Hintergrund
Die Verwaltungspraxis zeigt, dass viele Projekte ihr Projektziel nicht innerhalb einer bestimmten Zeit erreichen können. Das Projektziel ist vielmehr auf eine längere Dauer ausgerichtet. Dabei handelt es sich überwiegend um Projekte, die dauerhaft Infrastrukturen oder organisatorische Strukturen für z. B. wiederkehrende Beratungsleistungen aufgebaut haben, die bestehen bleiben sollen, um weitergenutzt zu werden. An dem Erfordernis der Beratungsleitungen ändert sich nichts.
Diese eigentlich mehrjährigen Projekte müssen bislang jährlich neu beantragt und auch neu bewilligt werden. Dies führt zu einem hohen Verwaltungsaufwand auf Seiten der Verwaltung und der Zuwendungsempfangenden.
Modellversuch
In einem 5-jährigen Modellversuch „Projektförderung mit wiederkehrendem Bedarf“ wird ein Vorschlag zur Änderung der Ausführungsvorschriften (AV) zur Landeshaushaltsordnung (LHO) erprobt, um eine „Projektförderung mit wiederkehrendem Bedarf“ dauerhaft im Land Berlin einzuführen. Mit den Ergebnissen des Modellversuchs wird entschieden, ob die Änderung der AV zur LHO angestrebt werden soll. Außerdem werden folgende Verwaltungsvereinfachungen zur Abwicklung von Projektförderung mit wiederkehrendem Bedarf untersucht:- neue Struktur der Zuwendungsbescheide zur Erhöhung der Planungssicherheit für die Zuwendungsempfangenden
- vereinfachtes Antragsverfahren in den Folgejahren: jährliche Einreichung eines aktualisierten Gesamtfinanzierungsplans sowie aktualisierte jährliche Finanzierungspläne nach Aufforderung durch die Bewilligungsstellen des Landes Berlin
- Anwendung von Pauschalen für Personal-, Sach- und Verwaltungsgemeinkosten und damit Reduzierung der Nachweispflicht im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung
Wer kann an dem Modellversuch teilnehmen?
Die Bewilligungsstellen des Landes Berlin entscheiden über die Auswahl der für den Modellversuch in Frage kommenden Projekte. Sie wurden im August 2025 aufgefordert, ihr Interesse am Modellversuch zu bekunden. Rechtzeitig zur Antragstellung für 2026 werden die ausgewählten Zuwendungsempfangenden von ihren Bewilligungsstellen gefragt, ob sie an dem Modellversuch teilnehmen wollen.
Wie geht es weiter?
Für die ausgewählten Projekte wird der Modellversuch mit der Bewilligung ab 2026 starten. Im Frühjahr 2026 werden die Bewilligungsstellen erneut gefragt, ob sie sich eine Teilnahme am Modellversuch ab dem Bewilligungsjahr 2027 vorstellen können. Es ist somit vorgesehen, dass zu einem späteren Zeitpunkt noch weitere Projekte in den Modellversuch aufgenommen werden können.
Die Zentrale Ansprechstelle Zuwendungen wird die Durchführung des Modellversuchs fortlaufend begleiten und evaluieren.