Diskriminierung gibt es überall: Ombudsstelle zum Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz legt ersten Bericht vor

Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung vom 11.05.2026

Diskriminierung durch staatliches Handeln gehört für viele Berliner*innen zum Alltag – etwa im Bürgeramt, im Bildungsbereich oder im öffentlichen Nahverkehr. Erstmals legt die Ombudsstelle zum Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) l einen umfassenden Bericht über ihre Arbeit seit 2020 vor.

Seit ihrer Einrichtung im Herbst 2020 hat die Ombudsstelle fast 4.000 Beratungsanfragen erfasst, davon über 2.000 mit direktem Bezug zum LADG. Die häufigsten Beschwerden betreffen Rassismus sowie Diskriminierungen aufgrund von Behinderung oder chronischer Erkrankung. Besonders häufig berichten Menschen von Diskriminierung in Bezirksämtern, Schulen, Hochschulen und im ÖPNV. Einen deutlichen Anstieg verzeichnet die Ombudsstelle bei Antisemitismusbeschwerden an Hochschulen.
Der Bericht macht deutlich, dass Diskriminierung häufig auch strukturelle Ursachen hat – etwa fehlende Barrierefreiheit, komplizierte Verwaltungsabläufe oder mangelnde Sensibilität für unterschiedliche Lebensrealitäten. Allein im Jahr 2025 erreichten die Ombudsstelle 371 LADG-Anfragen. Davon leitete sie in 166 Fällen leitete ein Ombudsverfahren ein, um zwischen Betroffenen und Behörden zu vermitteln und außergerichtliche Lösungen zu erreichen.

Kontakt

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Dienstsitz: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin, Haus A
Zugang rollstuhlgerecht barrierefreier Zugang über Böttcherstraße 4 (Hof)
Aufzug rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrradstellplatz
WC rollstuhlgerecht mit Wickeltisch

Beauftragter für Partizipation und Integration
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Koordination Geflüchtetenfragen, Öffentlichkeitsarbeit und Migrationsbeirat
Katharina Stökl