Mit diesen Reformen wird die Bearbeitung von Zuwendungen sowohl für Träger als auch die Verwaltung selbst deutlich vereinfacht und effizienter gestaltet. Der häufig hohe Verwaltungsaufwand wird nun reduziert und durch neue rechtliche Grundlagen werden Abläufe verschlankt. Neben diesen rechtlichen Änderungen werden weitere Vereinfachungen im Zuwendungsprozess umgesetzt.
Rechnungshof gibt grünes Licht – Berliner Zuwendungsrecht reformiert und startklar für Umsetzung
Der Berliner Rechnungshof hat den umfassenden Reformen im Bereich des Zuwendungsrechts zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Umsetzung der Änderungen in den Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat die neuen Ausführungsvorschriften veröffentlicht. Mit dem nächsten Antrag und seiner Bewilligung werden die neuen Regeln angewendet.
Die geänderten Regeln unter der Lupe
Mit dem neuen Zuwendungsrecht wollen wir Bürokratie abbauen und es den Trägern einfacher machen.Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung