Die Landeshaushaltsordnung (LHO) regelt in Nummer 7.4 AV zu § 44 LHO, dass eine Bewilligungsstelle Zuwendungen von weniger als 10.000 € in einer Summe und ohne Verwendungsfrist auszahlen kann.
Mittelabruf: Wenn der Zuwendungsbetrag unter 10.000€ liegt
Fragen und Antworten:
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Wann erfolgt die Auszahlung der Zuwendung, wenn der Zuwendungsbetrag unter 10.000€ liegt?
Zuwendungen von weniger als 10.000€ können in einer Summe angefordert und ausgezahlt werden. Hier gilt nicht die Dreimonatsfrist wie bei Projekten mit höherer Fördersumme. Der Betrag soll bis zum Ende des Bewilligungszeitraums wirtschaftlich und sparsam für den Zuwendungszweck eingesetzt werden.