Was sind Verwaltungsgemeinkosten?
Verwaltungsgemeinkosten sind Ausgaben für die Nutzung der Verwaltung und der Infrastruktur des Zuwendungsempfangenden (Beispiel: Ausgaben für Büromaterial). Diese können einem geförderten Projekt nicht unmittelbar zugeordnet werden.
Im Gegensatz dazu gehören zu den Projektausgaben alle Ausgaben, die direkt mit der Durchführung eines Projekts verbunden sind. Dazu zählen zum Beispiel Personalausgaben für projektbedingt eingestelltes zusätzliches Personal, Miete für Projekträume oder Ausgaben für projektbezogene Materialien und für die Projektdurchführung notwendige Technik.
Hintergrund zum Modellversuch
Im Rahmen der Zuwendungsfinanzierung gibt es im Land Berlin bislang kein einheitliches Verfahren, das die Zuwendungsfähigkeit von Verwaltungsgemeinkosten regelt. Die Bewilligung der Verwaltungsgemeinkosten erfolgt deshalb auf unterschiedliche Weise. Im Bereich der Projekte des Rahmenfördervertrages wurde daher im Kalenderjahr 2024 eine freiwillige Datenerhebung zu den Verwaltungsgemeinkosten durchgeführt. Aufgrund der nur sehr geringen Rückmeldungen liegt jedoch bislang keine aussagekräftige Datengrundlage vor, um ein Konzept zur modellhaften Erprobung einer Verwaltungsgemeinkostenpauschale erarbeiten zu können.
Ziel des Modellversuchs
Auf der Grundlage der im Bewilligungsjahr 2026 gewonnenen Daten wird beabsichtigt, ein einheitliches Verfahren zur Berücksichtigung von Verwaltungsgemeinkosten zu entwickeln und modellhaft zu erproben.
Die Zentrale Ansprechstelle Zuwendungen wird die Datenerhebung und die Durchführung des Modellversuchs fortlaufend begleiten und evaluieren.
Wie geht es weiter?
Nunmehr soll ein neuer Versuch zur Datenerhebung gestartet werden. Ab dem Bewilligungsjahr 2026 werden alle Zuwendungsempfangende im Bereich des Rahmenfördervertrages verpflichtet, Verwaltungsgemeinkosten ausschließlich über das im Fachverfahren FAZIT Berlin Online zur Verfügung gestellte Kostenerfassungsinstrument zu beantragen. Parallel dazu werden im Bewilligungsjahr 2026 auch Daten im Rahmen des Modellversuchs „Projektförderung mit wiederkehrendem Bedarf“ erhoben. Hier wird die Anwendung einer projektbezogenen Verwaltungsgemeinkostenpauschale erprobt.