Diese Regelung erlaubt, dass neue Projektausgaben durch neue zusätzliche Einnahmen in gleicher Höhe finanziert werden dürfen. Ein Änderungsantrag muss in diesen Fällen nicht gestellt werden.
Wichtig ist, dass erhöhte oder zusätzliche Deckungsmittel weiterhin erstattet werden müssen, wenn die Ausgaben nicht oder nicht in gleicher Höhe wie die Deckungsmittel gestiegen sind.
Die für die Bewilligung gewählte Finanzierungsart bestimmt hierbei, ob die volle Höhe der zusätzlichen Einnahmen (Fehlbedarfs- oder Vollfinanzierung) oder nur ein Anteil daran (Anteil- oder Festbetragsfinanzierung) zu erstatten ist.
Außerdem dürfen neue Ausgaben immer nur dann aus erhöhten Einnahmen finanziert werden, wenn sie für den Zuwendungszweck anfallen. Die Förderfähigkeit der Ausgaben kann im Rahmen der späteren Verwendungsnachweisprüfung überprüft werden.
Die nachstehende Grafik soll Ihnen die Ausführungen nochmals veranschaulichen: