umgehende Anmeldung bei einer Krankenkasse zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung nach § 4 AsylbLG i.V.m. der Vereinbarung nach § 264 Abs. 1 SGB V einAusländerbehörde.

Verfahren1.2 Zuweisungsentscheidung beim LAF

EinBerlin Standortist alseine AnlaufstelleDrehscheibe für Personendie Weiterreise und Verteilung der Geflüchteten aus der Ukraine in andere Zielorte und das Bundesgebiet. Im neuen Ukraine Ankunftszentrum TXL in Berlin-Tegel erhalten alle in Berlin neu ankommenden Menschen aus der Ukraine umgehend die Gewissheit über ihren Verbleib. Über ein bundesweites Verteilsystem (nach Königsteiner Schlüssel) erfolgt eine Zuweisungsentscheidung. Das bedeutet, Geflüchtete werden auf die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland verteilt.

Bei einer Zuweisung in das Land Berlin folgen Maßnahmen zur Feststellung und Sicherung der Identität und bei Erforderlichkeit einer Unterbringung die Zuweisung in eine landeseigene Unterkunft.

Bei einer Zuweisung in ein anderes Bundesland folgt die Weiterfahrt in die Anlaufstelle des zugewiesenen Bundeslandes per Bus oder Bahn. Im zugewiesenen Bundesland können alle Geflüchteten einen Aufenthaltstitel und Sozialleistungen einschließlich Krankenversicherung beantragen.

Geflüchtete, die Schutznoch vorkeine dem Krieg suchenUnterbringung, wirdaber aktuelleine nochfamiliäre vorbereitet.
Dieoder Schaffungsoziale vonBindung Unterkünftenan undBerlin derenhaben Belegung(dies erfolgtkann überauch daseine Landesamtqueere fürWahlfamilie Flüchtlingsangelegenheiten.
Informationenoder zumein Ablaufbesonderes Schutzbedürfnis sein), können im Rahmen der Quote des AufnahmeprozessesKönigsteiner werden nachgereicht.
Die Regelung trittSchlüssels nach einerBerlin endgültigenverteilt Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Situation außer Kraftwerden.

Verfahren2. Leistungsrechtliche Situation allgemein

EinDie StandortErteilung alseiner AnlaufstelleAufenthaltserlaubnis fürnach Personen§ aus24 derAufenthG Ukraine,zieht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a) AsylbLG die Schutz vor dem Krieg suchen, wird aktuell noch vorbereitet.
Die Schaffung von Unterkünften und deren Belegung erfolgt über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
InformationenZuordnung zum AblaufAnwendungsbereich des Aufnahmeprozesses werden nachgereicht.
Die Regelung trittAsylbewerberleistungsgesetzes nach einersich.

Bis zur endgültigen Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Situation außersind Kraftnach dem Beschluss des Senats vom 01.03.2022 im Vorgriff auf die zu einem späteren Zeitpunkt zu erteilenden Aufenthaltserlaubnisse auch denjenigen Menschen Leistungen nach dem AsylbLG zu gewähren, die zunächst lediglich einen Reisepass oder ein Visum besitzen.

Eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entsteht bereits entsprechend § 1 Abs. 1 Nr. 1a AsylbLG durch die Äußerung eines Schutzgesuchs.

Dieses kann beim LAF (Registrierung und Zuweisung nach Berlin) geäußert worden sein oder gegenüber dem LEA (Antragsverfahren Aufenthaltserlaubnis), es genügt jedoch bereits die Stellung eines Leistungsantrags beim Sozialamt, um die Leistungsberechtigung nach dem AsylbLG zu begründen sowie die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen.

Ein verkürztes Antragsformular, das auch die Stellung des Schutzgesuchs dokumentiert, ist über eine Sonderseite in der Vorschriftensammlung zum Berliner Sozialrecht und in OPEN/PROSOZ zur Verfügung gestellt worden.

Bitte händigen Sie den Antragstellenden eine Kopie des Leistungsantrags/ Schutzgesuchs aus.

Das BMAS hat per Mail vom 18.03.2022 bestätigt, dass der Leistungsanspruch bereits vor der Registrierung besteht, wenn aufgrund persönlicher gesundheitlicher Umstände oder aufgrund von Engpässen in den Behörden noch keine Registrierung erfolgen konnte. Die Registrierung solle schnellstmöglich nachgeholt werden, da bei fehlender zentraler Datenerfassung im Ausländerzentralregister ein erhöhtes Missbrauchsrisiko bestehe.

