Rechnungshof gibt grünes Licht – Berliner Zuwendungsrecht reformiert und startklar für Umsetzung

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Der Berliner Rechnungshof hat den umfassenden Reformen im Bereich des Zuwendungsrechts zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Umsetzung der Änderungen in den Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat die neuen Ausführungsvorschriften veröffentlicht. Mit dem nächsten Antrag und seiner Bewilligung werden die neuen Regeln angewendet.

Mit diesen Reformen wird die Bearbeitung von Zuwendungen sowohl für Träger als auch die Verwaltung selbst deutlich vereinfacht und effizienter gestaltet. Der häufig hohe Verwaltungsaufwand wird nun reduziert und durch neue rechtliche Grundlagen werden Abläufe verschlankt. Neben diesen rechtlichen Änderungen werden weitere Vereinfachungen im Zuwendungsprozess umgesetzt.

Entstehung und Beteiligung am Reformprozess

Alle Reformvorschläge wurden in einem partizipativen Prozess ausgewählt und priorisiert: An den Ergebnissen haben über 300 Akteurinnen und Akteure mitgearbeitet, neben drei Senatsverwaltungen auch der Rechnungshof von Berlin und viele Träger.

Die geänderten Regeln unter der Lupe

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Mit dem neuen Zuwendungsrecht wollen wir Bürokratie abbauen und es den Trägern einfacher machen.
Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung