Allgemeines
Kindergarten
Seit dem 01.08.2013 besteht bereits für Kinder ab dem ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Auch Kinder, die sich noch im Asylverfahren befinden, deren Aufenthalt in Berlin geduldet ist oder die als Flüchtlinge anerkannt wurden, haben gemäß Sozialgesetzbuch Anspruch auf einen Kitaplatz. Die Menschen können bei dem für sie zuständigen Jugendamt einen Kitagutschein beantragen. Allerdings ist die Kitaplatzsituation im Bezirk angespannt.
Schule
Kinder und Jugendliche, die sich noch im Asylverfahren befinden, deren Aufenthalt in Berlin geduldet ist oder die als Flüchtlinge anerkannt wurden, unterliegen der allgemeinen Schulpflicht gemäß Schulgesetz (SchulG). An vielen Schulen sind Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse, besser bekannt als „Willkommensklassen“, eingerichtet, in denen die Kinder Grundkenntnisse der deutschen Sprache erwerben. Berlinweit gibt es derzeit über 530 Willkommensklassen, in denen qualifizierte Lehrkräfte über 5700 Schüler unterrichten.
Weitere hilfreiche Informationen zu Kita und Schule finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.