Für Kinder, die über keinen gültigen Identitätsnachweis verfügen, sondern für die lediglich eine Geburtsurkunde vorgelegt werden kann gilt, dass diese (-ohne vorherige Einholung eines gültigen Identitätsnachweises bei der ukrainischen Botschaft) in dem Leistungsantrag mit aufgenommen werden sollen. Dazu sollte der Leistungsbescheid um den Passus ergänzt werden, dass die Leistung für das Kind bis zur Vorlage eines entsprechenden Identitätsnachweises unter Vorbehalt steht, und zurückgefordert werden wird, falls die Vorlage eines solchen nicht in angemessener Zeit erfolgt.

Leistungsberechtigte, die noch keine Zuweisung nach Berlin durch das LAF erhalten haben und noch keinen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beim LEA gestellt haben, sind aufzufordern, sich in das Ukraine Ankunftszentrum TXL zu begeben.

Bis zur Verteilentscheidung ist die Leistungsgewährung angemessen zu befristen. Auf die Regelung des § 3 Abs. 5 S. 3 AsylbLG, wonach Leistungen längstens für einen Monat im Voraus erbracht werden dürfen, wird hingewiesen. Vor der Verlängerung des Leistungszeitraumes ist im Ausländerzentralregister zu prüfen, ob eine Verteilentscheidung vorliegt. Da die benötigten Angaben derzeit absehbar nicht rechtzeitig im AZR vermerkt sein werden, informiert das LAF die Sozialämter über Zuweisungen ins Bundesgebiet. Die Einzelheiten des Verfahrens werden gesondert mitgeteilt.

Soweit eine Zuweisung in ein anderes Bundesland erfolgt ist, ist der Fall einzustellen.

Bis zum Vorliegen dieser Verteilentscheidung ist das Land Berlin nach § 10a Abs. 1 Satz 3 AsylbLG für die Leistungsgewährung zuständig, da sich die Menschen hier tatsächlich aufhalten.

Verfahren2.1 Leistungsberechtigung von Personen, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit haben

Ein Standort als Anlaufstelle für Personen aus der Ukraine, die Schutz vor dem Krieg suchen, wird aktuell noch vorbereitet.
Die Schaffung von Unterkünften und deren Belegung erfolgt über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
Informationen zum Ablauf des Aufnahmeprozesses werden nachgereicht.
Die Regelung tritt nach einer endgültigen Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Situation außervon KraftPersonen, die weder in den Anwendungsbereich des § 24 AufenthG fallen (vgl. 1.) noch als Familienangehörige einbezogen sind, kann von den Leistungsbehörden mindestens bei der Erstvorsprache nicht abschließend eingeschätzt werden. Ausgehend davon, dass eine Klärung des weiteren Aufenthaltes oder dessen Beendigung bis zum 23.05.2022 zu erfolgen hat, ist der Lebensunterhalt einschließlich der medizinischen Versorgung zunächst nach dem AsylbLG durch die Sozialämter sicherzustellen, da hier bis auf weiteres nicht von einem dauerhaften Aufenthalt auszugehen ist.

Soweit Vorsprechende ein Asylverfahren eröffnen möchten, sind sie an das Ankunftszentrum des LAF zu verweisen.

Für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Personen, die sich ausschließlich zu touristischen Zwecken in der Ukraine aufgehalten haben, ist § 23 SGB XII anwendbar.

Verfahren2.2 Unterbringung

EinBei StandortVorsprache alseiner AnlaufstellePerson, fürdie noch nicht über eine Unterkunft verfügt, wird dringend gebeten, alle verfügbaren Möglichkeiten zur Unterbringung durch die Soziale Wohnhilfe zu nutzen.
Erfolgt die Unterbringung in einer ASOG-Unterkunft, so sind die entsprechend unterge¬brachten Personen zu ersuchen, sich in das Ukraine Ankunftszentrum TXL Berlin-Tegel zu begeben und dort registrieren zu lassen. Die Kosten der Unterkunft erbringt das zuständige Sozialamt personenkonkret über das IT-Verfahren Soziales aus der UkraineBuchungsstelle 3995/67159.
Eine Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft besteht nur, wenn eine Zuweisung in die Unterkunft erfolgt ist.

