Woran wir arbeiten

AG Workshop

Die Zentrale Ansprechstelle Zuwendungen (ZAZ) arbeitet an verschiedenen Vorhaben. Diese Seite bietet einen Überblick über bereits erreichte Reformen, über Vorhaben, die zurzeit umgesetzt werden sowie über Ideen für die Zukunft.

Was schon erreicht wurde

Hier finden Sie alle Themen zu denen es schon Ergebnisse gibt.

  • Aktualisierung der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung

    Die ZAZ hat diverse Änderungen der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV zur LHO) begleitet. Weitere Informationen unter diesem Link. Die ZAZ begleitet deren Umsetzung unter anderem mit Arbeitshilfen, Leitfäden und inhaltlichen Impulsen.

    • Mehr Flexibilität der Mittel durch Reform neue 30%-Regel
    • Einfachere Vergaberegeln
    • Rückforderungen – nur noch wenn kosteneffizient
    • Vereinfachter Mittelabruf (Abrufmodalitäten)
    • Festbetragsfinanzierung
    • Auflösende Bedingung
    • Schnellere Genehmigung und Durchführung von Baumaßnahmen

Was gerade passiert

Hier finden Sie alle Themen, die sich in Weiterentwicklung befinden. Die ZAZ entwickelt derzeit in Arbeitsgruppen Strategien, wie diese Reformen praktisch angewandt werden können.

  • Modellversuch "Projektförderung mit wiederkehrendem Bedarf"

    Ein Modellversuch untersucht, ob eine Projektförderung mit wiederkehrendem Bedarf eingeführt werden soll.

  • Modellversuch für Verwaltungsgemeinkosten

    Ein Modellversuch prüft, ob es Pauschalen für Verwaltungsgemeinkosten geben sollte.

  • Modellversuch Besserstellungsverbot

    Ein Modellversuch testet Vereinfachungen zum Besserstellungsverbot.

  • Muster-Arbeitsanweisung zu vertieften Prüfungen

    Eine Muster-Arbeitsanweisung soll die Auswahl von vertieft zu prüfenden Zuwendungen vereinfachen.

  • Arbeitsgruppe zur kursorischen Prüfung

    Eine Arbeitsgruppe entwickelt eine Checkliste, wie sich die kursorische Prüfung vereinheitlichen und verschlanken lässt.

  • Von zwei Werten zu einem Wert: Anschaffungswert für Inventarisierung mit GWG-Grenze verknüpfen

    Sobald das neue IT-Fachverfahren zum Haushalt flächendeckend genutzt wird, orientiert sich der Wert für die Inventarisierung am Steuerrecht und wird fortlaufend angepasst. Aktuell liegt er im Steuerrecht bei 800 Euro.

  • Begleitung der Entwicklung einer digitalen Lösung für Zuwendungen im Land Berlin
  • Aufbau eines zentralen Informationsangebots für Zuwendungsempfangende

    Die ZAZ baut eine zentrale Informationsplattform auf, in der das Zuwendungsrecht nutzendenfreundlich erklärt wird

  • Arbeitsmaterialien zur Unterstützung für die Stellenbewertung und Eingruppierung

    Eine Arbeitsgruppe erarbeitet praxisnahe Arbeitsmaterialien zur Unterstützung des Stellenbewertungs- und Eingruppierungsprozesses.

Was noch kommt

Hier finden Sie alle Reformen, die sich aktuell in der Ideenphase befinden. Die ZAZ wird sie nach und nach in unterschiedlichen Formaten weiterentwickeln.

• Honorarkosten
• Abgrenzung von Zuwendungen gegenüber Dienstleistungsverträgen
• Berücksichtigung von Ehrenamtsarbeit in Förderprogrammen
• Landeseinheitliche Bewirtungsrichtlinien
• Einrichtung eines Shared Service Center
• Umsatzsteuerliche Beurteilung von Zuwendungen
• Datenschutzrechtliche Grundlage für das Zuwendungsrecht
• Finanzierungsart und Fehlbedarfsfinanzierung (zur Wahl der passenden Finanzierungsart)
• Vereinheitlichung der Rückforderungen bei Auflagenverstößen
• Mehr Fortbildungen für mit Zuwendungen betrautes Personal in der Verwaltung
• Vereinfachung von Nebenbestimmungen bei Kleinstprojekten
• Rechnungen für Leistungen aus dem Vorjahr bezahlbar machen

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