Änderung der Finanzierung

Kurz erklärt

Änderungen in der Finanzierung, die nach der Bescheiderteilung auftreten, können unterschiedliche Auswirkungen haben.

In Nr. 2.3 ANBest-P/I ist geregelt, wie in Fällen zu verfahren ist, in denen sich während des Bewilligungszeitraums
  • die Ausgaben erhöhen und
  • gleichzeitig zusätzliche Einnahmen (Deckungsmittel) in gleicher Höhe entstehen.

Achtung: Jede Bewilligungsstelle hat die Möglichkeit, im Zuwendungsbescheid eigene Regelungen zu treffen. Verbindlich ist, was in dem Zuwendungsbescheid steht. Auch die Auskünfte der zuständigen Bewilligungsstelle sind verbindlich. Die Empfehlungen auf dieser Seite können von den zuständigen Bewilligungsstellen angepasst werden.

Rechtsgrundlage

Nr. 2.3 ANBest-P/I:

„Erhöhen sich nach der Bewilligung die im Finanzierungsplan veranschlagten Gesamtausgaben für den Zuwendungszweck und erhöhen sich die Deckungsmittel (einschließlich Investitionszulagen) oder treten neue Deckungsmittel in gleicher Höhe hinzu, so ermäßigt sich die Zuwendung nicht. Erhöhen sich die veranschlagten Gesamtausgaben nicht, so ermäßigt sich die Zuwendung entsprechend der höheren bzw. neuen Deckungsmittel.“

Detaillierte Erläuterung

Diese Regelung erlaubt, dass neue Projektausgaben durch neue zusätzliche Einnahmen in gleicher Höhe finanziert werden dürfen. Ein Änderungsantrag muss in diesen Fällen nicht gestellt werden.

Wichtig ist, dass erhöhte oder zusätzliche Deckungsmittel weiterhin erstattet werden müssen, wenn die Ausgaben nicht oder nicht in gleicher Höhe wie die Deckungsmittel gestiegen sind.

Die für die Bewilligung gewählte Finanzierungsart bestimmt hierbei, ob die volle Höhe der zusätzlichen Einnahmen (Fehlbedarfs- oder Vollfinanzierung) oder nur ein Anteil daran (Anteil- oder Festbetragsfinanzierung) zu erstatten ist.

Außerdem dürfen neue Ausgaben immer nur dann aus erhöhten Einnahmen finanziert werden, wenn sie für den Zuwendungszweck anfallen. Die Förderfähigkeit der Ausgaben kann im Rahmen der späteren Verwendungsnachweisprüfung überprüft werden.

Die nachstehende Grafik soll Ihnen die Ausführungen nochmals veranschaulichen:

Balkendiagramm Ausgaben Einnahmen

Fragen und Antworten

  • Was sind Deckungsmittel?

    Als Deckungsmittel werden alle Einnahmen und Mittel bezeichnet, die zur Deckung der projektbezogenen Ausgaben verwendet werden können. Dazu zählen insbesondere neben den Zuwendungsmitteln die Leistungen Dritter, eigene Mittel der Zuwendungsempfangenden sowie Einnahmen aus Veranstaltungen oder aus zweckgebundenen Spenden.

  • Dürfen zusätzliche Einnahmen zur Reduzierung der geplanten Eigenmittel genutzt werden?

    Nein. Zusätzliche Einnahmen dürfen nicht zur Verringerung der im Finanzierungsplan vorgesehenen Eigenmittel verwendet werden.

  • Gelten Erstattungen (z.B. nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) oder aus Betriebskostenabrechnungen) als zusätzliche Einnahmen, die ohne Einbindung der Bewilligungsstelle für zusätzliche Ausgaben verwendet werden dürfen?

    Nein. Diese Erstattungen resultieren aus Ausgaben, die in der Regel ganz oder zumindest teilweise aus Zuwendungsmitteln finanziert wurden. Eine mögliche Verwendung dieser besonderen Mittel muss nach wie vor mit der Bewilligungsstelle abgestimmt werden.