Sprechen Menschen in den Sozialämtern mit einem Mietvertrag oder einem im Sinne der AV Wohnen angemessenen Wohnungsangebot vor, können Unterkunftskosten, Kaution und Erstausstattung für die Wohnung gewährt werden, ohne dass zuvor eine Registrierung beim LAF erforderlich ist. Die Antragstellenden sind zur Antragsstellung auf einen Aufenthaltstitel an das LEA zu verweisen (Link), soweit sie nicht bereits eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel gem. § 24 AufenthG vorweisen
Auch wenn der Sozialen Wohnhilfe die Unterbringung nicht möglich ist, wird darum gebeten, die SchutzLeistungsberechtigten, vordie demnicht Kriegvom suchenBezirk untergebracht werden können, an das UKR-Ankommenszentrum Berlin-Tegel zu verweisen. Dort wird aktuelldann nochdie vorbereitetVersorgung mit einem Unterkunftsplatz bzw. die Verteilung organisiert.
DieBitte Schaffunghändigen vonSie Unterkünftenden undAntragstellenden derenauch Belegunghier erfolgteine überKopie des Leistungsantrags/ Schutzgesuchs aus.
Sobald entsprechende Platzkontingente in ausreichendem Maße vorhanden sein werden, kann ein Verweis durch das LandesamtSozialamt füran Flüchtlingsangelegenheitenkonkrete Unterkünfte erfolgen.Informationen zumDie AblaufDetails desdieses AufnahmeprozessesVerfahrens werden nachgereicht.
Diezu Regelunggegebener trittZeit nach einer endgültigen Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Situation außer Kraftübermittelt.

Verfahren2.3 Örtliche Zuständigkeit

EinDie StandortZuständigkeit alsdes AnlaufstelleLandes Berlin ergibt sich bis zur Erteilung des Aufenthaltstitels durch das LEA oder anderenfalls bis zur Verteilung durch das LAF aus § 10a Abs. 1 Satz 3 AsylbLG, wonach die Behörde zuständig ist, in deren Bereich sich die hilfesuchende Person tatsächlich aufhält.

Abweichend von Nr. 5 Abs. 1 AV ZustAsylbLG gilt für PersonenGeflüchtete aus der Ukraine, die Schutzohne vorwohnsitzbegründenden demmelderechtlichen KriegEintrag suchen(d.h. also bei Unterbringung in Hostels, wirdASOG-Unterkünften aktuelloder privater Unterbringung) vorsprechen, dass das Sozialamt am vorläufigen Wohnort für die Dauer von bis zu sechs Monaten für die Leistungsgewährung zuständig ist. Soweit innerhalb dieses Zeitraums ein wohnsitzbegründender melderechtlicher Eintrag in einer Wohnung oder LAF-Gemeinschaftsunterkunft zu Stande kommt, ist der Fall an das Sozialamt am neuen Wohnort abzugeben. Sofern im Einzelfall ukrainische Geflüchtete bei Vorsprache noch vorbereitetnicht über Wohnraum verfügen, ist das Sozialamt der Erstvorsprache für die Dauer von bis zu sechs Monaten bzw. bis zu einem wohnsitzbegründenden melderechtlichen Eintrag für die Leistungsgewährung zuständig. Grundsätzlich muss ein wohnbesitzbegründender melderechtlicher Eintrag vorrangig vorliegen.
DieBei SchaffungGeflüchteten vonaus der Ukraine, die bereits über einen wohnsitzbegründenden melderechtlichen Eintrag verfügen, findet die AV ZustAsylbLG unverändert Anwendung, d.h. es bleibt bei der Wohnortregelung.

Es sind damit folgende Fallgruppen absehbar:
  1. Menschen kommen privat unter, sind dort aber (noch) nicht angemeldet bzw.
  2. Menschen, die in Hostels oder Notunterkünften untergekommen sind:
    Zuständigkeit des Sozialamtes am vorläufigen Wohnort für bis zu sechs Monate.
  3. Menschen sind in Unterkünften unddes derenLAF:
    Zuständigkeit Belegungregulär erfolgtbeim überSozialamt dasam LandesamtWohnort.
  4. Menschen kommen in ein Sozialamt, ohne bereits eine Unterkunft zu haben:
    Zuständigkeit des aufgesuchten Sozialamtes für Flüchtlingsangelegenheitenbis zu sechs Monate.Informationen zum Ablauf des Aufnahmeprozesses werden nachgereicht.
    Die Regelung trittBitte nach einerMöglichkeit endgültigenselbständig Entscheidungunterbringen. überSoweit diedies aufenthaltsrechtlichenicht Situationmöglich, außerUnterbringung Kraftdurch LAF veranlassen (s. 2.1). Bitte zur Registrierung ans Ukraine-Ankommenszentrum Berlin-Tegel weiterleiten.

