Fälle, Zahlen, Berichte der LADG-Ombudsstelle
Inhaltsverzeichnis
Diskriminierung in Berlin: Bericht 2020-2025
Knapp 4.000 Beratungsanfragen seit Gründung im Oktober 2020, über 2.000 davon LADG-Fälle: Der umfassende Bericht der Ombudsstelle zum Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz bündelt tausende Anfragen, macht Entwicklungen sichtbar und wirft ein neues Licht auf bislang wenig beachtete Strukturen im Verwaltungshandeln. Welche Beschwerden erreichen die Ombudsstelle, welche nicht? Welche Muster lassen sich erkennen? Wo bestehen Herausforderungen und Handlungsbedarfe? Und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den Diskriminierungsschutz in Berlin?
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Bericht der LADG-Ombudsstelle 2020-2025
PDF-Dokument (1.0 MB)
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Fact Sheet zum Bericht der LADG-Ombudsstelle 2020-2025
PDF-Dokument (660.5 kB)
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Barrierefreie Beschreibungen der Infografiken im Bericht der LADG-Ombudstelle 2020-2025
PDF-Dokument (164.4 kB)
Beanstandung und Handlungsempfehlungen zum Tod von Medard Mutombo
Kupa Ilunga Medard Mutombo verstarb am 6. Oktober 2022 infolge eines Polizeieinsatzes in Berlin Spandau am 14. September 2022. Die LADG-Ombudsstelle untersuchte fast drei Jahre die Umstände des Einsatzes. Zum dritten Todestag von Herrn Mutombo veröffentlichte sie ihre Ermittlungsergebnisse und sprach eine formelle Beanstandung gegenüber der Polizei Berlin nach § 14 Abs. 4 LADG aus. Diese enthält auch Handlungsempfehlungen zur Entschädigung der Familie von Medard Mutombo und zu strukturellen Veränderungen der Einsatzplanung und -durchführung im Kontakt der Polizei mit Menschen in psychischen Krisen.
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Beanstandung der LADG-Ombudsstelle zum Tod von Medard Mutombo (Langfassung)
PDF-Dokument (678.6 kB)
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Beanstandung der LADG-Ombudsstelle zum Tod von Medard Mutombo (Kurzfassung)
PDF-Dokument (171.5 kB)
Beanstandung und Handlungsempfehlungen zur Badebekleidung in öffentlichen Bädern
Eine Besucherin des städtischen Wasserspielplatz „Plansche“ wandte sich an die Ombudsstelle, weil ihr untersagt wurde, sich dort oben ohne“ auf der Wiese zu sonnen.
Sie empfand dies im Vergleich zu den vielen Männern, die sich unbehelligt oberkörperfrei auf dem Spielplatz aufhielten, als diskriminierend. Wir setzten uns intensiv mit der Rechtslage auseinander und erkannten eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Wir empfahlen, die Badeordnung so anzuwenden, dass alle Geschlechter nur die primären Geschlechtsorgane mit handelsüblicher Badebekleidung bedecken müssen. Die Plansche und später auch die Berliner Bäderbetriebe folgten unserer Handlungsempfehlung: Das Sonnenbaden und Schwimmen „oben ohne“ ist nun in Berlin für alle Personen gleichermaßen erlaubt.
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Beanstandung der LADG-Ombudsstelle zum Fall Plansche
PDF-Dokument (2.2 MB)