Gebühren zur Unterbringung wohnungsloser Menschen in Unterkünften werden angepasst

Pressemitteilung Der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei – vom 16.12.2025

Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, die Zweite Verordnung zur Änderung der Unterbringungsgebührenordnung beschlossen, die am 1. Januar 2026 in Kraft tritt.

Die aktualisierte Verordnung betrifft wohnungs- und obdachlose Menschen, die in Unterkünften leben. Wer nur ein geringes oder gar kein Einkommen hat, zahlt demnach nur eine ermäßigte oder gar keine Gebühr. Aktualisiert wurden nun die Richtwerte der Einkommenssätze für Menschen mit geringem Einkommen. Wenn beispielsweise eine alleinstehende Person künftig monatlich zwischen 905 und 1766 Euro netto verdient, kann sie einen Antrag auf die ermäßigte Unterbringungsgebühr von 342 Euro stellen.

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Zugang rollstuhlgerecht barrierefreier Zugang über Böttcherstraße 4 (Hof)
Aufzug rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrradstellplatz
WC rollstuhlgerecht mit Wickeltisch

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Koordination Geflüchtetenfragen, Öffentlichkeitsarbeit und Migrationsbeirat
Katharina Stökl