Berlin-Ticket S – Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis gelten ab dem 1. Juli 2025 weiterhin als Nachweis für die Berechtigung zum Berlin-Ticket S
Pressemitteilung vom 24.06.2025 der Senatskanzlei
Aus der Sitzung des Senats am 24. Juni 2025:
Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, beschlossen, dass auch nach dem 30. Juni 2025 der aktuell gültige Leistungsbescheid oder der Leistungsnachweis weiterhin als Berechtigung für das Berlin-Ticket S und damit verbundene Vergünstigungen anerkannt werden. Bis zum 31. Januar 2026 gelten als Nachweise sowohl der Leistungsbescheid einer Berliner Leistungsbehörde als auch der Leistungsnachweis für Personen ohne Berliner Bescheid.
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