Verfahren2.4 Leistungen nach § 3 AsylbLG

EinBei Standortder alsLeistungsgewährung Anlaufstelleist zu beachten, dass im Falle der Unterbringung in einer Wohnung auch Leistungen für PersonenHaushaltsenergie ausund Wohnungsinstandhaltung zu gewähren sind. Die entsprechenden Beträge finden sich in der UkraineAnlage zum Rundschreiben Soz Nr. 25/2020 unter Nr. 3.
Soweit Hausrat erforderlich ist, diesind Schutzauch vorhierfür demgesonderte KriegLeistungen suchenerforderlich, wirdda aktuellbeide nochBestandteile vorbereitetdes Sozialhilfe-Regelsatzes in den Grundleistungen nach § 3 AsylbLG nicht enthalten sind.
Die SchaffungLeistungsgewährung kann zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes angesichts der hohen Fallzahlen abweichend von Unterkünften§ 3 Abs. 5 Satz 1 AsylbLG auch durch Kontoüberweisung erfolgen.
Leistungsberechtigte, die noch keine Zuweisung nach Berlin durch das LAF erhalten haben und derennoch Belegungkeinen erfolgtAntrag überauf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beim LEA gestellt haben, sind aufzufordern, sich in das LandesamtUkraine fürAnkunftszentrum Flüchtlingsangelegenheiten.
InformationenTXL zumin AblaufBerlin-Tegel deszu Aufnahmeprozesses werden nachgereicht.
Die Regelung tritt nach einer endgültigen Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Situation außer Kraftbegeben.

Verfahren2.5 Leistungen nach § 4 AsylbLG – medizinische Versorgung

EinDie StandortLeistungen alsschließen Anlaufstellebei fürBedarf Personendie ausumgehende Anmeldung bei einer Krankenkasse zur Sicherstellung der Ukrainemedizinischen Versorgung nach § 4 AsylbLG i.V.m. der Vereinbarung nach § 264 Abs. 1 SGB V ein.
Leistungsberechtigte, die Schutznoch keine Zuweisung nach Berlin durch das LAF erhalten haben und noch keinen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beim LEA gestellt haben, sind aufzufordern, sich in das Ukraine Ankunftszentrum TXL in Berlin-Tegel zu begeben.

Die elektronische Gesundheitskarte ist in den Fällen, in denen noch keine Registrierung beim LEA oder beim LAF erfolgt ist, auf die Mindestgeltungsdauer zu befristen. Soweit vor demAblauf Kriegder suchenGültigkeit eine Verteilung ins Bundesgebiet erfolgen sollte, wird aktuell noch vorbereitet.
Die Schaffung von Unterkünften und deren Belegung erfolgt über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
Informationen zum Ablauf des Aufnahmeprozesses werden nachgereicht.
Die Regelung tritt nach einer endgültigen Entscheidung überist die aufenthaltsrechtlicheSperrung Situationder außerKarte Kraft.bei der jeweiligen Krankenkasse zu veranlassen

Verfahren2.6 Leistungen nach § 6 AsylbLG

EinAuch Standortsonstige alsLeistungen Anlaufstellekönnen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewährt werden. Als Beispiele können hier der Mehrbedarf für PersonenSchwangere ausund die Babyerstausstattung genannt werden.
Mit Erteilung der UkraineLEA-Bescheinigung bzw. nachfolgend der Aufenthaltserlaubnis nach §°24 AufenthG ist zudem § 6 Abs. 2 anwendbar, so dass besonders vulnerable Personenkreise unmittelbar Anspruch auf die Schutzerforderliche vormedizinische demoder Kriegsonstige suchen,Hilfe wird aktuell noch vorbereitet.
Die Schaffung von Unterkünften und deren Belegung erfolgt über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
Informationen zum Ablauf des Aufnahmeprozesses werden nachgereicht.
Die Regelung tritt nach einer endgültigen Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Situation außer Krafthaben.

