Verbraucherinsolvenz (Leichte Sprache)

So können Privat·personen Schulden los·werden

Anerkannte Berater und Beratungs·stellen bei Schulden

Die Senats·verwaltung für Soziales sagt:

  • Wir prüfen Beratungs·stellen für Schuldner
  • Und wir prüfen Schuldner·berater.

Die Senatsverwaltung für Soziales sagt:

  • Beratungs·stellen und Berater müssen viel über Geld wissen
  • Beratungs·stellen und Berater müssen viel über Schulden wissen
  • Beratungs·stellen und Berater müssen wissen: So kann ein Schuldner die Schulden los·werden.

Die Senats·verwaltung für Soziales sagt:

  • Eine Beratungs·stelle hat unsere Prüfung bestanden?
    Dann ist die Beratungs·stelle geeignet
    Dann ist es eine anerkannte Beratungs·stelle.

Was können Menschen mit hohen Schulden machen?

Manche Menschen haben sehr hohe Schulden.

Diese Menschen nennt man Schuldner.

Schuldner können die Schulden nicht bezahlen?

Dann müssen die Schuldner zu einer Beratungs·stelle gehen.

Die Beratungs·stelle muss anerkannt sein.

Die Beratungs·stellen heißen:

  • anerkannte Schuldner·beratungs·stellen
  • anerkannte Insolvenz·beratungs·stellen.

Das macht der Schuldner·berater

Der Schuldner·berater spricht mit den Gläubigern.

Die Gläubiger haben dem Schuldner Geld geliehen.

Die Gläubiger möchten das Geld zurück·bekommen.

Der Schuldner·berater sagt den Gläubigern:
  • Der Schuldner hat kein Geld
  • Der Schuldner kann nichts bezahlen.
Der Schuldner·berater macht einen Vorschlag. Zum Beispiel:
  • Ein Gläubiger bekommt das Auto von dem Schuldner Und der Gläubiger verzichtet auf den Rest von dem Geld
  • Ein anderer Gläubiger bekommt das TV-Gerät von dem Schuldner Und der andere Gläubiger verzichtet auf den Rest von dem Geld.

Die Gläubiger sind ein·verstanden?

Dann ist der Schuldner seine Schulden los.

Die Gläubiger sind nicht ein·verstanden?

Dann geht der Schuldner·berater zum Amts·gericht.

Der Schuldner·berater sagt dem Amts·richter:
Wir können uns nicht mit den Gläubigern einigen.

Dann gibt es ein Insolvenz·verfahren .

Sie wollen mehr über Insolvenz·verfahren wissen?

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Hier bekommen Sie Informationen zum Insolvenz·verfahren.

Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.

Häufig gestellte Fragen zum Insolvenz·verfahren bei der Landes·arbeits·gemeinschaft Schuldner- und Insolvenz·beratung Berlin e. V.

Anerkannte Schuldner- und Insolvenz·beratungsstellen

Gesetze zum Thema Insolvenz

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Sie finden Informationen über die Gesetze zur Insolvenz.

Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.

Insolvenz·ordnung (InsO) beim Bundes·ministerin der Justiz und für Verbraucher·schutz

Gesetz zur Ausführung der Insolvenz·ordnung (AGInsO) des Landes Berli

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

Kontakt

Olivia Manzke
Telefon: 030 90 28 – 21 53
E-Mail