Berlin erarbeitet neue Standards für die Unterbringung wohnungsloser Menschen
Pressemitteilung vom 09.06.2026
Aus der Sitzung des Senats am 9. Juni 2026:
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, den Bericht zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung wohnungsloser Menschen (GStU) für 2025 vorgelegt.
Das Inkrafttreten des GStU-Umsetzungsgesetzes am 16. April 2026 ermöglicht es dem Landesamt für Flüchtlinge und Unterbringung (LFU), auch landeseigene und vertragsgebundene Unterkünfte für wohnungslose Menschen ohne Fluchthintergrund bereitzustellen und zu verwalten. Dies soll ab Mitte 2026 schrittweise erfolgen.
Durch die vertragliche Bindung der Unterkünfte an das LFU werden die Qualitätsstandards für Wohnungslosenunterkünfte vereinheitlicht und deren Einhaltung verbindlich überprüft. Im Ergebnis wird die Qualität der Unterkünfte im ASOG-Bereich insgesamt steigen, da Unterkünfte, die sich nicht an die vereinbarten Standards halten, sukzessive nicht mehr durch die bezirklichen Fachstellen Soziale Wohnhilfe belegt werden.
Der Bericht zur Umsetzung der GStU wird vom Senat immer jährlich zum 30. Juni vorgelegt.
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