Diskriminierung gibt es überall: Ombudsstelle zum Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz legt ersten Bericht vor

Pressemitteilung vom 11.05.2026

Diskriminierung durch staatliches Handeln gehört für viele Berliner*innen zum Alltag – etwa im Bürgeramt, im Bildungsbereich oder im öffentlichen Nahverkehr. Erstmals legt die Ombudsstelle zum Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) l einen umfassenden Bericht über ihre Arbeit seit 2020 vor.

Seit ihrer Einrichtung im Herbst 2020 hat die Ombudsstelle fast 4.000 Beratungsanfragen erfasst, davon über 2.000 mit direktem Bezug zum LADG. Die häufigsten Beschwerden betreffen Rassismus sowie Diskriminierungen aufgrund von Behinderung oder chronischer Erkrankung. Besonders häufig berichten Menschen von Diskriminierung in Bezirksämtern, Schulen, Hochschulen und im ÖPNV. Einen deutlichen Anstieg verzeichnet die Ombudsstelle bei Antisemitismusbeschwerden an Hochschulen.
Der Bericht macht deutlich, dass Diskriminierung häufig auch strukturelle Ursachen hat – etwa fehlende Barrierefreiheit, komplizierte Verwaltungsabläufe oder mangelnde Sensibilität für unterschiedliche Lebensrealitäten. Allein im Jahr 2025 erreichten die Ombudsstelle 371 LADG-Anfragen. Davon leitete sie in 166 Fällen leitete ein Ombudsverfahren ein, um zwischen Betroffenen und Behörden zu vermitteln und außergerichtliche Lösungen zu erreichen.

Für die Weiterentwicklung des LADG spricht sich die Ombudsstelle zudem für ein gesetzliches „Initiativrecht“ aus. Damit könnte sie künftig auch bei struktureller oder institutioneller Diskriminierung tätig werden, ohne dass zuvor eine individuelle Beschwerde vorliegen muss.

Mit dem LADG hat Berlin 2020 bundesweit rechtliches Neuland betreten. Der Bericht zeigt nun erstmals umfassend, wo weiterhin Hürden bestehen und welche Maßnahmen den Diskriminierungsschutz in Berlin stärken können, darunter diskriminierungskompetente Verwaltungsabläufe, mehr Barrierefreiheit und eine bessere Fehlerkultur innerhalb der Verwaltung und öffentlicher Einrichtungen.

Cansel Kızıltepe, Senatorin für Antidiskriminierung und Vielfalt: „Dieses Gesetz und die Ombudsstelle haben unsere Stadt zum Positiven verändert, uns als Verwaltung besser gemacht und Betroffene von Diskriminierung gestärkt. Die Ombudsstelle ist ein Seismograf für Diskriminierung in Berlin – und gleichzeitig ein wichtiger Motor dafür, dass Verwaltung aus Fehlern lernt und gerechter wird. Wer Diskriminierung erlebt, verliert Vertrauen in den Staat. Und das können wir uns als demokratische Gesellschaft nicht leisten.“

Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: „Berlin ist das erste Bundesland mit einem Antidiskriminierungsgesetz. Seit 2020 ist die Hauptstadt bundesweit Vorreiter, dem mittlerweile viele weitere Länder folgen. Guter Diskriminierungsschutz ist ein Gewinn für alle, die hier leben. Gleichzeitig setzt Berlin damit europäische Vorgaben konsequent um.“

Doris Liebscher, Leiterin LADG Ombudsstelle: „Die Zahlen zeigen, dass Diskriminierung in allen Bereichen staatlichen Handelns vorkommt. Gleichzeitig sehen wir, dass die Ombudsstelle bekannter geworden ist und Menschen unserer Arbeit vertrauen. Das Ombudsverfahren schafft Sicherheit für Betroffene und hilft der Verwaltung dabei, die Lebensrealitäten von Bürger*innen besser zu verstehen. Wir merken aber auch, dass die Bereitschaft, Verantwortung für Diskriminierung zu übernehmen und daraus Konsequenzen zu ziehen, noch nicht überall ausreichend ausgeprägt ist.“

Soraia Da Costa Batista, Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.: „Menschen, die Diskriminierung erfahren, stehen bei der Durchsetzung ihrer Rechte vor großen Herausforderungen, sei es wegen der Kostenrisiken und Belastungen eines Prozesses, oder weil sie mit ihrer Erfahrung alleingelassen werden. Genau hier setzt die LADG-Ombudsstelle an: Sie unterstützt niedrigschwellig, kompetent und nah an den Anliegen der Menschen. Um Barrieren in der Rechtsmobilisierung abzubauen, tritt mit der Möglichkeit der Verbandsklage im LADG ein weiteres wichtiges Instrument hinzu. Als Antidiskriminierungsverband unterstützen wir, wenn außergerichtlich einvernehmliche Lösungen scheitern und gehen – wenn nötig – bei einzelfallunabhängiger Diskriminierung vor Gericht.“

Online finden Sie den Bericht hier: www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/ombudsstelle/faelle-berichte-veranstaltungen