Informationsplattform Berliner Zuwendungsrecht

Einzelne Themen einfach erklärt

Sie möchten Ihren Bescheid besser verstehen oder Ihr Zuwendungswissen auffrischen?

Kurze Erklärungen, tiefere Erläuterungen und nützliche Tipps: An dieser Stelle bauen wir eine zentrale Informationsplattform rund um das Zuwendungsrecht auf. Dabei entsteht eine Übersicht aller Regeln für Zuwendungsempfangende. Wir beginnen mit den Themen, bei denen es seit Juli 2025 eine neue Rechtsgrundlage durch die Reform des Zuwendungsrechts im Land Berlin gibt.

  • Wie sind die Regeln für Zuwendungen organisiert?

    Die Regeln für Zuwendungsempfangende sind in den Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest) festgehalten. Sie finden sich in den Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung.

    In den AV zur LHO sind auch die Vorschriften für die Verwaltung enthalten. Hier ist festgehalten, anhand welcher Regeln die Verwaltung Zuwendungen bearbeiten muss.

    Ein weiterer wichtiger Aspekt: Die Bewilligungsstelle hat darüber hinaus die Möglichkeit, im Zuwendungsbescheid eigene Regelungen zu treffen.

  • Wo stehen die aktuellen Regeln für Zuwendungen?

    Die Regeln für Zuwendungsempfangende werden von der Senatsverwaltung für Finanzen veröffentlicht. Sie finden sich im Berliner Haushaltsrecht – Stand: Juli 2025.

Gut zu wissen

  • Vorschriften für die Verwaltung, die auch für Zuwendungsempfangende interessant sein könnten:

    1. Wertgrenze bei Rückforderungen Weitere Informationen

    2. Mittelabruf: Wann erfolgt die Auszahlung, wenn der Zuwendungsbetrag unter 10.000€ liegt? Weitere Informationen

Die Regeln im Überblick

  • Diese Sammlung wird regelmäßig ergänzt und erweitert

Projektförderung

  • Welche Regeln gelten bei einer Projektförderung?

    Alle für Sie gültigen Regeln finden Sie in Ihrem Zuwendungsbescheid. Für die Projektförderung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).

    Achtung: Jede Bewilligungsstelle hat die Möglichkeit, im Zuwendungsbescheid eigene Regelungen zu treffen. Verbindlich ist, was in dem Zuwendungsbescheid steht. Auch die Auskünfte der zuständigen Bewilligungsstelle sind verbindlich. Die Empfehlungen auf dieser Seite können von den zuständigen Bewilligungsstellen angepasst werden.

ANBest-P
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung

Nr. 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung
  • 1.4 Mittelabruf: Wann erhalten Zuwendungsempfangende ihre Zahlungen? Thema verstehen
Nr. 2 Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung Nr. 3 Vergabe von Aufträgen
  • Vergabe von Aufträgen (einschl. freiberuflicher Leistungen) Thema verstehen

Institutionelle Förderung

  • Welche Regeln gelten bei einer institutionellen Förderung?

    Alle für Sie gültigen Regeln finden Sie in Ihrem Zuwendungsbescheid. Für die institutionelle Förderung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I)

    Achtung: Jede Bewilligungsstelle hat darüber hinaus die Möglichkeit, im Zuwendungsbescheid eigene Regelungen zu treffen. Der gesamte Zuwendungsbescheid muss verbindlich beachtet werden.

ANBest-I
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung

Nr. 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung
  • 1.5 Mittelabruf: Wann erhalten Zuwendungsempfangende ihre Zahlungen? Thema verstehen
Nr. 2 Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung Nr. 3 Vergabe von Aufträgen
  • Vergabe von Aufträgen (einschl. freiberuflicher Leistungen) Thema verstehen