Informationsplattform Berliner Zuwendungsrecht
Kurze Erklärungen, detaillierte Erläuterungen und nützliche Tipps Weitere Informationen
Wir sind die Zentrale Ansprechstelle Zuwendungen. In Kurzform: ZAZ.
Wir wollen aktuelle Infos über Zuwendungen einfach und transparent machen. Dazu entsteht hier ein zentrales Informationsangebot.
Kurz gesagt:
Zuwendungen sind im allgemeinen Ausgaben für Leistungen des Landes Berlin zur Erfüllung bestimmter Zwecke. Das Geld muss für Zwecke ausgegeben werden, an denen das Land Berlin ein erhebliches Interesse hat. Mit den öffentlichen Geldern unterstützt das Land Berlin Projekte, Angebote oder Organisationen, die für die Stadt wichtig sind.
Zuwendungen gehen an Stellen außerhalb der Verwaltung. Darunter fallen:
Wer zum Kreis der Zuwendungsempfangenden gehört, hängt von der jeweiligen Förderrichtlinie bzw. dem Förderprogramm ab. Darin ist festgehalten, wer die Zuwendung erhalten kann. Auch weitere Voraussetzungen sind dort festgeschrieben.
Zuwendungen dürfen nur solchen Empfängern bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.
Zuwendungen werden zum Beispiel gewährt in den Bereichen:
Zuwendungen finanzieren Aufgaben, an denen das Land Berlin ein erhebliches Interesse hat.
Die Bewilligungsstellen des Landes Berlin entscheiden darüber,
• ob eine Zuwendung gewährt wird
• in welcher Höhe
• und wofür genau sie verwendet werden darf
Nein.
Öffentliche Gelder dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Zweck der Zuwendung nicht anderweitig finanziert werden kann. Zunächst müssen alle Eigenmittel oder anderen Mittel eingesetzt werden. Außerdem sind Zuwendungen zweckgebunden. Das Geld darf nur für den bewilligten Zweck ausgegeben werden und muss später nachgewiesen werden.
Bisher gibt es noch keine vollständige und aktuelle Übersicht aller Förderprogramme des Landes Berlin. Das ist ein Thema, um das wir uns aktuell kümmern.
Im Rahmen des IT-Fachverfahrens für Zuwendungen soll eine digitale Plattform mit einfacher Suchfunktion entwickelt werden, die die Suche nach passenden Zuwendungen erleichtert. Im Moment befindet sich dieses Projekt noch in der Planungsphase. Dennoch möchten wir ein paar Ideen an die Hand geben:
Als verlässliche Ansprechstelle möchten wir dabei mitwirken, dass Sie den Überblick behalten. Wir wollen aktuelle Infos zum Zuwendungsrecht bereitstellen – zugänglich für alle. Einfach und transparent. Für Personen, die einen Antrag schreiben und Mitarbeitende in der Verwaltung.
Die neuen Vorschriften sind am 25. Juli 2025 in Kraft getreten. Sie gelten damit für neue Zuwendungen, die mit Bescheid ab dem 25. Juli 2025 erlassen wurden / werden.