In Nummer 1.5 ANBest-I wird festgelegt, für welchen Zeitraum im Voraus Zuwendungsempfangende ihre Zuwendungsmittel abfordern dürfen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Mittelabruf: Wann erhalten Zuwendungsempfangende ihre Zahlungen?
Fragen und Antworten
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Was steht in Nr. 1.5 ANBest-I?
Hier geht es darum, wann Zuwendungsempfangende ihre Zahlungen anfordern können.
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Wann erhalten Zuwendungsempfangende ihre Zahlungen?
Teilbeträge der bewilligten Zuwendungssumme können alle drei Monate, also viermal im Jahr, bei der Bewilligungsstelle abgerufen werden.
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In welcher Höhe werden die Teilbeträge ausgezahlt?
Die Zahlung erfolgt in der Höhe, wie sie voraussichtlich in den folgenden drei Monaten für den Zuwendungszweck benötigt wird.
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Was muss dafür belegt werden?
Bei jeder Anforderung eines Teilbetrages muss der aktuelle Kassenstand mitgeteilt werden; bei der Anforderung des letzten Teilbetrages muss zusätzlich ausdrücklich bestätigt werden, dass die Zuwendungsmittel bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums erforderlich sind.
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Können die Zahlungen zweimonatlich abgerufen werden?
Nach Zustimmung der zuständigen Bewilligungsstelle ist dies möglich.
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Beträgt die Verwendungs-/Ausgabefrist der Mittel zwei Monate, auch wenn die Mittel alle drei Monate abgerufen werden können?
Nein, die Verwendungs-/Ausgabe-frist bei einem dreimonatlichen Abruf beträgt auch drei Monate.