Berlin erarbeitet neue Standards für die Unterbringung wohnungsloser Menschen
Pressemitteilung der Senatskanzlei vom 09.06.2026
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, den Bericht zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung wohnungsloser Menschen (GStU) für 2025 vorgelegt.
Das Inkrafttreten des GStU-Umsetzungsgesetzes am 16. April 2026 ermöglicht es dem Landesamt für Flüchtlinge und Unterbringung (LFU), auch landeseigene und vertragsgebundene Unterkünfte für wohnungslose Menschen ohne Fluchthintergrund bereitzustellen und zu verwalten. Dies soll ab Mitte 2026 schrittweise erfolgen.
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