Verfahren2.6.1 Gebührenerhebung LEA

EinDas StandortLEA alshat Anlaufstelleverfügt, dass bei der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG grundsätzlich auf die Gebührenerhebung verzichtet wird, so dass insoweit eine Leistungsgewährung nach § 6 Abs. 1 AsylbLG nicht erforderlich ist.

Die Ausstellung eines Reiseausweises ist hingegen auch für Personendiesen ausPersonenkreis gebührenpflichtig. Sollte die Ausstellung eines Reiseausweises aufgrund der UkraineGebührenerhebung nicht erwünscht sein, die Schutz vor dem Krieg suchen, wird aktuell noch vorbereitet.
Die Schaffung von Unterkünften und deren Belegung erfolgt überstellt das LandesamtLEA füralternativ Flüchtlingsangelegenheiten.
Informationenein zumAusweisersatz Ablauf des Aufnahmeprozesses werden nachgereicht.
Die Regelung tritt nach einer endgültigen Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Situation außer Kraftaus.

Verfahren2.7 § 7 AsylbLG – Einsatz von Einkommen und Vermögen

EinVoraussetzung Standorteines alsEinsatzes Anlaufstellevon fürEinkommens- Personenoder ausVermögenswerten ist, dass auf diese tatsächlich in der Ukraineaktuellen Situation Zugriff bestehen muss.

Die Sparkasse informiert auf ihrer Homepage darüber, diedass Schutzein vor dem Krieg suchen, wird aktuell noch vorbereitet.
Die SchaffungAnkauf von Unterkünftenukrainischen Hrywnia durch Sparkassen und derenLandesbanken Belegungderzeit erfolgtnicht übermöglich dassei. LandesamtTeilweise fürsei Flüchtlingsangelegenheiten.
Informationenes zumferner Ablaufauch desnicht Aufnahmeprozessesmöglich, werdenmit nachgereicht.
Dieukrainischen RegelungBankkarten trittBargeld nachin einerDeutschland endgültigenzu Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Situation außer Krafterhalten.

Verfahren2.7.1 Renten

EinEiner StandortInformation alsdes AnlaufstelleBMAS fürvom Personen4. März 2022 zu Folge findet aus der Ukraine kein Rentenexport nach Deutschland statt. Daraus folgt, diedass Schutzmangels vorrealisierbarer demRentenansprüche Kriegbei suchen,ukrainischen wirdStaatsangehörigen aktuell nochkeine vorbereitet.
DieRenten Schaffungals vonEinkommen Unterkünften und deren Belegung erfolgt über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
Informationen zum Ablauf des Aufnahmeprozessesangerechnet werden nachgereicht.
Die Regelung tritt nach einer endgültigen Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Situation außer Kraftkönnen.

Verfahren2.7.2 Kindergeld

EinNach StandortInformation alsdes AnlaufstelleBMF vom 10. März 2022 haben Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz besitzen, nur Anspruch auf Kindergeld, wenn die antragstellende Person für mindestens sechs Monate Zugang zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit hat und

  • entweder im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig ist oder Elternzeit nach § 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes oder laufende Geldleistungen nach SGB III in Anspruch nimmt oder
  • sich seit mindestens 15 Monaten erlaubt, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhält.

Daraus folgt, dass der Kindergeldanspruch für Personen aus der Ukraine, die Schutznicht vorerwerbstätig demsind Kriegoder suchensich in Elternzeit befinden, wirderst aktuell15 noch vorbereitet.
Die Schaffung von Unterkünften und deren Belegung erfolgt über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
Informationen zum Ablauf des Aufnahmeprozesses werden nachgereicht.
Die Regelung trittMonate nach einerErteilung endgültigender EntscheidungAufenthaltserlaubnis überAnspruch dieauf aufenthaltsrechtlicheKindergeld Situation außer Krafthaben.

Verfahren2.7.3 Kraftfahrzeuge

EinEine StandortVeräußerung von Kraftfahrzeugen ist bis auf weiteres mit Blick auf die Regelung des § 7 Abs. 5 Satz 2 AsylbLG nicht zu verlangen, da bereits durch die Fiktionsbescheinigung im Vorfeld der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG der Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit als Anlaufstelleerlaubt für Personen aus der Ukraine, die Schutz vor dem Krieg suchen, wird aktuell noch vorbereitet.
Die Schaffung von Unterkünften und deren Belegung erfolgt über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
Informationen zum Ablauf des Aufnahmeprozesses werden nachgereicht.
Die Regelung tritt nach einer endgültigen Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Situation außer Kraftgelten.