Diskriminierung gibt es überall: Ombudsstelle zum Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz legt ersten Bericht vor
Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung vom 11.05.2026
Diskriminierung durch staatliches Handeln gehört für viele Berliner*innen zum Alltag – etwa im Bürgeramt, im Bildungsbereich oder im öffentlichen Nahverkehr. Erstmals legt die Ombudsstelle zum Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) l einen umfassenden Bericht über ihre Arbeit seit 2020 vor.
Seit ihrer Einrichtung im Herbst 2020 hat die Ombudsstelle fast 4.000 Beratungsanfragen erfasst, davon über 2.000 mit direktem Bezug zum LADG. Die häufigsten Beschwerden betreffen Rassismus sowie Diskriminierungen aufgrund von Behinderung oder chronischer Erkrankung. Besonders häufig berichten Menschen von Diskriminierung in Bezirksämtern, Schulen, Hochschulen und im ÖPNV. Einen deutlichen Anstieg verzeichnet die Ombudsstelle bei Antisemitismusbeschwerden an Hochschulen.
Der Bericht macht deutlich, dass Diskriminierung häufig auch strukturelle Ursachen hat – etwa fehlende Barrierefreiheit, komplizierte Verwaltungsabläufe oder mangelnde Sensibilität für unterschiedliche Lebensrealitäten. Allein im Jahr 2025 erreichten die Ombudsstelle 371 LADG-Anfragen. Davon leitete sie in 166 Fällen leitete ein Ombudsverfahren ein, um zwischen Betroffenen und Behörden zu vermitteln und außergerichtliche Lösungen zu erreichen.
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