Willkommen! Sie suchen Infos über Zuwendungen?

zaz hallo

Wir sind die Zentrale Ansprechstelle Zuwendungen. In Kurzform: ZAZ.
Wir wollen aktuelle Infos über Zuwendungen einfach und transparent machen. Dazu entsteht hier ein zentrales Informationsangebot.

Häufige Fragen

  • Was sind Zuwendungen?

    Kurz gesagt:

    Zuwendungen sind im allgemeinen Ausgaben für Leistungen des Landes Berlin zur Erfüllung bestimmter Zwecke. Das Geld muss für Zwecke ausgegeben werden, an denen das Land Berlin ein erhebliches Interesse hat. Mit den öffentlichen Geldern unterstützt das Land Berlin Projekte, Angebote oder Organisationen, die für die Stadt wichtig sind.

  • Wer bekommt Zuwendungen?

    Zuwendungen gehen an Stellen außerhalb der Verwaltung. Darunter fallen:

    • Juristische Personen (z.B. Vereine, Unternehmen oder Universitäten)
    • Natürliche Personen (Einzelpersonen)

    Wer zum Kreis der Zuwendungsempfangenden gehört, hängt von der jeweiligen Förderrichtlinie bzw. dem Förderprogramm ab. Darin ist festgehalten, wer die Zuwendung erhalten kann. Auch weitere Voraussetzungen sind dort festgeschrieben.

    Zuwendungen dürfen nur solchen Empfängern bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.

  • In welchen Bereichen werden Zuwendungen gewährt?

    Zuwendungen werden zum Beispiel gewährt in den Bereichen:

    • Antidiskriminierung und Vielfalt
    • Arbeit
    • Bildung
    • Energie
    • Europa
    • Familie und Jugend
    • Frauen und Gleichstellung
    • Gesundheit
    • Inneres
    • Integration
    • Justiz
    • Klima
    • Kultur
    • Medien
    • Mobilität
    • Pflege
    • Soziales
    • Sport
    • Stadtentwicklung
    • Umwelt
    • Verbraucherschutz
    • Wirtschaft
    • Wissenschaft und Forschung

    Zuwendungen finanzieren Aufgaben, an denen das Land Berlin ein erhebliches Interesse hat.

  • Wer entscheidet über Zuwendungen?

    Die Bewilligungsstellen des Landes Berlin entscheiden darüber,

    ob eine Zuwendung gewährt wird
    • in welcher Höhe
    • und wofür genau sie verwendet werden darf

  • Ist eine Zuwendung ein Geschenk?

    Nein.

    Öffentliche Gelder dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Zweck der Zuwendung nicht anderweitig finanziert werden kann. Zunächst müssen alle Eigenmittel oder anderen Mittel eingesetzt werden. Außerdem sind Zuwendungen zweckgebunden. Das Geld darf nur für den bewilligten Zweck ausgegeben werden und muss später nachgewiesen werden.

  • Gibt es eine Übersicht aller Förderprogramme des Landes Berlin?

    Bisher gibt es noch keine vollständige und aktuelle Übersicht aller Förderprogramme des Landes Berlin. Das ist ein Thema, um das wir uns aktuell kümmern.

    Im Rahmen des IT-Fachverfahrens für Zuwendungen soll eine digitale Plattform mit einfacher Suchfunktion entwickelt werden, die die Suche nach passenden Zuwendungen erleichtert. Im Moment befindet sich dieses Projekt noch in der Planungsphase. Dennoch möchten wir ein paar Ideen an die Hand geben:

    • Das Land Berlin hat einen neuen KI Chatbot entwickelt, der bei der Suche nach thematisch passenden Förderprogrammen helfen kann. Aber Achtung: Nur ein Bruchteil der Förderprogramme sind bisher in dem Portal erfasst! Nennen Sie dem Chatbot Ihr Vorhaben und fragen Sie ihn nach passenden Zuwendungsprogrammen.
    • Eine weitere – leider unvollständige – Übersicht bietet derzeit die Förderdatenbank.
    • Ein weiterer guter Einstieg ist die Zuwendungsdatenbank des Landes Berlin. Dort sehen Sie, welche Zuwendungen in den letzten fünf Jahren bewilligt wurden. Über den Filter „Politikbereich“ können Sie eingrenzen, zu welchem Themenfeld Ihr Vorhaben passt. Im Feld „Geber“ sehen Sie, welche Berliner Stelle Zuwendungen vergibt. Außerdem erhalten Sie Beispiele für ähnliche Projekte, die bereits gefördert wurden – das hilft bei der weiteren Recherche und Einordnung.
    • Ist Ihr Vorhaben für den Bezirk wichtig? Oder eher ein Thema für ganz Berlin? Für lokalere Themen könnten die Bezirksämter passende Angebote haben, für stadtweite Themen die Senatsverwaltungen. Hier gibt es eine Übersicht aller Behörden und Stellen Berlins.
  • Wofür gibt es die Zentrale Ansprechstelle Zuwendungen?

    Als verlässliche Ansprechstelle möchten wir dabei mitwirken, dass Sie den Überblick behalten. Wir wollen aktuelle Infos zum Zuwendungsrecht bereitstellen – zugänglich für alle. Einfach und transparent. Für Personen, die einen Antrag schreiben und Mitarbeitende in der Verwaltung.

    • Wir stellen verlässliche Infos zum Zuwendungsrecht bereit und wollen damit eine einheitliche Anwendung des Zuwendungsrecht befördern.
    • Wir entwickeln das Zuwendungsrecht stetig weiter und wollen damit den Zuwendungsprozess vereinfachen.
    • Wir unterstützen den Erfahrungsaustausch in der Zuwendungslandschaft und wollen damit eine einheitliche und schnelle Bearbeitung stärken.
    • Wir begleiten die Digitalisierung des Zuwendungsprozesses und wollen damit die Arbeitsbedingungen für alle Stakeholder verbessern.
  • Ab wann gelten die Reformen im Zuwendungsrecht?

    Die neuen Vorschriften sind am 25. Juli 2025 in Kraft getreten. Sie gelten damit für neue Zuwendungen, die mit Bescheid ab dem 25. Juli 2025 erlassen wurden / werden.

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