Gebühren zur Unterbringung wohnungsloser Menschen in Unterkünften werden angepasst
Pressemitteilung vom 16.12.2025
Aus der Sitzung des Senats am 16. Dezember 2025:
Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, die Zweite Verordnung zur Änderung der Unterbringungsgebührenordnung beschlossen, die am 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
Die aktualisierte Verordnung betrifft wohnungs- und obdachlose Menschen, die in Unterkünften leben. Wer nur ein geringes oder gar kein Einkommen hat, zahlt demnach nur eine ermäßigte oder gar keine Gebühr. Aktualisiert wurden nun die Richtwerte der Einkommenssätze für Menschen mit geringem Einkommen. Wenn beispielsweise eine alleinstehende Person künftig monatlich zwischen 905 und 1766 Euro netto verdient, kann sie einen Antrag auf die ermäßigte Unterbringungsgebühr von 342 Euro stellen.
Ziel der aktualisierten Gebührenordnung ist es, die Gebühren und Regelungen an die aktuelle Entwicklung der Kosten der Unterbringungen und an die Lebenswirklichkeit der untergebrachten Personen anzupassen.
Auch für Auszubildende und Studierende gibt es Neuerungen: Künftig können auch diejenigen eine Gebührenermäßigung erhalten, die Berufsausbildungsbeihilfen beziehen oder Stipendien von Organisationen erhalten, die nicht zu den Begabtenförderungswerken gehören.
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